Aufbauförderung für Existenzgründer durch das Land Brandenburg, das damit als erstes Bundesland direkt auf die Kürzung des Gründungszuschuss reagiert hat. Insgesamt können ca. 700 Existenzgründer durch die bereit gestellten 6 Millionen Euro, aus dem ESF und dem Land Brandburg mit 725 Euro pro Monat, gefördert werden.

Aufbauförderung für Existenzgründer in Brandenburg

Besonders Brandenburg hat aufgrund der radikalen Kürzung des Gründungszuschuss (wirksam zum 28.12.2011) von knapp 90% gegenüber der alten Regelung mit dem Einbruch des Gründungsgeschehens zu kämpfen. Immerhin wurden zwischen 2007 und 2011 in Brandenburg 22.555 Gründungszuschüsse bewilligt, im Durchschnitt 4.511 pro Jahr. Nach der Kürzung erhielten 2012 nur noch 461 Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit den Gründungszuschuss. Und 2013 sah da bisher auch nicht viel besser aus.

Dramatisch werden diese Zahlen allerdings wenn man sich ansieht das in Ost-Deutschland jeder 2te Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit gegründet hat, während in den alten Bundesländern dies nur jeder 4te war. Die Erfolgsquote mit 66% Gründungen die auch nach 5 Jahren noch als Unternehmer aktiv sind und das knapp 40 Prozent dieser Existenzgründer Arbeitsplätze schaffen unterstreicht die Notwendigkeit nach einer Förderung für diese spezielle Zielgruppe.

Zitat des Arbeits- und Sozialministers Brandenburgs Baaske:

 

Aufbauförderung für Existenzgründer in Brandenburg„Deshalb war es notwendig, Alternativangebote zu machen. Das machen wir mit unserer neuen Gründungsförderung. Ich hoffe, dass die neue Bundesregierung auch wieder in die Existenzgründungsförderung einsteigen wird, denn Unternehmensgründungen sind Jobmotoren. Sie schaffen viele neue Arbeitsplätze. Studien belegen, dass über 80 Prozent der geförderten Unternehmen auch eineinhalb Jahre nach der Gründung noch am Markt existieren. Das zeigt, dass der Gründungszuschuss ein nachhaltiges Instrument der Arbeitspolitik ist. Er ist vor allem für Frauen wichtig, denn sie haben in der Regel weniger Rücklagen als Männer und sind deshalb auf finanzielle Unterstützung bei Gründungsvorhaben besonders angewiesen.“ 

Die wichtigsten Daten und Fakten zur Aufbauförderung für Existenzgründer in Brandenburg.

Förderdauer – Wie lange gilt die Aufbauförderung ?

Die Richtlinie des MASF (Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie) vom 24.10.2013 gilt ab 01.11.2013 bis 31.03.2015. Da insgesamt nur 700 Existenzgründer gefördert werden können sollten sich potentielle Existenzgründer mit ihren Planungen beeilen.

Förderzielgruppe und -höhe – Was wird wie hoch gefördert?

Gefördert werden Existenzgründer im ersten Jahr nach der Unternehmensgründung. Die Förderung in Höhe von 725 EUR pro Monat (maximal 8.700 EUR bei 12 Monaten Förderung) soll der Sicherung des persönlichen Lebensunterhaltes und der sozialen Absicherung der Gründer in dieser Übergangsphase dienen. Die Förderung darf nicht für Maßnahmen des Unternehmens, wie z.B. der Tilgung eines Unternehmenskredit eingeplant werden.

Fördervoraussetzungen – Welche Voraussetzungen müssen Gründer erfüllen ?

  • Der Gründer muss seinen Hauptwohnsitz in Brandenburg haben.
  • Der Gründer muss sich in Brandenburg selbstständig gemacht haben, die Existenzgründung muss im Haupterwerb erfolgen und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als einen Monat zurückliegen. Betriebsübernahmen werden in der Regel nicht gefördert.
  • Der Gründer muss kranken- und pflegeversichert sein.
  • Bei dem neuen Unternehmen  muss es sich um ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) handeln im Sinne der EU Definition.
  • Anträge sind aus einer Beschäftigung möglich, aber auch für Gründer aus ALG I.
  • Aus ALG II ist eine Förderung nicht möglich, eine grundsätzliche Unterstützung für ALG II Gründer ist wie bisher über das Einstiegsgeld möglich.
  • Vor der Antragstellung für die Aufbauförderung ist eine Beratung notwendig, zum Beispiel durch die Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer. Dabei wird auch der Businessplan einer Prüfung der Tragfähigkeit unterzogen.

Fazit zur Aufbauförderung für Existenzgründer in Brandenburg

In einem Bundesland wie Brandenburg ist eine nachhaltige und wirtschaftliche Entwicklung nur möglich, wenn genügend Menschen einen Job haben oder selbstständig sind. Das nun Politiker erstmals direkt auf die radikalen und logisch nicht nachvollziehbaren Kürzungen der Fördermittel (Gründungszuschuss und Gründercoaching) reagieren ist mehr als lobenswert. Das Brandenburg auch Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit braucht zeigen die insgesamt sehr geringen Gründungsquoten 2012 und 2013.

Die Aufbauförderung für Existenzgründer in Brandenburg ist ein wichtiger Schritt und ein deutliches Signal an die Bundespolitik das Existenzgründer auch bei wirtschaftlich guten Zahlen Unterstützung brauchen. Existenzgründer festigen den Standort Deutschland und schaffen Arbeitsplätze. Mehr als genug Gründe diese zu fördern.

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