Fördermittel – Existenzgründungszuschuss für Existenzgründung in Thüringen nach Existenzgründerrichtlinie

Existenzgründer in Thüringen, die aus der Arbeitslosigkeit gründen, erhalten einen Existenzgründerzuschuss zur Sicherung und dem Aufbau des Unternehmens in der Phase der Existenzgründung. Besonders Existenzgründer die als Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen, Berufsakademien und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen kommen sollen gefördert werden. Der Zuschuss ist aber nicht auf diese Gruppe beschränkt. Die Förderung von max. 7.200,-  € wird aus Mitteln des ESF gefördert und zählt als De Minimis Beihilfe.

Der Grund für die Förderung einer speziellen Gruppe liegt auf der Hand – Existenzgründer aus der Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie haben ein geringeres Gründungsrisiko als Gründer ohne akademischen Hintergrund. Zudem folgt die Erwartung das Gründungen von Akademikern mit einem nachhaltigen und sicheren Aufbau von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen einhergehen.

Vorraussetzungen für den Existenzgründerzuschuss im Bundesland Thüringen

Welche Vorraussetzungen braucht der Existenzgründer aus Thüringen, der aus der Arbeitslosigkeit gründet, zum Erhalt des Existenzgründerzuschusses auf den kein Rechtsanspruch besteht ?

  • Wohn- und Unternehmenssitz in Thüringen
  • der Existenzgründer darf keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur haben
  • der Existenzgründer darf sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden, noch sich zu diesem angemeldet haben
  • Existenzgründung als Haupttätigkeit – kein Nebenerwerb
  • positive Tragfähigkeitsbescheinigungfachkundige Stellungnahme liegt vor

Fördermittelhöhe des Existenzgründerzuschuss im Bundesland Thüringen

Existenzgründer erhalten wenn die Vorraussetzungen für den Existenzgründerzuschuss gegeben sind einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zur Existenzgründung und -sicherung in Höhe von max. 600,-  € pro Monat über einen Zeitraum von 12 Monaten. Das entspricht in Summe einem Existenzgründerzuschuss von max. 7.200,- €.

Hinweis Existenzgründer Helfer

Der nicht rückzahlbare Zuschuss in Form des Existenzgründerzuschuss wird dem Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit in drei Teilbeträgen ausgezahlt zu 2 x 40 % und 1 x 20 %. 

Der Existenzgründungszuschuss ist und bleibt ein wichtiges Förderinstrument nicht nur im Bundesland Thüringen. Gerade in der Phase der Existenzgründung sind Fördermittel existenzsichernd. Nutzen Sie Fördermittel für ihre Gründung.