Staatliche Zuschüsse für Lohnkosten in Berlin

Berliner Unternehmer können staatliche Zuschüsse für die Lohnkosten von Mitarbeitern erhalten.

Ziel der staatlichen Zuschüsse für Lohnkosten in Berlin – KMU Förderung

Berliner Unternehmer die über die Schaffung neuer Arbeitsplätze nach denken, wird ein finanzieller Anreiz, in Form eines staatlichen Zuschusses für die Lohnkosten geboten. Im Focus sind dabei Berliner Unternehmer die max. 250 Mitarbeiter beschäftigen – Größenklasse KMU. Die eingestellten Arbeitnehmer sollen dabei zweckorientiert keinen Anspruch auf Leistungen aus SGB II und III haben. Man will also diese Personengruppe im Speziellen fördern.

Förderumfang der staatlichen Zuschüsse für Lohnkosten in Berlin – KMU Förderung

Es werden neue Arbeitsplätze in Abhängigkeit der Gesamtanzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze von Berliner Unternehmern gefördert. Die KMU-Förderung beträgt pro Mitarbeiter 60% der Bruttolohnkosten und ist auf 7.500 € innerhalb eines Jahres begrenzt.

Staffelung der staatlichen Zuschüsse für Lohnkosten in Berlin – KMU Förderung

  • bis zu fünf Beschäftigten – für eine Person
  • bis zu 19 Beschäftigten – für zwei Personen
  • bis zu 39 Beschäftigten – für vier Personen
  • bis zu 250 Beschäftigten – für fünf Personen

Hinweis Existenzgründerhelfer:

Ehegatten und Verwandte 1. Grades der Geschäftsführer oder Gesellschafter sind von den staatlichen Zuschüssen für Lohnkosten in Berlin – KMU Förderung – ausgeschlossen.

Nutzen Sie die Fördermittelanalyse der Existenzgründer Helfer – Fördermittel unterstützen sinnvolle Maßnahmen