Bürgergeld und Selbstständigkeit – was ist erlaubt?

Mit Bürgergeld selbstständig machen: So geht’s 2025

Wer Bürgergeld bezieht und darüber nachdenkt, sich selbstständig zu machen, stößt häufig auf Unsicherheit. Ist das überhaupt erlaubt? Muss man das Einkommen voll anrechnen lassen? Und wie soll man die Anfangszeit überbrücken, wenn noch keine regelmäßigen Einnahmen vorhanden sind?

Die gute Nachricht: Bürgergeld und selbstständig sein schließen sich nicht aus – im Gegenteil. Der Gesetzgeber sieht ausdrücklich vor, dass auch Selbstständigkeit ein Weg aus der Grundsicherung sein kann. Voraussetzung ist, dass du dein Vorhaben frühzeitig mit dem Jobcenter abstimmst und bestimmte Regeln einhältst.

In diesem Artikel zeigen wir dir, was rechtlich erlaubt ist, wie die Einkommensanrechnung funktioniert, welche Förderungen es gibt – und wie du dich mit Unterstützung gezielt auf deine Gründung vorbereiten kannst. Wenn du also mit Bürgergeld selbstständig durchstarten möchtest, bist du hier genau richtig.

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Mit Bürgergeld selbstständig machen, aber unsicher, wo der Anfang liegt?

Grundlagen: Bürgergeld und Selbstständigkeit – wie passt das zusammen?

Das Bürgergeld ist eine soziale Leistung nach dem SGB II und richtet sich an Menschen, die (noch) nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern. Was viele nicht wissen: Auch eine selbstständige Tätigkeit ist während des Bürgergeldbezugs grundsätzlich erlaubt – sofern sie beim Jobcenter angezeigt wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Was ist erlaubt?

Du darfst dich neben- oder hauptberuflich selbstständig machen, solange du

  • dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehst (bei Nebentätigkeit)

  • oder mit dem Ziel gründest, dich aus dem Leistungsbezug heraus selbst zu finanzieren

  • und dein Vorhaben realistisch geplant ist

Die Selbstständigkeit wird vom Jobcenter nicht blockiert – im Gegenteil: Es gibt sogar Förderprogramme, die dich beim Aufbau deines Geschäfts unterstützen.

Meldung beim Jobcenter

Wichtig ist, dass du deine geplante Selbstständigkeit vor Aufnahme der Tätigkeit mit deinem Sachbearbeiter besprichst. Du solltest konkret schildern:

  • was du vorhast

  • wie viele Stunden du arbeiten willst

  • ob du bereits Kunden hast

  • welche Einnahmen du erwartest

  • welche Kosten du einkalkulierst

Eine formlose Mitteilung reicht nicht – je strukturierter du auftrittst, desto besser wird dein Vorhaben eingeschätzt.

Einkommensanrechnung: Was wird vom Bürgergeld abgezogen?

Wenn du dich mit Bürgergeld selbstständig machst, darfst du Einnahmen erzielen – allerdings wird dein Gewinn teilweise auf dein Bürgergeld angerechnet. Wichtig ist: Es gibt gesetzlich festgelegte Freibeträge nach § 11b SGB II, die dein anrechenbares Einkommen mindern. Grundlage ist dein tatsächlicher Gewinn – also Einnahmen minus Betriebsausgaben.

💡 So funktioniert die Anrechnung in der Praxis

  1. Ermittlung des Einkommens
    → Dein Gewinn aus der Selbstständigkeit wird berechnet:
    Einnahmen – nachgewiesene, notwendige Betriebsausgaben

  2. Abzug gesetzlicher Freibeträge (§ 11b Abs. 3 SGB II)
    Vom monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit bleiben anrechnungsfrei:

    • 100 € Grundfreibetrag

    • 20 % vom Einkommen zwischen 100 € und 520 €

    • 30 % vom Einkommen zwischen 520 € und 1.000 €

    • 10 % vom Einkommen zwischen 1.000 € und 1.200 €
      (bzw. bis 1.500 €, wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt)

  3. Das verbleibende Einkommen wird angerechnet
    Die Summe nach Abzug dieser Freibeträge wird vom Bürgergeld abgezogen.

