Einstiegsgeld 2025: So funktioniert die Förderung zur Selbstständigkeit

Einstiegsgeld 2025: So funktioniert die Förderung zur Selbstständigkeit

Das Einstiegsgeld ist eine bewährte staatliche Unterstützung für Menschen, die sich aus dem Bürgergeldbezug heraus beruflich neu aufstellen möchten. Grundsätzlich lässt sich die Förderung in zwei Richtungen einsetzen: entweder beim Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder beim Start in die Selbstständigkeit.

Da sich unser Blog gezielt an angehende Gründer richtet, konzentrieren wir uns in diesem Artikel auf diejenigen, die das Einstiegsgeld 2025 nutzen möchten, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.

Was genau wird gefördert? Wer kann Einstiegsgeld beantragen? Wie viel erhältst du – und worauf solltest du bei der Antragstellung achten? All diese Fragen beantworten wir Schritt für Schritt – damit du optimal vorbereitet bist, wenn du deine Selbstständigkeit planst.

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Du möchtest Einstiegsgeld 2025 erhalten, aber bist unsicher?

Was ist das Einstiegsgeld – und wer kann es 2025 beantragen?

Das Einstiegsgeld 2025 ist eine freiwillige Leistung der Jobcenter (§ 16b SGB II), mit der Bürgergeldempfänger beim Übergang in ein neues Erwerbsleben unterstützt werden – entweder durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder durch eine selbstständige Tätigkeit.

Ziel ist es, finanzielle Unsicherheiten in der Anfangszeit abzufedern und damit den Schritt in die Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Die Leistung ist ausdrücklich dazu gedacht, den Start zu ermöglichen – sie ersetzt aber keine dauerhafte Grundsicherung.

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Wer kann das Einstiegsgeld 2025 erhalten?

Voraussetzungen sind u. a.:

  • Du beziehst aktuell Bürgergeld

  • Du planst, eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufzunehmen

  • Du bist grundsätzlich leistungsfähig und zur Integration bereit

  • Das Jobcenter beurteilt dein Vorhaben als förderwürdig (Prognoseentscheidung)

Das Einstiegsgeld ist keine Pflichtleistung – es wird im Ermessen des Sachbearbeiters gewährt. Du hast also keinen Rechtsanspruch, kannst aber durch gute Vorbereitung, ein stimmiges Konzept und einen überzeugenden Auftritt deine Chancen erheblich verbessern.

Voraussetzungen für das Einstiegsgeld 2025

Wenn du das Einstiegsgeld 2025 nutzen möchtest, um dich selbstständig zu machen, brauchst du nicht nur eine Idee – sondern auch eine gewisse Ausgangslage, die das Jobcenter als förderwürdig einstuft. Denn das Einstiegsgeld ist keine automatische Zahlung, sondern eine sogenannte Ermessensleistung. Das heißt: Der Sachbearbeiter entscheidet individuell, ob dein Vorhaben unterstützt wird.

Damit deine Chancen gut stehen, solltest du folgende Voraussetzungen erfüllen:

✅ 1. Du beziehst Bürgergeld (SGB II)

Ohne aktiven Leistungsbezug beim Jobcenter kannst du kein Einstiegsgeld beantragen. Falls du derzeit ALG I erhältst, prüfe alternativ den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.

✅ 2. Du willst hauptberuflich gründen

Das Einstiegsgeld gibt es nur für hauptberufliche Selbstständigkeit. Ein Nebenjob mit ein paar Stunden reicht nicht aus. Dein Vorhaben muss so angelegt sein, dass du mittelfristig den Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kannst.

✅ 3. Du bringst eine tragfähige Idee mit

Zwar ist beim Einstiegsgeld keine fachkundige Stellungnahme vorgeschrieben – aber ein Businessplan wird oft eingefordert oder zumindest gerne gesehen. Je besser du vorbereitet bist, desto glaubwürdiger ist dein Antrag.

✅ 4. Du hast keine schweren Vermittlungshemmnisse

Das Einstiegsgeld soll Menschen helfen, sich (wieder) in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wer sich z. B. dauerhaft nicht für Arbeit zur Verfügung stellen kann oder will, wird meist nicht gefördert.

Förderhöhe und Laufzeit – das kannst du 2025 erwarten

Wie viel du mit dem Einstiegsgeld 2025 tatsächlich bekommst, hängt von mehreren Faktoren ab. Es gibt keine Pauschale für alle – stattdessen entscheidet das Jobcenter im Einzelfall. Der Grundbetrag wird anhand deines Regelbedarfs berechnet, ergänzt um mögliche Zuschläge, etwa wenn du Kinder hast oder besonders lange arbeitslos warst.

💶 Wie viel Einstiegsgeld gibt es?

Grundsätzlich liegt der monatliche Betrag zwischen 50 € und ca. 450 €, abhängig von:

  • deiner bisherigen Dauer im Bürgergeldbezug

  • deiner familiären Situation (Kinder, Alleinerziehend etc.)

