Erklärung zum Höchstwertprinzip – Bilanzierungsgrundsatz

Das Höchstwertprinzip ist ein Bilanzierungsgrundsatz nach HGB für die Bewertung von Verbindlichkeiten (Schulden) und Vermögensgegenständen des Unternehmens. Das bedeutet, dass bei mehreren Bewertungsmöglichkeiten einer Verbindlichkeit, grundsätzlich der höchste Wert anzusetzen ist. Das Prinzip ist Teil des Imparitätsprinzips.

Ziel des Bilanzierungsgrundsatzes, aus kaufmännischer Vorsicht ist die höchste Bewertung aller Schulden, die dadurch vor Bewertungsveränderungen geschützt sind. Liquiditätsenpässe und Insolvenzen können dadurch vermieden werden.