Förderung für Existenzgründer vom Arbeitsamt

Wie erhalten Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit eine Förderung vom Arbeitsamt wie den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld. Aufgrund der regelmäßigen Anfragen von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit zeigen wir Ihnen hier nochmals die Eckpunkte der Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit auf.

Förderung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I – Fördermittel Gründungszuschuss

Was ist das Ziel des Gründungszuschuss ? Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I bei der Sicherung des Lebensunterhaltes und der sozialen Sicherung innerhalb der Existenzgründung zu unterstützen.

Wer erhält den Gründungszuschuss ? Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I die noch über einen Restanspruch auf ALG I von mindestens 90 Tagen verfügen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss ? Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I erhalten zwei Bausteine zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Der 1. Baustein entspricht dem individuellen Arbeitslosengeld I, der 2. Baustein ist ein personenunabhängige Pauschale von 300,- € die nicht zweckgebunden ist.

Wie lange wird der Gründungszuschuss gezahlt ? Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten den Gründungszuschuss in zwei Phasen. In der 1. Phase wird der Baustein 1 und 2 für einen Zeitraum von 9 Monaten durch als Förderung für Existenzgründer vom Arbeitsamt gezahlt. In der 2. Phase kann der Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit den 2. Baustein für einen Zeitraum von 6 Monaten als Förderung für Existenzgründer vom Arbeitsamt erhalten. Dies ist eine Ermessensleistung – abhängig von der persönlichen Situation des Existengründers und der geschäftlichen Tätigkeit.

Förderung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I – Fördermittel Einstiegsgeld

Was ist das Ziel des Einstiegsgeld? Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit II bei der Integration in den Arbeitsmarkt durch eine Existenzgründung zu unterstützen.

Wer erhält das Einstiegsgeld? Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit II oder Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I die weniger als 90 Restanspruch auf ALG I haben.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld ? Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I erhalten zusätzlich zum ALG II einen Förderungsbaustein. Der Baustein entspricht einem Zuschuss von 50% bis max. 100 des individuellen Arbeitslosengeldes II.

Wie lange wird das Einstiegsgeld gezahlt ? Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten das Einstiegsgeld in zwei Phasen. In der 1. Phase wird der Baustein  für einen Zeitraum von 12 Monaten als Förderung für Existenzgründer vom Arbeitsamt gezahlt. In der 2. Phase kann der Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit den Baustein für einen Zeitraum von 12 Monaten als Förderung für Existenzgründer vom Arbeitsamt erhalten. Dies ist eine Ermessensleistung – abhängig von der persönlichen Situation des Existenzgründers und der geschäftlichen Tätigkeit.