Vergleich Gründung aus der Arbeitslosigkeit und Gründung als Angestellter

Existenzgründer stellen beim kostenlosen Erstgespräch oftmals die Frage “Ist es von den finanziellen staatlichen Förderungen besser, wenn ich aus der Arbeitslosigkeit meine Existenzgründung durchführe ?”

Die Frage nach der Gründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I oder ALG II) oder der Gründung als Angestellter ist eine regelmäßige Frage, auch eine Frage nach Gerechtigkeit – Warum erhalte ich keinen Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld – muss ich dafür erst arbeitslos werden, sein ?

Die Frage nach der Gerechtigkeit überlassen wir den Philosophen, die Frage nach den finanziellen Förderungen und den zutage tretenden Unterschieden zeigen wir nachfolgend mit einem Vergleichsbeispiel auf.

Um es einfach und nachvollziehbar zu gestalten, betrachten wir den potentiellen Mustergründer. Die Darstellung der Zahlen erfolgt gerundet und lässt einen gewissen Interpretationsspielraum – z.B. der persönlichen Einkommenststeuer, Kindefreibeträge, etc. zu. Dabei betrachten wir nicht die gesamte Finanzplanung mit Umsatz, Steuern, etc – sondern rein die staatlichen Fördermittel.

Existenzgründer – Max – Rahmendaten für die Vergleichsbetrachtung

  • Name: Max Mustergründer
  • Strasse: Entrepreneurship-Weg 1
  • Ort: Existenzgründerdorf (neue Bundesländer)
  • PLZ: 11111
  • Familienstand: ledig
  • Alter: 28 Jahre
  • Beruf: Fliesenleger mit Meisterausbildung (Meisterausbildung abgeschlossen vor 1 Jahr)
  • Einkommen monatl. bisher : 2500,- € Brutto
  • Gründungsort: Berlin
  • Gründungswohnort: Berlin – Kosten (Miete kalt 400,- €; Heizkosten 50,- €, sonstige Nebenkosten 100,- €)
  • Gründung als Fliesenlegermeister für Altbausanierung
  • Unternehmensgründung geplant in 6 Monaten
  • Anlaufphase: 1 Jahr
  • Monatliche Fixkosten Privat: 1300,- €
  • Meilenstein Einkommen: im 13. Monat nach Gründung minimum 1500,- €
  • Ersparnisse und die 3 F´s (Friends, Family, Fools): 25.000 € unbefristet als Eigenkapital

Gründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) mit Gründungszuschuss

Welche Fördermittel erhält Max, der Fliesenlegermeister bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit mit Gründungszuschuss ?

  • Coachingleistungen für Gründungswillige – Start Chance – Unterstützung und Begleitung bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit – Coaching, Assessment – Potentialanalyse in Höhe von max. 40 Std. – bei einem üblichen  Beratertagessatz von 800,- € entspricht das einer Förderung in Höhe von 5.000 € für Handwerksmeister Max.
  • Gründungszuschuss für Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) – in Höhe von 1.250,- € für einen Zeitraum von 9 Monaten – dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Anspruch auf Baustein I in Höhe von 950,- €, der dem Anspruch auf ALG I in gleicher Höhe entspricht und einem Pauschalbetrag in Höhe von 300,- €. Der Anspruch kann durch Nachweis der entsprechenden Tätigkeiten auf weitere 6 Monate in Höhe von je 300,- € je Monat erweitert werden. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung durch das Arbeitsamt, ARGE in Höhe von 13.050 € für Handwerksmeister Max. 
  • Meistergründundungsprämie für Handwerkmeister durch die HWK in Berlin – in Höhe von 7.000 € als Basisförderung und bei Schaffung eines Arbeitsplatzes in Höhe von 5.000 € unter den Vorraussetzungen der Richtlinie für die Meistergründungsprämie Berlin. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung durch staatliche Fördermittel der IHK Berlin in Höhe von 12.000 € für Handwerksmeister Max.
  • Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW Bank – in Höhe von 3.600 € als Zuschuss für ein Gründercoaching innerhalb der ersten 12 Monate nach der Existenzgründung. Bei Nutzung des Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW nach dem ersten Jahr ist eine Förderung von 50% in Höhe von max. 2.000 € möglich. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung durch die KfW Bank in Höhe von 3.600 € für Handwerksmeister Max. 

Ohne auf weitere Förderinstrumente wie das KfW Startgeld oder andere Fördermittel einzugehen, ziehen wir einen Strich und addieren die einzelnen Fördersummen auf.

Ergebnis für eine Förderung von Handwerksmeister Max für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) – von der Idee, über die Existenzgründung bis hin zur Existenzsicherung mit Schaffung eines Arbeitsplatzes können insgesamt 33.650 € an Fördermitteln generiert werden. Dem steht dabei eine Eigenbeteiligung von 615,- € gegenüber (ohne Umsatzsteuer).

Gründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG II) mit Einstiegsgeld

Welche Fördermittel erhält Max, der Fliesenlegermeister bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit mit Einstiegsgeld ?

