Gründercoaching Deutschland (GCD) – KfW erreicht Vereinfachung für Gründer beim ESF

– Rundschreiben der KfW an die Berater des Beratungsprogramms Gründercoaching Deutschland (GCD) –

Gründer und Berater klagten in der Vergangenheit über die langwierigen und komplizierten Abwicklungsprozesse beim Beratungsprogramm Gründercoaching Deutschland (GCD). Die Vergabe von öffentlichen Mittel durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) ist an strenge Auflagen gebunden, die durch die KfW in Deutschland umgesetzt und eingehalten werden müssen.

Die KfW Bankengruppe hat nun bei Ihren Verhandlungen mit Vertretern des Europäischen Sozialfonds (ESF) einige Vereinfachungen für die Abwicklung des Beratungsprogramms Gründercoaching Deutschland erreicht. Wir stellen Ihnen als Gründer die Veränderung vor, die Sie als Nutzer des Programms direkt betreffen.

Neue Regelungen für alle laufenden Beratungen mit dem Beratungsprogramm Gründercoaching Deutschland (GCD)

3 Vereinfachungen für das Beratungsprogramm Gründercoaching Deutschland für die Gründer

  1. Eingenanteilnachweis
    Der Gründer der das Gründungscoaching Deutschland (GCD) in Anspruch nimmt muss zukünftig nur noch die Zahlung des Eigenanteils am Nettohonorar nachweisen. Der Nachweis für die Zahlung der Umsatzsteuer und der nicht förderfähigen Reise- und Nebenkosten entfällt damit.
  2. Lastschriftverfahren
    Bisher musste der Gründer die Zahlung des Eigenanteils per Überweisung nachweisen. Ab sofort kann der Gründer dies mithilfe des Lastschriftverfahrens (Abbuchungs- oder Einzugsermächtigungsverfahren) nachweisen.  Bisher musste die Einreichung des Kontoauszuges des Unternehmens (Original oder als beglaubigte Kopie) erfolgen. In den neuen Fällen mit Lastschriftverafhren muss der Gründungsberater lediglich eine gesonderte Erklärung im Rahmen der Abrechnung abgeben, dass die Lastschrift nicht im Nachgang widerrufen wurde. Einen Vermerk auf der Rechnung, im Abschlussbericht oder eine Kopie des Kontoauszugs des Gründungsberaters reicht.
  3. Überweisung vom Konto Dritter
    Ab sofort wird für die Abrechnung des Beratungsprogramms Gründercoaching Deutschland (GCD) auch eine Überweisung durch Dritte akzeptiert wie z.B. dem Ehe- oder Lebenspartner oder Mitgesellschaftern. Dabei muss jedoch beim Verwendungszweck ein eindeutiger Hinweis zur Verwendung als Eigenanteil am Gründungscoaching Deutschland bestehen. Wie bisher muss sichergestellt sein, das keine unmittel- oder mittelbare Finanzierung des Eigenanteils für den Gründer durch den Gründungsberater vorliegt. Damit wird einem möglichen Subventionsbetrug vorgebeugt und die finanziellen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) kommen dort an wo Sie gebraucht werden – bei den Gründern.

Hinweis Existenzgründer-Helfer

Gründungsberater die mit dem Beratungsprogramm Gründercoaching Deutschland vertraut  sind, zeigen Ihnen den Weg um dieses Fördermittel optimal zu nutzen und alle bürokratischen Hürden spielend zu überwinden. Nutzen Sie unseren Gründerservice zum Erhalt der Fördermittel für das Beratungsprogramm Gründercoaching Deutschland (GCD).