Gruendungszuschuss 2013Gründest du schon oder bist du noch Hartz IV ? – so oder so ähnlich könnte der Titel eines schlechten Werbeslogans der Arbeitsämter sein. Über unsere kostenlose Gründerhotline erhalten wir leider regelmäßig Anrufe in denen Gründer aus der Arbeitslosigkeit II – in Kurzform Hartz IV – ihre negativen Erlebnisse mit den Arbeitsämtern schildern.

Gründung aus Hartz IV – das Werkzeug

Das Werkzeug des Arbeitsamt zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. So lautet der offizielle Tenor für Gründer aus der Arbeitslosigkeit.

  • hauptberufliche selbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden
  • Förderzeitraum bis zu 24 Monate
  • Bezieher von Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III)
  • Baustein aus Arbeitslosengeld I Anspruch + 50% Regelsatz

Gründung aus Hartz IV – die Fakten März 2013

“Die Zahl der bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung Geförderten ist um ein Drittel gestiegen (+1.500, +34 Prozent), die Selbständigenförderung (Existenzgründung) mithilfe des Einstiegsgelds hat dagegen um gut ein Drittel abgenommen (-2.000, -35 Prozent).”

Quelle: Monatsbericht März 2013 – Bundesagentur für Arbeit – Seite 33

Auch wenn man sich die Zahlen der Existenzgründer aus der Arbeitslosgkeit von 2010 bis einschließlich 2012 ansieht, stellt man fest das hier, im Gegensatz zum Gründungszuschuss, nur eine geringe Abschwächung statt gefunden hat.

Warum gründen nicht mehr Menschen aus Hartz IV ?

Betrachten wir uns die Chancen die Hartz IV weiterhin bietet mal mit etwas Sarkasmus:

  • es kann nicht weniger Unterstützung geben als ALG II – wenn Sie dort sind, sind Sie bereits unten angekommen – es gibt nur eine Richtung – nach oben
  • es wird weiterhin ihre Krankenversicherung, Miete, bezahlt und ein kleines Taschengeld gibt es auch noch – welcher normale Gründer erhält das sonst – keiner
  • Sie haben  24 Monate maximal Zeit in denen Sie ihr Geschäft aufbauen können – wenn man überlegt das viele Unternehmen nach 3 Jahren nicht mehr am Markt sind, haben Sie mithilfe des Einstiegsgeld doch schon 2 Jahre davon geschafft – Super

Das waren 3 gute Gründe für eine Existenzgründung aus ALG II – vielleicht haben Sie ja noch mehr – schreiben Sie gerne unterhalb einen Kommentar und teilen uns weitere mit.

Dieser nicht ganz ernst gemeinte Beitrag “Gründest du schon oder bist du noch Hartz IV ?” soll Sie ermuntern den Weg der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit als Chance zu sehen. 

In meiner eigenen Tätigkeit als Gründungsberater durfte ich 2012 und auch 2013 einige sehr positive Gründungen aus diesem Bereich begleiten. Es gibt unter den Mitarbeitern der Arbeitsämter, gleich einem Spiegelbild der Gesellschaft, natürlich sozial inkompetente und kompetente Menschen gleichermaßen. Bewahren  Sie ihren Stil und verfolgen Sie ihr  Ziel – Hartz IV so schnell als möglich zu verlassen.


[box title=”Deine Gründungsgeschichte aus Hartz IV” color=”#67789B”]

Schreiben Sie uns ihre Gründungsgeschichte  und machen Sie damit anderen Menschen Mut. [/box]