Gründercoaching aus der Arbeitslosigkeit soll 2014 gekürzt werden – Wann, wie und was bedeutet das in der Praxis für Gründer ?

Das Gründercoaching das Gründer aus der Arbeitslosigkeit bisher mit einem 90% Beratungskostenzuschuss nutzen konnten soll 2014 nicht weitergeführt werden.

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Gründercoaching Deutschland

Eckdaten zum Gründercoaching Deutschland

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit (Bezieher des Gründungszuschuss,Einstiegsgeld, Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen oder sonstige Leistungen zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit) erhalten

  • im ersten Jahr nach der Gründung
  • einen Beratungszuschuss von 90%
  • bis zu einer maximalen Bemessungsgrenze von 4.000,- € Nettberatungskosten bzw. Bruttoberatungskosten
  • bei einem maximalen Beratertagessatz von 800,- € Netto
  • nach Prüfung des Antrags und der Coachinginhalte (gemäß der Förderrichtlinie) durch die KfW Bank

Nach dem ersten Jahr erhalten die Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, falls nicht genutzt im ersten Jahr, einen Beratungszuschuss ebenfalls in der Höhe wie alle anderen Existenzgründer je nach Wohn- und Unternehmensstandort.

Zweck des Gründercoaching Deutschland:

Betrachtet man sich folgenden Auszug aus dem Gründungsmonitor 2012 der KfW Bank, so wird schnell klar warum es das Förderprogramm Gründercoaching Deutschland gibt und warum gerade Gründer aus der Arbeitslosigkeit besonders gefördert werden.

  • Die Daten des KfW-Gründungsmonitors ermöglichen die Analyse der Bestandsfestigkeit von Gründungen innerhalb der ersten drei Jahre ihres Bestehens. Nach einem Jahr sind noch 86 % aller Gründungsprojekte am Markt, drei Jahre nach dem Start ist jedoch bereits rund ein Drittel aller Gründungsprojekte beendet.
  • Zugleich liegt die Abbruchrate von Gründern aus der Arbeitslosigkeit besonders hoch. 41 % von ihnen haben ihre Selbstständigkeit nach spätestens 36 Monaten bereits wieder aufgegeben. Dies deutet auf einen besonders hohen Beratungs- und Unterstützungsbedarf dieser Gruppe hin.

Obwohl die Fakten klar für die Nutzung des Gründercoaching sprechen, nutzten nicht einmal 10% aller Gründer das Förderprogramm. Wie hoch der Nutzeranteil dabei von Gründern aus der Arbeitslosigkeit ist steht nicht fest.

Fakten zur Änderung ab 2014

  • “Ministerin von der Leyen festigt mit diesem Vorhaben ihren Ruf als Chancentod für Arbeitslose” erklärt Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, auf deren schriftliche Anfrage hin das Bundesarbeitsministerium (BMAS) diesen Schritt offenlegte. “
  • Es ist seitens der Bundesregierung nicht geplant, die Variante ‘Gründercoaching Deutschland – Gründungen aus Arbeitslosigkeit’ in der kommenden ESF-Förderperiode fortzuführen.” schreibt Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe in seiner Stellungnahme, ohne – obwohl von Pothmer ausdrücklich erbeten – hierfür eine Begründung abzugeben.
  • Das Förderprogramm Gründercoaching Deutschland endet in seiner bestehenden Form am 31.12.2013 – eine weitere Förderung in Form von Beratungskostenzuschüssen mit den bestehenden Konditionen ist anvisiert (Anmerkung: die genauen Inhalte erscheinen vermutlich im August/ September 2013).
  • Gründer die aus der Arbeitslosigkeit I oder II (Hartz IV) gegründet haben und bis zum 31.12.2013 den Antrag auf das Gründercoaching beim Regionalpartner der KfW Bank gestellt haben, werden nach der bestehenden Richtlinie gefördert.

Quellen zum Gründercoaching aus der Arbeitslosigkeit

Unsere Tipps zum Umgang mit der Kürzung des Gründercoaching

Wenn Sie als Gründer aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben sollten Sie

  • einplanen wobei Ihnen ein Gründercoach helfen kann – Finanzierung, Marketing, Prozessplanung etc.
  • sich mit einem passenden Gründercoach zu einem Erstgespräch treffen und die Inhalte, Kosten, Vorgehensweise und vor allem den individuellen Nutzen des Gründercoaching bestimmen
  • das Gründercoaching noch bis spätestens zum 31.12.2013 beim Regionalpartner der KfW beantragen
  • ein Gründercoaching nur durchführen wenn Sie ausreichend vom Nutzen und auch dem Gründercoach überzeugt sind
  • ein Gründercoaching kann auch erst nach Abschluss gezahlt werden – hier ist oftmals der Nutzen bereits in finanzieller Hinsicht vorhanden und die Kosten für den Gründercoach stellen kein finanzielles Problem dar
  • der gesamte Eigenanteil kann auch in Form von Ratenzahlungen geleistet werden, um die finanzielle Belastung besser zu verteilen

Als erfolgversprechende Ergänzung zum Gründercoaching gelten laut einem Bericht des IfM Bonn aktive Gründernetzwerke. Ersetzten kann und soll Sie ein individuelles Gründeroaching nicht. Leider gibt es zu wenige aktive Gründernetzwerke, obwohl regional Universitäten, IHK´s und HWK´s über entsprechende Ressourcen verfügen.  Als positives Beispiel für eine aktive Vernetzung der Gründer kann hier z.B. MV Startups e.V.  in Mecklenburg Vorpommern genannt werden – Ausgangspunkt einer privaten Initiative von Falk Mahlendorf.


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