  • Coachingleistungen für Gründungswillige – Start Chance – Unterstützung und Begleitung bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit – Coaching, Assessment – Potentialanalyse in Höhe von max. 40 Std. – bei einem üblichen  Beratertagessatz von 800,- € entspricht das einer Förderung in Höhe von 5.000 € für Handwerksmeister Max.
  • Einstiegsgeld für Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG II) – in Höhe von 1070,- € für einen Zeitraum von 12 Monaten – dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Anspruch auf den Baustein Einstiegsgeld abhängig von der Bedarfsgemeinschaft in Höhe von 520,- €,  und dem Baustein Miet- und Heizkostenzuschuss in Höhe von 550,- €. Der Anspruch kann auf weitere 12 Monate erweitert werden, allerdings in Form einer Degression des Zuschusses. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung durch das Arbeitsamt, ARGE in Höhe von 12.840 € für Handwerksmeister Max. 
  • Meistergründundungsprämie für Handwerkmeister durch die HWK in Berlin – in Höhe von 7.000 € als Basisförderung und bei Schaffung eines Arbeitsplatzes in Höhe von 5.000 € unter den Vorraussetzungen der Richtlinie für die Meistergründungsprämie Berlin. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung durch staatliche Fördermittel der IHK Berlin in Höhe von 12.000 € für Handwerksmeister Max.
  • Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW Bank – in Höhe von 3.600 € als Zuschuss für ein Gründercoaching innerhalb der ersten 12 Monate nach der Existenzgründung. Bei Nutzung des Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW nach dem ersten Jahr ist eine Förderung von 50% in Höhe von max. 2.000 € möglich. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung durch die KfW Bank in Höhe von 3.600 € für Handwerksmeister Max. 
  • Ergebnis für eine Förderung von Handwerksmeister Max für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG II) – von der Idee, über die Existenzgründung bis hin zur Existenzsicherung mit Schaffung eines Arbeitsplatzes können insgesamt 33.440 € an Fördermitteln generiert werden. Dem steht dabei eine Eigenbeteiligung von 614,- € gegenüber (ohne Umsatzsteuer).

    Gründung als Angestellter

    Welche Fördermittel erhält Max, der Fliesenlegermeister bei Gründung als Angestellter ?

  • Coachingleistungen für Gründungswillige – Start Chance – Unterstützung und Begleitung bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit – Coaching, Assessment – Potentialanalyse in Höhe von max. 40 Std. – bei einem üblichen  Beratertagessatz von 800,- € entspricht das einer Förderung in Höhe von 5.000 € für Handwerksmeister Max.
  • Meistergründundungsprämie für Handwerkmeister durch die HWK in Berlin – in Höhe von 7.000 € als Basisförderung und bei Schaffung eines Arbeitsplatzes in Höhe von 5.000 € unter den Vorraussetzungen der Richtlinie für die Meistergründungsprämie Berlin. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung durch staatliche Fördermittel der IHK Berlin in Höhe von 12.000 € für Handwerksmeister Max.
  • Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW Bank – in Höhe von 3.600 € als Zuschuss für ein Gründercoaching innerhalb der ersten 12 Monate nach der Existenzgründung. Bei Nutzung des Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW nach dem ersten Jahr ist eine Förderung von 50% in Höhe von max. 2.000 € möglich. Daraus ergibt sich eine maximale Förderung durch die KfW Bank in Höhe von 3.600 € für Handwerksmeister Max. 
  • Ergebnis für eine Förderung von Handwerksmeister Max für die Gründung als Angestellter – von der Idee, über die Existenzgründung bis hin zur Existenzsicherung mit Schaffung eines Arbeitsplatzes können insgesamt  20.600,- € an Fördermitteln generiert werden. Dem steht dabei eine Eigenbeteiligung von 3214,- € gegenüber (ohne Umsatzsteuer).

    Zusammenfassung der finanziellen Fördersummen für Handwerksmeister Max in Berlin

    Welche Gründungsvariante ist nun aufgrund der staatlichen Fördermittel rein finanziell betrachtet die optimale Lösung ?

    • Gründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) – 33.650,- €
    • Gründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG II) – 33.440,- €
    • Gründung aus der Anstellung – 20.600,- €

    Der Gewinner steht fest und heißt aufgrund dieser Betrachtung “Gründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) mit Gründungszuschuss der ARGE, Meistergründungsprämie Berlin der HWK und Gründercoaching Deutschland (GCD) der KfW Bank”.

    Hinweis Existenzgründer Helfer

    Dieser noch einfach gestrickte Vergleich, soll Existenzgründern aufzeigen, welche Möglichkeiten existieren um die eigene Selbstständigkeit, finanziell mit Hilfe staatlicher Fördermittel optimal zu gestalten. Der Vergleich erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und vernachlässigt u.a. die steuerliche Betrachtung.

    Falls Sie Fragen zu Fördermitteln oder dem passenden Gründercoach haben nutzen Sie unseren Gründerservice für kostenlose Erstinformationen.