Gründungsberatung für Existenzgründer – vor und nach der Gründung in den Bundesländern

Existenzgründer starten sicherer und erfolgreicher mit einer professionellen Gründungsberatung. Welche der Bundesländer haben nun einen Fördermitteltopf für geförderte Beratung vor und nach der Existenzgründung – Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen ?

Fördermittel für geförderte Beratungen – vor und nach der Existenzgründung

Die gute Nachricht – alle 16 Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen) unterstützen ihre Existenzgründer beim Schritt in die Selbstständigkeit.

Welche Berufsgruppen/Unternehmensformen als Selbstständiger werden gefördert ?

Es werden alle nahezu alle Berufsgruppen gefördert – vom klassischen Einzelunternehmer, dem Kleingewerbe, dem Gesellschafter der UG (Mini GmbH oder 1€ GmbH), GmbH, AG, GbR, OHG aber auch dem Freiberufler der kein Gewerbe ausübt.

Fördermittel für geförderte Beratungen – vor der Existenzgründung

Die Förderhöhe für eine Beratung vor der Existenzgründung variert je nach Gründungsform und Gründungsstandort von 50% bis zu 85% einer festgelegten Obergrenze (Bemessungsgrenze im Fachjargon). Das heißt im Klartext. Es gibt eine starke Förderung fürdie Beratung des Existenzgründer, alle Förderprogramme unterstützen den Existenzgründer in seiner Verantwortung sich professionelle Hilfe zu holen – der Eigenanteil zeigt das Engagement des Gründers und ist als Vorrausetzung durch den jeweiligen Träger gesetzt.

Förderprogramme für eine geförderte Beratung vor der Gründung

Einige Beispiele für eine geförderte Beratung vor der Existenzgründung:

Fördermittel für geförderte Beratungen – nach der Existenzgründung

Die Förderhöhe für eine Beratung nach der Existenzgründung variert je nach Gründungsstandort und Gründungssituation (Reguläre Gründung oder Gründung aus der Arbeitslosigkeit) von 50% bis zu 100% einer festgelegten Obergrenze.

Förderprogramm für eine geförderte Beratung nach der Gründung

Einige Beispiele für eine geförderte Beratung nach der Existenzgründung:

Hinweis Existenzgründer Helfer

Die professionelle Beratung vor der Gründung ist enorm wichtig für einen erfolgreichen und sicheren Start in die Selbstständigkeit. Aber auch nach der Existenzgründung bestehen gute Möglichkeiten für den frisch gebackenen Unternehmer sich professionell beraten, coachen zu lassen.

Das Hauptmerkmal der Fördermittelberatung für geförderte Beratungen – die Beratungen vor der Gründung wird durch die Bundesländer und nach der Gründung durch den Bund gesteuert.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Service und finden Sie den passenden Existenzgründungsberater. Sie möchten mehr über Ihre individuell möglichen Fördermittel erfahren – nutzen Sie unsere kostengünstige Fördermittelanalyse.