Gründerkredit für Existenzgründer aus der ArbeitslosigkeitIn Zeiten in denen an allen Ecken und Enden Fördermittel gekürzt, gestrichen oder durch leere Fördertöpfe nicht genutzt werden können, gibt es immer wieder mal sehr erfreuliche Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen bildet ein Gründerkredit für Existenzgründer aus ALG II oder auch bekannt als Hartz IV. Ein entsprechender Businessplan der zu einem Gründerkredit führt, dürfte auch problemlos zu einer Förderung durch das Arbeitsamt führen. Angelehnt ist der Gründerkredit an die KfW Programme Gründerkredit Startgeld und ERP Kapital.

Projektbeteiligte am Gründerkredit für Existenzgründer aus ALG II

  • Jobcenter Bad Kreuznach
  • Sparkasse Rhein Nahe
  • Unternehmensberatung BfB Frey

2011 startete mit Unterstützung von Landrat Diel die Sparkasse Rhein-Nahe das Förderprogramm Gründerkredit zur Förderung der Region und zur besonderen Unterstützung von Existenzgründungen aus dem Status Arbeitslosigkeit II/ Hartz IV. Gerade aufgrund der besonderen Finanzlage dieser Zielgruppe bestehen hier sehr eingeschränkte Möglichkeiten der Kreditvergabe bzw. oftmals auch nur die Kreditablehnung.

Fördertopf der Sparkasse Rhein Nahe

Die Sparkasse Rhein-Nahe stellte einen zeitlich befristeten Fördertopf bis zum 30.06.2012, in Höhe von 250.000 € zur Verfügung. Das Förderprogramm wurde aktuell bis 2013 verlängert.

Vorraussetzungen zum Erhalt des Gründerkredit für Existenzgründer aus ALG II

Natürlich bildet auch hier ein erfolgversprechender Businessplan die Grundlage für eine Förderung. In Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, der Unternehmensberatung BfB Frey und dem Kreditinstitut Sparkasse Rhein Nahe kann der Existenzgründer alle wesentlichen Punkte seiner Gründung gezielt erarbeiten und den Gründerkredit beantragen.

Bisher wurden dabei Gründerkredite zwischen 6.000 und 30.000 € an Existenzgründer aus verschiedenen Branchen vergeben. Finanziert werden können dadurch Betriebseinrichtungen, Erstausstattungen, Warenlager, Betriebsmittel und viele andere notwendige Dinge zum erfolgreichen Start in die Existenzgründung.

Ansprechpartner für die Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit

Ansprechpartner für die Beantragung der Fördermittel bei der Sparkasse Rhein-Nahe sind Herr Memmesheimer und Herr Boller – Existenzgründungsberatung, Telefon: 0671 / 9411101.

Fazit Existenzgründer Helfer

Ein nachahmenswertes Beispiel wie regionale Institutionen zusamenarbeiten können um aktive Förderung der Region zu betreiben. Besonders die strukturell benachteiligte Zielgruppe der Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhält so eine echte Chance für die eigene Selbstständigkeit. Das dadurch später auch weitere regionale Arbeitsplätze geschaffen werden können versteht sich von selbst.