Starthilfe in die Selbstständigkeit – Kredite – Kleinstkredit für Existenzgründer in Hamburg
Der Grossteil der 425.000 Existenzgründungen (Schätzung durch das IfM Bonn für 2010) hat einen Kapitalbedarf von bis zu 50.000 Euro. Start Up´s in High Tech Branchen oder Spin Offs zählen traditionell eher zu den Kapitalintensiven Existenzgründungen. Der kleine Kapitalbedarf von max. 50.000 Euro ist also für viele Kleinstunternehmen und Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit, die Grundlage für die Selbstständigkeit.
Standort Hamburg – Bundesland der Gründer
Hamburg als Bundesland der Gründer trotzt der Wirtschaftskrise und hat ein stabiles Gründungssaldo. Nochmals zur Erinnerung – im Jahr 1 nach der Wirtschaftskrise ist trotz einer sinkenden Zahl an Arbeitslosen eine stabile Gründungsaktivität in Hamburg fest zu stellen. Das Saldo der Existenzgründungen (Unternehmensgründung -Unternehmensaufgabe) steigt und kann dieses Jahr – bundesweit den positiven Wert von 2006 – also vor der Wirtschaftskrise annehmen.
Starthilfe Hamburg – Kredite – Kleinstkredit für Kleinstunternehmen
Was macht das Bundesland Hamburg also anders als andere Bundesländer um sich als Gründerzentrum zu etablieren ?
Das Bundesland Hamburg vergibt z.B. an Gründer aus der Arbeitslosigkeit für die Gründung eines Kleinstunternehmens einen Kleinstkredit in Höhe von 12.500 Euro. Mit der Gewährung des Kleinstkredites durch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) wird eine Lücke in der Finanzierung der Existenzgründung geschlossen, die oftmals durch nicht ausreichende Sicherheiten, Risiko- und Kostengründen entsteht.
Fördermittel Vorraussetzungen – Starthilfe Kleinstkredit Hamburg für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit
Voraussetzung für den Kleinstkredit von maximal 12.500 Euro ist, dass der arbeitslose Gründer den Kreditantrag vor der Existenzgründung stellt. Der maximale Gesamtkapitalbedarf darf 25.000 Euro nicht überschreiten.
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