Unter den Selbständigen nehmen die Existenzgründer hinsichtlich ihrer Betriebsausgaben eine Sonderrolle ein. Die folgenden fünf Betriebsausgaben sollten bereits vor der Gründung bedacht und geplant werden.

Vorweggenommene Betriebsausgaben

Bevor sich ein Existenzgründer selbständig macht, fallen in der Regel eine Reihe von Kosten an, die er als vorweggenommene Betriebsausgaben nachträglich von der Steuer absetzen kann. Fast schon selbstverständlich ist beispielsweise der Besuch eines Existenzgründerseminars, um sich mit allen Rechten, Pflichten und Möglichkeiten eines Selbständigen in Deutschland vertraut zu machen. Oder ein Meisterlehrgang wird notwendig, um die erforderliche Qualifikation für das selbständige Führen eines eigenen Geschäftes in der speziellen Branche zu erwerben. Fachliteratur sowie diese oder jene Fachzeitschrift benötigt fast jeder Selbständige. Diese ist genauso absetzbar wie Büromaterial, Bürotechnik oder das Mobiltelefon.

Beratungskosten

Die meisten Existenzgründer suchen vor ihrer Gründung einen Unternehmensberater, einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater auf, um sich zur Rechtsform ihres Unternehmens beraten zu lassen. Entsprechende Beratungskosten können auch für eine finanzielle Beratung geltend gemacht werden. Für viele Firmengründer ist diese Beratung sogar existentiell. Oftmals erfordert die Erstellung eines Businessplanes auch die fachliche Unterstützung eines Unternehmensberaters. Weitere Infos über Beratungskosten finden Sie hier.

Arbeitszimmer

Der häusliche Arbeitsplatz oder das neue Büro verschlingen gleich von Beginn an einiges an Kosten müssen. Gerade für den Umgang mit Kunden, Patienten, Klienten oder Interessenten wirkt in erster Linie ein ansprechendes Büro seriös und zeugt von Zuverlässigkeit und Ernsthaftigkeit des neuen Selbständigen. Ein Arbeitszimmer überzeugt schon weniger, ist aber immer noch besser als gar keine eigene Räumlichkeit in der privaten Wohnung.

Darlehen und Kredit

Ohne ausreichende finanzielle Mittel ist der Eintritt in die Selbständigkeit für die meisten Existenzgründer nicht möglich. Natürlich können diese Gelder auch aus privaten Mitteln fließen. Jedoch wird kaum ein Selbständiger bereits in den ersten Wochen und Monaten gleich so viel Geld verdienen, dass es für alle Betriebsausgaben und die private Lebensführung reicht. Hinzu kommt ein kleines Polster für Krankheit oder sonstige Ausfälle, die jeden zu beliebigen Zeiten treffen können.

Versicherungen

Zumindest eine Firmenhaftpflicht ist für jeden Existenzgründer von Beginn an sinnvoll. Darüber hinaus gibt es noch weitere Firmenversicherungen, die je nach Anforderung oder Nutzen abgeschlossen werden können bzw. müssen. Darüber sollte man sich vor der Existenzgründung informieren, denn auch diese Kosten sind nicht unerheblich und können durchaus einige hunderte Euro monatlich betragen.

Die Betriebsausgaben werden steuerrechtlich in den aktuellen Umsatzsteuererklärungen oder, beispielsweise bei den vorweggenommenen Betriebsausgaben, in der Jahresumsatzsteuererklärung aufgeführt. Wichtig dafür sind natürlich in jedem Falle eine Quittung oder eine Rechnung als Nachweis.

gastautorGastautor: Torsten Montag

Als Dipl. Betriebswirt und SEO-Experte schreibt Torsten Montag zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung. Er ist Chefredakteur und Websitebetreiber des Gründerlexikon (www.gruenderlexikon.de) sowie des Lexikon der Betriebsausgaben (www.betriebsausgabe.de). Seine Vita: “Ich kenne mich im Bereich Webmarketing aus und weiß, wie man im Netz Geld verdient und wie nicht.”