Der Gründungszuschuss wird zum Stichtag 01.11.2011 gekürzt. Betroffen von den Kürzungen sind Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I. Das Bundeskabinett hat die geplanten Kürzungen des Gründungszuschuss vom 01.04.2012 auf den 01.11.2011 vorgezogen.

Kuerzung Gruendungszuschuss zum 01.01.2011 fuer Existenzgruender aus der Arbeitslosigkeit

Veränderungen beim Gründungzuschuss für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit

  • Die Zahlungsdauer des Gründungszuschuss wird aufgeteilt in 6 Monate (Baustein I = ALG I Anspruch + Baustein II = Sozialpauschale von 300,- €) + 9 Monate (BausteinII = Sozialpauschale von 300,- €) nach Antragstellung
  • Weiterhin gilt die Förderung nur für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I
  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I bei Antragstellung muss dann 180 Tage betragen, weitere Quellen berichten von 120/150 Tagen – Auflösung erfolgt in ca. 1 Woche
  • Die positive fachkundige Stellungnahme durch die fachhkundige Stelle bleibt Pflicht
  • Es besteht kein Rechtsanpsruch auf den Gründungszuschuss, stattdessen ist es eine Ermessensleistung
  • Es gilt weiterhin die Steuerfreiheit des Gründungszuschusses
  • Die maximale Förderung erfolgt bis zu 18.000 € pro Existenzgründer

Hinweis Existenzgruender Helfer

Der Gründungszuschuss wird gekürzt und macht in dieser Konstellation fast nur noch Sinn für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, die bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit die Selbstständigkeit im Visier haben. Der normale Arbeitslose, der sich zuerst auf freie Stellen bewirbt und Bewerbungsgespräche führt, kommt erst nach 3 bis 4 Monaten zur Ideen- und Entscheidungsphase für eine Existenzgründung. Eine sorgfältige Planung, Recherche und ggf. zusätzliche Ausbildungen sorgen dafür, dass der Restanspruch als Vorraussetzung für den Gründungszuschuss nicht ausreichend ist.

Ein Existenzgründer der das Förderinstrument Gründungszuschuss nutzen möchte, sollte sich gemäß den Kürzungen beim  Gründungszuschuss am besten bereits vor der Arbeitslosigkeit über diese Entscheidung klar sein. Ein abwarten, zögern oder bewerben auf Stellenanzeigen kann an dieser Stelle zum Wegfall der Fördervorrausetzung führen.

Gründungszuschuss Stichtag 01.11.2011

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I die bis zum 30.10.2011 den Gründungszuschuss beantragt haben, kommen bei Vorliegen aller Fördervorraussetzungen noch in den Genuss der alten Förderbedingungen.

Hintergrundinfo zu der Kürzung des Förderinstruments

Durch die Kürzung des Förderinstruments sollen im Rahmen des Sparpakets insgesamt ca. 1,4 Milliarden Euro eingespart werden. Eine Legitimation für die Kürzungen sollte durch eine wissenschaftliche Studie erfolgen – von der Nutzung der Studie für die Kürzung haben sich die Wissenschaftler jedoch distanziert. Dem Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit interessieren jedoch die realen Fakten und diese sprechen für den Gründungszuschuss.


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