  • der Einschätzung des Jobcenters zur Eingliederungswirkung deiner Gründung

  • ggf. ergänzenden Förderkomponenten in deiner Region

In der Praxis orientieren sich viele Jobcenter an 40–75 % des Regelbedarfs, gezahlt zusätzlich zum Gewinn aus der Selbstständigkeit.

📆 Wie lange wird Einstiegsgeld gezahlt?

  • Förderdauer: bis zu 24 Monate

  • Meist wird die Förderung in mehreren Abschnitten bewilligt, z. B. zunächst 6 oder 12 Monate, mit Verlängerungsoption

  • Verlängerungen erfolgen nur bei erkennbarer Weiterentwicklung oder Erfolgsprognose

Wichtig zu wissen:
Das Einstiegsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet, wenn du weiterhin ergänzendes Bürgergeld erhältst. Es ist also eine echte Zusatzleistung – kein Ersatz für deinen Gewinn oder Umsatz.

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Zusätzliche Zuschüsse: Sachkosten, Coaching & mehr

Das Einstiegsgeld 2025 ist nicht die einzige Unterstützung, die du bei der Gründung aus dem Bürgergeld heraus in Anspruch nehmen kannst. Neben dem monatlichen Zuschuss kannst du – je nach Region und Bedarf – weitere Förderungen beantragen, um deine Selbstständigkeit solide zu starten.

🧾 Einstiegshilfe für Sachkosten

Du brauchst Werkzeuge, Software, einen Laptop oder andere Arbeitsmittel für deine Tätigkeit? Dann kannst du beim Jobcenter einen Antrag auf eine sogenannte Einstiegshilfe stellen. Diese Zuschüsse sind:

  • nicht rückzahlungspflichtig

  • nur vor Aufnahme der Tätigkeit zu beantragen

  • zweckgebunden (du musst nachweisen, wofür du das Geld brauchst)

Beispiele: Drucker, Büroausstattung, Kamera, Arbeitskleidung, Maschinen, Softwarelizenzen

🎓 AVGS-Coaching – Vorbereitung gefördert

Noch vor dem Einstiegsgeld kannst du dir über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ein kostenfreies Einzelcoaching sichern. Darin erarbeiten wir mit dir:

  • deinen Businessplan

  • deine Finanzplanung

  • deine Positionierung & Zielgruppendefinition

  • die Argumentation für den Antrag

  • eine realistische Einschätzung deiner Gründungschancen

Auch wenn keine fachkundige Stellungnahme vorgeschrieben ist: Das Coaching hilft dir, überzeugend aufzutreten – und zeigt dem Jobcenter, dass du gut vorbereitet bist.

🔄 Kombination mit weiteren Leistungen

  • Mietkosten & Krankenversicherung können weiter über das Bürgergeld abgedeckt werden

  • Kinderzuschläge oder Mehrbedarfe werden in der Regel zusätzlich berücksichtigt

  • Einmalige Anschaffungen lassen sich ggf. auch über Sonderbedarfe beantragen

Fazit an dieser Stelle:
Wenn du das Einstiegsgeld 2025 optimal nutzen willst, lohnt es sich, die Zusatzzuschüsse frühzeitig mit deinem Ansprechpartner im Jobcenter zu besprechen – am besten mit einem klaren Plan in der Hand.

Ablauf der Beantragung – Schritt für Schritt

Wenn du das Einstiegsgeld 2025 beantragen möchtest, solltest du dich gut vorbereiten. Auch wenn es sich um eine freiwillige Leistung handelt, erwarten viele Jobcenter einen gewissen Standard bei der Antragstellung – vor allem, wenn du dich selbstständig machen willst. Der wichtigste Tipp: Warte nicht ab, sondern werde aktiv. Je besser du vorbereitet bist, desto ernster wird dein Vorhaben genommen – und desto höher sind die Chancen auf Bewilligung.

Auch wenn das Einstiegsgeld formlos beantragt werden kann, solltest du beim Erstgespräch bereits die wichtigsten Unterlagen dabeihaben oder zumindest ankündigen können: eine Beschreibung deiner Geschäftsidee, eine einfache Finanzplanung und ein realistischer Zeitplan. Ein Businessplan ist nicht verpflichtend, aber wird in vielen Fällen nachgefordert – und wirkt sich positiv auf die Entscheidung aus.

✅ Schritt-für-Schritt zur Beantragung des Einstiegsgelds 2025

  1. Gespräch mit dem Jobcenter vereinbaren
    Nimm frühzeitig Kontakt zu deinem Sachbearbeiter auf und erkläre, dass du eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchtest.

  2. Vorbereitung der Unterlagen
    Erarbeite eine kurze Projektbeschreibung, einen groben Finanzplan und – idealerweise – einen vollständigen Businessplan. Dabei kann dir ein AVGS-Coaching helfen.