📊 Beispielrechnung: Bürgergeld + Selbstständigkeit

Bruttoumsatz (monatlich) 1.200€
Abzüglich Betriebsausgaben -300€
= Gewinn 900€
Anrechenfreier Teil (Freibeträge): 100 € + 84 € (20 % von 420 €) + 114 € (30 % von 380 €) = 298 €
Anrechenbares Einkommen 900 € – 298 € = 602 €
Column 1 Value 5 Bürgergeld wird entsprechend gekürzt

Hinweis: Du bist verpflichtet, monatlich deine Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren. Hierfür reicht i. d. R. eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), die du dem Jobcenter bei Bedarf vorlegen musst.

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Möglichkeiten der Förderung: Einstiegsgeld und Einstiegshilfen

Wenn du mit Bürgergeld selbstständig starten willst, musst du nicht alles aus eigener Tasche finanzieren. Es gibt gezielte Fördermöglichkeiten, die dir helfen, die Gründungsphase finanziell zu überbrücken – allen voran das Einstiegsgeld.

Einstiegsgeld – monatlicher Zuschuss zum Start

Das Einstiegsgeld ist eine freiwillige Leistung des Jobcenters (§ 16b SGB II) und soll den Anreiz stärken, sich aus dem Leistungsbezug heraus selbstständig zu machen. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt – bis zu 24 Monate, meist in mehreren Etappen (z. B. 6 oder 12 Monate mit Verlängerung).

Die Höhe variiert je nach persönlicher Lage (z. B. Dauer der Arbeitslosigkeit, Familiensituation), liegt aber häufig zwischen 150 und 450 € monatlich.

AVGS-Coaching: Gründung vorbereiten mit Unterstützung

Wenn du dich mit Bürgergeld selbstständig machen willst, bist du nicht auf dich allein gestellt. Das Jobcenter kann dir ein kostenloses Einzelcoaching ermöglichen – finanziert über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Dieses Coaching ist freiwillig, aber in der Praxis oft entscheidend für einen erfolgreichen Start.

Was bringt dir ein AVGS-Coaching?

Ein AVGS-Coaching hilft dir, dein Gründungsvorhaben professionell auf den Weg zu bringen. Dabei geht es nicht nur um Motivation, sondern vor allem um Struktur, Planung und Umsetzung. Im Coaching erhältst du:

  • Unterstützung bei der Erstellung deines Businessplans

  • Hilfe bei der Finanzplanung (Kosten, Einnahmen, Gewinnschätzung)

  • Vorbereitung auf Gespräche mit dem Jobcenter

  • Klarheit über deine nächsten Schritte – von der Anmeldung bis zur Förderanfrage

  • Antworten auf Fragen zu Steuern, Versicherung, Buchhaltung und rechtlichen Pflichten

Viele unserer Teilnehmer bestätigen: Ohne diese Vorbereitung hätten sie weder Einstiegsgeld noch Einstiegshilfen bewilligt bekommen – oder wären im Antrag steckengeblieben.

Was muss ich beim Jobcenter beachten?

Wenn du dich mit Bürgergeld selbstständig machen willst, ist das Gespräch mit deinem Sachbearbeiter ein entscheidender Moment. Denn das Einstiegsgeld, Einstiegshilfen und sogar das AVGS-Coaching hängen letztlich davon ab, wie dein Vorhaben eingeschätzt wird – und wie du selbst auftrittst.

Offene Kommunikation ist der Schlüssel

Mache von Anfang an deutlich, dass du dich aus dem Bürgergeldbezug heraus entwickeln möchtest – mit einem konkreten Plan. Viele Sachbearbeiter begrüßen diesen Schritt, solange er nachvollziehbar und realistisch erscheint.

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Was du im Gespräch klären solltest:

Unterlagen, die Eindruck machen:

  • eine kurze Beschreibung deiner Geschäftsidee

  • ein erster Finanzplan oder Umsatzkalkulation

  • ggf. ein vollständiger Businessplan (wenn vorhanden)

  • eine Liste mit geplanten Ausgaben (für Einstiegshilfen)

Du musst keine Unternehmensberatung imitieren – aber ein strukturierter Auftritt signalisiert, dass du dein Vorhaben ernst nimmst.

Nebenerwerb oder voll selbstständig – was ist besser?

Wenn du dich mit Bürgergeld selbstständig machen willst, stellt sich früher oder später die Frage: Soll ich sofort hauptberuflich starten – oder lieber erst im Nebenerwerb beginnen?

