IHK Berlin – 50 EUR Gebühr für die Beantragung von Gründercoaching Deutschland (GCD) oder ähnlich lautet eine Schlagzeile dieser Tage.

50 EUR für die Antragstellung  bei der IHK für ein Gründercoaching – Was genau hat es nun damit auf sich ?

Zunächst ein Blick auf das Fördermittel für Existenzgründer und junge Unternehmer – Gründercoaching Deutschland (GCD). Es fördert den einzelnen Existenzgründer und Jungunternehmer nach der Gründung in seiner Entwicklung und gleicht damit erkannte Schwächen im Unternehmensaufbau, Fördermittel, Businessplan Anpassung, Marketing, Finanzierung, Preiskalkulation, Gründerwissen, Zeitmanagement …. aus.

Wer erhält das Gründercoaching Deutschland (GCD) ?

Existenzgründer und junge Unternehmer die ein Unternehmen in Deutschland gegründet haben. Die Fördermittelhöhe des Zuschusses zum Gründercoaching Deutschland (GCD) ist abhängig vom Standort (alte oder neue Bundesländer) und aus welcher Art von Gründung das neue Unternehmen entstanden ist. Ein Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, entweder ALG I und ALG II (auch Hartz IV bezeichnet) Empfänger – erhält im ersten Jahr nach der Gründung eine besonders hohe Förderung in Höhe von derzeit 90% der Nettokosten des Gründercoachings. Die Umsatzsteuer ist ggf. ebenfalls förderfähig durch die KfW Bank. Ein Rechtsanspruch auf das Gründercoaching Deutschland (GDC) der KfW Bank besteht indes nicht.

IHK Berlin – 50 EUR Gebühr  für den Antrag des Gründercoaching Deutschlands (GCD)

Die IHK Berlin hat nun am 23.08.2010 eine Pressemitteilung verfasst in der klar steht das Sie als Regionalpartner der KfW Bank die Bearbeitung der Anträge für das Gründercoaching Deutschland (GCD) nur noch für Ihre Mitglieder kostenfrei übernimmt. Das Existenzgründer und Jungunternehmer mit HWK Mitgliedschaft sich nicht an die IHK wenden ergibt sich automatisch. Es bleiben also nur die freien Berufe.

Die Regelung wonach die IHK Berlin 50 Euro kassiert für die Beantragung des Gründercoachings Deutschlands (GCD) trifft also nur die freien Berufe. Mitglieder der IHK zahlen selbstverständlich weiterhin nichts. Nochmals zur Wiederholung – der Antrag kostet dem IHK Mitglied keinen Cent.

Mittelverwendung Beispiel – Existenzgründer oder Jungunternehmer Verband

Stellen Sie sich als Gründer und Unternehmer vor, Sie zahlen einen Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft in einem Existenzgründer oder Jungunternehmer Verband. Für wen sollten die Jahresbeiträge verwendet werden. Für die Mitglieder des Existenzgründer oder Jungunternehmer Verbandes oder für externe Unternehmen ?

Wir unterstellen einen gesunden und rationalen Egoismus und werden gemeinhin zu der Antwort kommen, das die Mitgliedsbeiträge des Existenzgründer oder Jungunternehmer Verbandes nur für die Mitglieder verwendet werden sollten.

Relationen 50 EUR Gebühren IHK und Nutzen Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW Bank

Jeder Existenzgründer und Jungunternehmer der das Gründungscoaching in Anspruch genommen hat weiß genau, was ein zielgerichtetes und erfolgreich durchgeführtes Gründungscoaching Deutschland (GCD) für die Entwicklung des Unternehmens und Unternehmers bringt. Die langfristigen Unternehmenserfolge und die kurzfristige Unternehmenssicherung hängen wesentlich davon ab.

Ein Existenzgründer der freien Berufe erhält bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit, entweder ALG I und ALG II (auch Hartz IV bezeichnet) insgesamt einen Fördermittelzuschuss von 3600 EURO und zahlt als Eigenanteil nur 400 EURO selbst. Ab dem 01.09.2010 zahlt der Freiberufler eine Antragsgebühr von 50 EURO – es bleiben ergo immer noch 3550 EURO  Förderung im ersten Jahr nach der Gründung.

Hinweis Existenzgründer Helfer

Bleiben Sie gelassen, das Gründungscoaching Deutschland (GCD) bleibt durch die Regionalpartner ausserhalb Berlins vorerst kostenfrei. Regionalpartner wie die NBank in Niedersachsen prüfen für Existenzgründer aller Art den Antrag kostenfrei.

Die Begründung der IHK Berlin zu dieser Maßnahme “aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen ist diese Massnahme zwingend nötig” unglücklich gewählt, verändert aber nichts an der Tatsache. Existenzgründer und Jungunternehmer die Mitglied der IHK sind erhalten diese Leistung weiterhin kostenfrei.

Übrigens kann sich der Existenzgründer von den Beiträgen der IHK für einen gewissen Zeitraum befreien lassen – Somit sparen Sie nach diese Meldung noch mehr – Sie wissen nicht wie Sie sich als Jungunternehmer von Mitgliedsbeiträgen der IHK befreien lassen können – rufen Sie die Existenzgründerberater an oder schreiben Sie uns eine EMail.