Was kostet die Beratung und welchen Zuschuss gibt mir dabei die KfW Bank? Eine in der Praxis sehr häufig gestellte Frage auf die ein Gründungsberater natürlich die richtige Antwort weiß. Auch die KfW Bank hat diese Fragen erkannt und bietet dafür eine Online Lösung in Form des Zuschussrechner an.

Zuschussrechner KfW Bank Online

Erklärung des KfW Bank ZuschussrechnersAbgefragte Werte die Sie eingeben müssen am Beispiel Beratungsprodukt Gründercoaching:

  • Eines von 3 Beratungsprodukten auswählen – Gründercoaching, Gründung aus der Arbeitslosigkeit, Energieeffizienzberatung
  • Sitz des Unternehmens bestimmen – neue Bundesländer, z.B. alte Bundesländer inkl. Berlin, Phasing Out Region (Gebiete die besonders gefördert werden – Hall, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg)
  • Tagessatz (in Euro und Netto) des Beraters Ihres Vertrauens angeben – z.B. 800,- €, ein Tagewerk ist grundsätzlich auf mindestens 8 Stunden festgelegt, falls Sie nur den Stundensatz wissen diesen einfach mit 8 multiplizieren
  • Anzahl der Tagewerke eintragen – z.B. 5 Tagewerke, zulässig sind bis zu 2 Stellen nach dem Komma, nach einem Erstgespräch mit Ihrem Berater erhalten Sie zumeist auch ein konkretes Angebot in dem die Anzahl der Tagewerke beziffert ist

 

Am Ende der Eingabe in den Zuschussrechner nur noch Enter drücken und Sie erhalten folgende Angaben

Berechnete Zuschusshöhe an unseren Beispieldaten

  • Zuschuss in Euro – z.B. 2.000 €

Berechnungsgrundlage Zuschussrechner an unseren Beispieldaten

  • maximaler Tagessatz in Euro – 800,- €, jedes Förderprogramm besitzt eigene Förderrichtlinien in denen der maximal geförderte Tagessatz für einen Berater benannt ist. Der maximale Tagessatz liegt derzeit bei vielen Förderprogrammen bei 800,- € Netto je Tageswerk
  • maximale Anzahl an Tagewerke – nicht relevant, einige Förderprogramme haben unabhängig vom Tagessatz ein Minimum und Maximum an Tagewerken
  • Bemessungsgrenze in Euro – 6.000 €, Gesamtkosten für eine Beratung bis zu dessen Höhe gefördert wird, das bedeutet wenn dieser Wert überschritten wird, ist die Beratung insgesamt nicht mehr förderfähig
  • maximale Finanzierungshöhe in % – 50%, Höhe des Zuschusses in % von der Bemessungsgrenze, derzeit von 50% bis zu 75% des Netto Beraterhonorars, die Umsatzsteuer kann im Rahmen der Bemessungsgrenze mitgefördert werden bei Unternehmen gemäß 19 UStG (Kleinunternehmen)

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