  3. Antrag formlos stellen
    Du kannst den Antrag schriftlich oder im Rahmen des Beratungsgesprächs stellen. Ein einfacher Satz genügt: „Hiermit beantrage ich das Einstiegsgeld gemäß § 16b SGB II zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.“

  4. Bedarf an Einstiegshilfe klären
    Falls du Arbeitsmittel oder Ausstattung benötigst, solltest du diesen Bedarf direkt mit angeben oder gesondert beantragen.

  5. Wartezeit und Rückfragen einplanen
    Die Bearbeitung kann je nach Jobcenter unterschiedlich lange dauern. Halte dich erreichbar und reagiere zügig auf Nachfragen oder Ergänzungswünsche.

  6. Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen
    Wird dein Antrag abgelehnt, hast du einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Bei Zustimmung wird dir die Förderhöhe und Laufzeit schriftlich mitgeteilt.

AVGS-Coaching vorab nutzen – so bereitest du dich optimal vor

Wer das Einstiegsgeld 2025 beantragen will, hat zwar keinen Anspruch auf die Förderung – aber jede Menge Einfluss auf die Entscheidung. Und genau hier setzt das AVGS-Coaching an. Es bietet dir die Möglichkeit, dich professionell und gezielt auf deine Gründung vorzubereiten – noch bevor du den Antrag stellst.

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Das Coaching wird über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vom Jobcenter finanziert. Für dich ist es komplett kostenlos – und inhaltlich genau auf deine Situation abgestimmt. Ziel ist es, deine Selbstständigkeit realistisch und tragfähig zu planen. Damit schaffst du eine solide Grundlage für die spätere Antragstellung und zeigst dem Jobcenter, dass du dein Vorhaben ernst nimmst.

Das bringt dir ein AVGS-Coaching konkret:

  • Du entwickelst gemeinsam mit einem erfahrenen Berater deinen Businessplan und Finanzplan

  • Du wirst gezielt auf das Gespräch mit dem Jobcenter vorbereitet

  • Du lernst, wie du deine Gründungsidee strukturiert präsentierst

  • Du erhältst praxisnahe Unterstützung bei den Anträgen für Einstiegsgeld, Einstiegshilfen und ggf. Sachzuschüsse

  • Du kannst Fragen zur Versicherung, Steuer, Gewerbeanmeldung etc. direkt klären

  • Du bekommst auf Wunsch eine fachliche Einschätzung zur Tragfähigkeit deiner Idee

Hinweis: Zwar ist beim Einstiegsgeld keine fachkundige Stellungnahme vorgeschrieben, aber ein professioneller Businessplan und ein durchdachtes Konzept erhöhen deine Erfolgschancen deutlich. Genau das wird im Coaching gemeinsam erarbeitet – Schritt für Schritt.

👉 Vereinbare gern ein unverbindliches Erstgespräch – wir zeigen dir, welche Wege offenstehen und wie du sie gehen kannst.

Fazit: Einstiegsgeld 2025 – deine Brücke in die Selbstständigkeit

Das Einstiegsgeld 2025 ist eine echte Chance für Menschen im Bürgergeldbezug, die den Weg in die Selbstständigkeit gehen wollen. Es federt die finanziellen Unsicherheiten in der Anfangszeit ab, verschafft dir mehr Stabilität im Übergang und kann – in Kombination mit Einstiegshilfen und Coaching – den Grundstein für eine tragfähige Existenz legen.

Wichtig ist: Du brauchst keine perfekte Idee, aber eine realistische Planung und den Willen, Verantwortung zu übernehmen. Mit guter Vorbereitung, einem klaren Businessplan und einem professionellen Auftritt beim Jobcenter steigen deine Chancen erheblich. Und genau dabei unterstützen wir dich.

Im AVGS-Coaching erarbeiten wir gemeinsam dein Gründungskonzept, bereiten dich gezielt auf den Antrag vor und begleiten dich bei der Umsetzung. Wenn du das Einstiegsgeld 2025 nutzen willst, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu machen, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, dich beraten zu lassen.

7 Fragen und Antworten – Einstiegsgeld 2025

Alle Personen, die Bürgergeld beziehen und eine hauptberufliche Selbstständigkeit oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen möchten. Im Blog konzentrieren wir uns auf Gründungen.

Die Höhe liegt in der Regel zwischen 50 € und ca. 450 € monatlich, abhängig von deiner persönlichen Situation. Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.

Maximal 24 Monate, meist abschnittsweise bewilligt (z. B. 6 oder 12 Monate). Verlängerungen sind möglich, aber nicht garantiert.

Er ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber häufig erwartet. Ein gut strukturierter Plan erhöht die Förderchancen erheblich.

Ein kostenloses Einzelcoaching, das du vorab beim Jobcenter beantragen kannst. Es bereitet dich gezielt auf deine Gründung und die Antragstellung vor.

Ja. Du kannst Einstiegshilfen für Sachkosten beantragen – etwa für Werkzeuge, Technik oder Arbeitskleidung. Diese müssen vor dem Start bewilligt werden.

Ja. Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Gute Vorbereitung und eine professionelle Präsentation deiner Idee können die Chancen aber deutlich erhöhen.

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Über den Autor:

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