Der Gründungszuschuss, das ehemalige Vorzeige-Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit erlebt einen Tiefpunkt seit der Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit. Mit Fassungslosigkeit reagieren Existenzgründer wenn Sie bereits im Telefonat hören müssen – “Gründungszuschuss, den gibts nicht mehr !”und ich krieg ihn doch

Fakten und Vorraussetzungen zum Gründungszuschuss

Die formalen Vorraussetzungen für den Erhalt des Gründungszuschuss seit dem 28.12.2011

  • keine vermittelbaren offenen Stellen
  • Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen bei Antragstellung
  • Businessplan incl. Lebenslauf
  • positive fachkundige Stellungnahme
  • Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung Finanzamt bei Freiberuflern
  • Positive Prüfung durch das Arbeitsamt

Gründungszuschuss … und ich krieg ihn doch !

Wer den Gründungszuschuss doch erhalten möchte, der muss ganz gezielt Vorgehen. Hier unsere Hinweise um bestehende Barrieren zu umgehen.

  • Problem:  Es gibt offene Stellen für meine Tätigkeit – Lösung: Prüfen sie jede Stelle ob sie wirklich zu Ihrem Profil passt in Bezug auf Arbeitsinhalte, Gehalt, Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etc. Wenn nicht haben Sie haben Sie einen guten Ansatzpunkt um diesen Ablehnungsgrund zu beseitigen.
  • Problem: Mein Sachbearbeiter beim Arbeitsamt nimmt mich nicht ernst – Lösung: Treten Sie bereits bei der ersten Begegnung zielsicher und konsequent auf. Beteiligen Sie den Sachbearbeiter und bleiben Sie stets höflich und korrekt in der Wortwahl – Menschen helfen gerne wenn Sie gefragt werden, auch beim Arbeitsamt.
  • Problem: Ich kriege ja nicht mal den Antrag – Lösung: Bleiben Sie höflich und bestehen auf dem Antrag. Hilft auch das nicht lassen Sie sich schriftlich bestätigen das Sie den Antrag nicht erhalten – spätestens hier knicken viele Sachbearbeiter ein, denn es ist nicht zulässig die Herausgabe des Antrag auf Gründungszuschuss zu verweigern.
  • Problem: Mein Businessplan hat nicht überzeugt – Lösung: Nutzen Sie Gründerseminare oder ganz gezielt die Hilfe eines Gründungsberaters bei der Erstellung des Businessplan. Diese persönliche 1:1 Hilfe ist zwar nicht kostenlos wird aber in jedem Bundesland (Ausnahme Hamburg) finanziell gefördert.
  • Problem: Mein Sachbearbeiter hat mich immer wieder vertröstet – bis ich die 150 Tage Anspruchsfrist überschritten habe – Lösung: Lassen Sie sich wichtige Dinge immer schriftlich bestätigen. Haben Sie einen Nachweis das Sie die Existenzgründung rechtzeitig bei ihrem Sachbearbeiter angemeldet haben und die Verzögerung liegt nicht in Ihrem verschulden, so bestehen gute Chancen mit Hilfe eines Rechtsanwaltes erfolgreich Einspruch einzulegen.

Wer als Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit den Gründungszuschuss erhalten will muss also einen kühlen Kopf bewahren, die Gründung rechtzeitig planen, sein Netzwerk nutzen und natürlich auch alle Vorgaben erfüllen. Für die Gründer die den Gründungszuschuss erhalten bleibt dieser, auch nach der Kürzung Ende 2011, ein gutes Mittel um die erste Phase der Existenzgründung gut zu überstehen.


Sie brauchen professionelle Hilfe zur Beantragung des Gründungszuschuss und bei der Erstellung ihres Businessplan – nutzen Sie unser bundesweites Beraternetzwerk !