Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt soll laut Planung für Existenzgründer ab April 2012 gravierend verändert werden. Welche Veränderungen sind geplant, welche Auswirkungen ergibt das für den Existenzgründer und wie kann sich der Existenzgründer davor schützen ?Gründungszuschuss-2012

 

Planung – Veränderung Gründungszuschuss

Was ist der Stand bei der Förderung zu den Lebenshaltungskosten durch das Arbeitsamt ?

  • Dauer der Zahlung des Gründungszuschuss aufgeteilt in 9 Monate (Baustein I = ALG I Anspruch + Baustein II = Sozialpauschale von 300,- €) + 6 Monate (Baustein II = Sozialpauschale von 300,- €) nach Antragstellung
  • Förderung nur für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I
  • 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bei Antragstellung
  • Positive fachkundige Stellungnahme
  • Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss
  • Steuerfreiheit des Gründungszuschusses
  • Maximale Förderung bis 24.000 €

Was sind die Planungen bei der Förderung zu den Lebenshaltungskosten durch das Arbeitsamt ?

  • Dauer der Zahlung des Gründungszuschuss aufgeteilt in 6 Monate (Baustein I = ALG I Anspruch + Baustein II = Sozialpauschale von 300,- €) + 9 Monate (BausteinII = Sozialpauschale von 300,- €) nach Antragstellung
  • Förderung nur für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit I
  • 180 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bei Antragstellung
  • Positive fachkundige Stellungnahme
  • Kein Rechtsanpsruch auf den Gründungszuschuss, sondern Ermessensleistung
  • Steuerfreiheit des Gründungszuschusses
  • Maximale Förderung bis 18.000 €

Die Umsetzung der Änderungen des Gründungszuschuss sind zum 01.04.2012 geplant.

Auswirkung der Veränderungen des Gründungszuschuss beim Existenzgründer

Wie wirken sich die geplanten Veränderungen der Förderung  beim Existenzgründer aus ?

  • Die Existenzgründung muss besser geplant werden um die Förderung zu erhalten. Gründungsberatung nach der Gründung wie das KfW Gründercoaching Deutschland zur Optimierung des Businessplan greifen hier nicht mehr. Die Vorgründungsberatung durch Länderprogramme könnte nun stärker genutzt werden. Diese verursachen  jedoch Vorgründungskosten die für einige Arbeitslose abschreckend wirken können.
  • Der potentielle Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit muss sich zur Existenzgründung, schneller als bisher entschliessen und seinen Antrag für den  Gründungszuschuss früher beim Arbeitsamt einreichen.
  • Die Antragstellung für den Gründungszuschuss beim Arbeitsamt muss stärker als bisher überzeugend sein, um die Förderung zu erhalten. Ermessensleistung statt Rechtsanspruch.

Fazit Existenzgründer Helfer zum Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss durch das Arbeitsamt bleibt ein tragende Säule der Förderung beim Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit. Auch weil zusätzlich nach der Existenzgründung das Gründercoaching Deutschland der KfW Bank mit 90% bezuschusst wird. Exakte Planung der Existenzgründung vor der Gründung, die Fähigkeiten als Unternehmer und die korrekte Umsetzung des Businessplan rücken  in den Vordergrund.

Aktueller Stand zum Gründungszuschuss