Existenzgründungen von Hochschulabsolventen finden sich heutzutage in vielen Bereichen der Hochtechnologie (70% aller Gründer aus diesem Bereich haben einen akademischen Background) wieder. Da gerade diese Gründungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland ein wichtiger Zukunftsfaktor sind, fördern Bund und Länder wissenschaftliche Gründungen besonders stark.

Eckdaten zur Förderung für Akademiker in Niedersachsen

Durch das Förderprogramm Gründercampus Niedersachsen sollen gezielt Existenzgründung von Akademikern und Ausgründung aus Hochschulen in Niedersachsen gefördert werden. Gründungen von Akademikern haben bundesweit ein überdurchschnittliches Wachstum und schaffen ebenso überproportional viele Arbeitsplätze. Das Land Niedersachsen schafft mit diesem Förderprogramm die Vorraussetzung zur Umsetzung und Vermarktung von wissenschaftlichen Ideen und trägt damit auch zur Vernetzung von Wissenschaft und Industrie bei.

Zielgruppe Gründercampus Niedersachsen

Geförderte werden gegründete und geplante Unternehmen von Akademikern mit Unternehmensstandort in Niedersachsen. Akademiker müssen bei Antragstellung einen Hochschulgrad wie Bachelor, Magister, Diplom, MBA oder eine Promotion abgeschlossen haben, deren Abschluss nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. Für wissenschaftliche Mitarbeiter ist diese Karenzzeit auf 5 Jahre erweitert worden. Angehende Akademiker – Studierende sind ebenfalls förderfähig, allerdings stellt sich hier die Frage ob das aktuelle Studium mit der Planung und Umsetzung einer Gründung vereinbar ist.

Förderablauf Gründercampus Niedersachsen

Innerhalb von maximal 12 Monaten können 80% der Ausgaben gefördert werden bis zur Obergrenze von 18.000 €. Der Gründer muss dabei in Vorleistung treten und kann die Förderung auch erst nach Erreichen von 50% der Ausgaben bei der NBank einreichen. Wie bei allen Fördermittelanträgen gilt auch hier, das immer Orginalbelege eingereicht werden und natürlich das bereits abgeschlossene Projekte – Gründung incl. aller Ausgaben – nicht mehr gefördert werden.

Alle notwendigen Antragsformulare für das Förderprogramm Gründercampus erhalten Sie bei der Förderbank des Landes Niedersachsen – NBank. Der Antrag muss bis zum jeweiligen Antragsstichtag (1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober eines Jahres) vollständig bei der NBank vorliegen. Die Antragsstellung ist jederzeit möglich.

Förderfähigkeit – Gründercampus Niedersachsen

Förderfähig sind alle Ausgaben, die für den Unternehmensaufbau und -gründung benötigt werden. Beispielsweise gehören dazu:

  • Kauf von Hard- und Software,
  • Büromöbel und –material,
  • Personalkosten,
  • Miete,
  • Reisekosten,
  • Telefonkosten,
  • Rechts- und Beratungskosten , o.ä..

Eine Förderung für den persönlichen Lebensunterhalt wie diese beim Gründungzuschuss existiert gibt es nicht, eine Kombination ist jedoch nicht ausgeschlossen.

Fazit Existenzgründer Helfer

Das Förderprogramm Gründercampus Niedersachsen (Laufzeit bis 31.12.2015) bietet eine gute Grundlage für Gründungen aus der Wissenschaft. Für Existenzgründer gibt es in Niedersachsen zahlreiche gute Förderprogramme durch die NBank. Warum wissenschaftliche Gründungen darüber hinaus gesondert gefördert werden, lässt sich mit dem überdurchschnittlichen Potential dieser Gründungen beantworten. Allerdings gibt es auch viele andere Gründer die mit dieser speziellen Förderung mehr Wachstum schaffen könnten.

Der direkte Link zur – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Unternehmensgründungen aus Hochschulen – Förderprogramm Gründercampus – für Akademiker in Niedersachsen.