Das Fördermittel Gründercoaching Deutschland der KfW Bank wird zum 01.04.20111 vereinfacht. Lange gefordert durch Berater und Gründer setzt die KfW eine deutliche Vereinfachung des Gründercoaching Deutschland um. Das bisherige Antrags- und Abrechnungsverfahren wird für den Gründer und Gründungsberater vereinfacht. Das führt insgesamt auch zu einer Entlastung der KfW Bank Regionalpartner.

Gründercoaching Deutschland KfW Bank

Bisherige Praxis beim Gründercoaching Deutschland

  • Online Antragstellung für das Gründercoaching
  • Bewilligungsgespräch beim Regionalpartner der KfW
  • Infogespräch mit dem Gründungsberater
  • Entscheidung für einen Gründungsberater
  • Bewilligungsbescheid KfW
  • Abschluss Coachingvertrag
  • Durchführung Gründercoaching
  • Abschluss und Abrechnung Coaching

Neue Praxis beim Gründercoaching Deutschland

  • Bei Antragstellung ab dem  01.04.2011 beim Regionalpartner der KfW , werden Angaben zum geplanten Umfang des Gründercoachings, den beabsichtigten Themen und den Konditionen des Beraters erfragt.
  • Existenzgründer wählt den Gründungsberater bereits vor der Antragstellung aus.
  • Den Beratungsvertrag selbst schließen Sie wie bisher nach der Förderzusage ab. 
  • Der Beratungsvertrag, den Existenzgründer und Gründungsberater schließen, braucht nicht mehr beim Regionalpartner oder bei der KfW Bank eingereicht werden.
  • Nach Abschluss wird das Gründungscoaching in einem standardisierten Schlussverwendungsnachweis dokumentiert. Den Abschlussbericht, den der Gründungsberater übergibt, muss nicht mehr zur Prüfung beim Regionalpartner eingereicht werden. Die Aufbewahrungspflicht zur Nachprüfung bleibt bestehen.

Fazit Existenzgründer Helfer

Die Vereinfachung bei Antragstellung und Abschluss des Coaching führt zu einer Entlastung bei allen Beteiligten – Gründer, Gründerberater und Regionalpartner. So werden noch mehr Gründer das Coaching in Anspruch nehmen und damit sicher und erfolgreich in die Existenzgründung starten.