Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – kurz BMWi hat im September 2013 einen neuen Mikromezzaninfonds mit insgesamt 35 Millionen Euro aufgelegt. Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital, durch die Bewertung in der Bilanz verbessert dieses Kapital das Rating bei Banken. Dadurch wiederum bestehen höhere Chancen auf Gründerkredite und die Konditionen verbessern sich für den Gründer.

Eigenkapital und Wachstum fördern – der 35 Millionen Mikromezzaninfonds

MikromezzaninfondsWer kann Anträge stellen ? – Zielgruppe des Mikromezzaninfonds

Als Zielgruppe im allgemeinen sind Existenzgründer und junge Unternehmen genannt, im speziellen sollen besonders Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, Unternehmen die ausbilden, weibliche Gründer, Gründer mit Migrationshintergrund (immerhin 1/4 aller Gründer in Deutschland) sowie sozial- und umweltorientierte Unternehmen gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung und was wird eigentlich gefördert ? – Förderhöhe und Förderwürdigkeit

Die maximale Förderung in Höhe von 50.000 € erfolgt als stille Beteiligung bei einer Laufzeit von 10 Jahren, von denen die ersten 6 Jahre tilgungsfrei sind. Ab dem 7. Jahr beginnt die Tilgung der Beteiligung mit 3 gleichhohen Jahresraten. Der Zinssatz auf die Beteiligung beträgt  8% p.a. + 1,5% Gewinnbeteiligung p.a. (sofern entsprechende Gewinne vorhanden sind). Der Auszahlungsbetrag beträgt maximal 48.250 € (bei der maximalen Summe von 50.000 €) da ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5% bei Auszahlung der Kapitaleinlage fällig ist. Sachsicherheiten sind nicht zu stellen.

Gründer und Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten werden natürlich auch hier nicht gefördert, wie bei allen anderen Förderprogrammen (Gründerkredite, Beteiligungen und Bürgschaften).

Gefördert werden alle langfristigen Investitionen für die Gründung oder auch für die Fortführung eines bestehenden Unternehmens.

Wo und wie kann man den Antrag stellen ? – Antragsstellen und Ablauf

Die Antragstellung für die stille Beteiligung des Mikromezzaninfonds erfolgt über Mittelständische Beteiligungsgesellschaft des jeweiligen Bundeslandes indem investiert wird. Verwaltet wird der Mikromezzaninfonds von der NBank – der Förderbank des Bundeslandes Niedersachsen.

Die Kontakdaten der für Sie zuständigen Beteiligungsgesellschaft finden Sie auf der letzten Seite des BMWi Flyers

Kurze Hintergrundinformation für Gründer:

Jedes Bundesland hat eine eigene Förderbank, eine eigene Bürgschaftsbank und eine eigene Beteiligungsgesellschaft.

Welche Informationen müssen in den Antrag ? – Auskunftspflicht bei Antragstellung

Das Antragsformular für die Mikromezzaninbeteligung erhalten Sie bei der zuständigen Beteiligungsgesellschaft.

  • Unternehmensbeschreibung (Kontaktdaten, Ansprechpartner, Kapitalverhältnisse, Rechtsform, Standort, etc.)
  • Gesellschafter (Name, Vorname, Wohnsitz, Geburtsdatum, Beteiligungshöhe, Aufgabe im Unternehmen)
  • Vorhaben (Beschreibung des Vorhabens – Was wird damit gemacht – Neugründung, Ausbildungsplätze, Markt und Wettbewerb, etc.)
  • Zusätzlicher Finanzierungsbedarf (durch Bürgschaften)
  • Mittelverwendung und -herkunft in Euro
  • Weitere Unterlagen (z.b. bei Unternehmensübernahme Bilanzen, BWA´s, Einkommenssteuerbescheid, etc. )
  • Statistische Daten bei Gründern mit Migrationshintergrund

Detlef Siewert von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft – kurz MBG – Niedersachsen

„Sehr kleine und junge Unternehmen haben geringere Chancen, an Kredite und an klassisches Beteiligungs­ kapital zu gelangen. Dafür gibt es jetzt den Mikromezza­ninfonds. Wer uns als Beteiligungsgeber überzeugt, den begleiten wir langfristig als stiller Gesellschafter mit Be­ teiligungskapital, ohne dass wir uns ins Tagesgeschäft einmischen.“

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