Die Antwort hängt von deiner Ausgangslage, deinem Konzept und deiner Risikobereitschaft ab. Beide Wege sind möglich – aber sie bringen unterschiedliche Anforderungen und Konsequenzen mit sich.

✅ Selbstständigkeit im Nebenerwerb – der sanfte Einstieg

Viele Gründer starten im Nebenerwerb, also mit wenigen Stunden pro Woche. Das hat Vorteile:

  • Du kannst deine Geschäftsidee testen, ohne gleich aus dem Bürgergeldbezug zu fallen

  • Du darfst einen Teil deiner Gewinne behalten (dank Freibeträgen)

  • Das Jobcenter kann dich weiterhin mit Einstiegsgeld oder Einstiegshilfen unterstützen

  • Du bleibst sozial abgesichert (z. B. Krankenversicherung über das Bürgergeld)

Aber: Wer dauerhaft zu wenig Zeit investiert, riskiert, dass das Jobcenter das Vorhaben nicht als ernsthaft einstuft.

✅ Vollzeitgründung – wenn du bereit bist, dich ganz zu lösen

Wenn du deine Selbstständigkeit von Beginn an hauptberuflich ausüben willst, solltest du:

  • einen realistischen Plan haben, wie du mittelfristig deinen Lebensunterhalt deckst

  • dein Vorhaben klar mit dem Jobcenter abstimmen

  • Einstiegsgeld und Sachkostenzuschüsse gezielt nutzen

  • bereit sein, das Bürgergeld nach und nach zu verlassen

Ein AVGS-Coaching hilft dir, beides realistisch einzuschätzen – und ggf. auch eine Gründungsstrategie in zwei Phasen zu entwickeln (zuerst Nebenerwerb, dann volle Selbstständigkeit).

Fazit: Mit Bürgergeld selbstständig machen – möglich, aber planbar

Sich mit Bürgergeld selbstständig zu machen ist nicht nur erlaubt – es ist sogar politisch gewollt. Wer eine tragfähige Geschäftsidee hat und bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, kann mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung Schritt für Schritt in die eigene Selbstständigkeit starten.

Wichtig ist dabei: Du musst dein Vorhaben frühzeitig mit dem Jobcenter abstimmen, Einnahmen korrekt melden und Fördermöglichkeiten wie das Einstiegsgeld oder Einstiegshilfen gezielt nutzen. Ein AVGS-Coaching kann dir helfen, strukturiert und fundiert zu planen – und damit überzeugend aufzutreten.

Wenn du unsicher bist, ob dein Vorhaben realistisch ist, oder ob du förderfähig bist: Wir begleiten dich gern. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein Coaching für dich in Frage kommt – und wie du aus dem Bürgergeld heraus in die Selbstständigkeit starten kannst.

7 Fragen und Antworten – Mit Bürgergeld selbstständig machen

Ja. Eine selbstständige Tätigkeit ist grundsätzlich erlaubt – sowohl im Neben- als auch im Haupterwerb. Wichtig ist die vorherige Absprache mit dem Jobcenter.

Ja. Dein Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) wird teilweise auf das Bürgergeld angerechnet. Du darfst jedoch Freibeträge behalten – z. B. 100 € Grundfreibetrag und gestaffelte Anteile darüber hinaus.

Unbedingt. Vor Aufnahme der Tätigkeit solltest du deine Pläne mit dem Jobcenter besprechen und nachweislich dokumentieren, z. B. mit einem Businessplan oder einem Coaching.

Das Jobcenter kann Einstiegsgeld (monatlicher Zuschuss) und Einstiegshilfen (z. B. für Arbeitsmittel) gewähren. Beides sind Ermessensleistungen – keine Pflicht.

Ein AVGS-Coaching wird über einen Gutschein vom Jobcenter finanziert. Es bereitet dich strukturiert auf deine Gründung vor und verbessert die Chancen auf Förderung.

Ja. Eine selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb ist möglich. Dein Einkommen wird dann teilweise angerechnet, das Bürgergeld ergänzt deinen Lebensunterhalt.

Ja. Auch als Bürgergeldempfänger musst du deine Tätigkeit regulär beim Gewerbeamt oder dem Finanzamt anmelden – je nach Art der Tätigkeit.

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Über den Autor:

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