Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss? Fördervergleich für Gründer

Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss – was passt zu dir?

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen möchte, steht oft vor der Frage: Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss? Beide Förderinstrumente sollen den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern – doch sie unterscheiden sich in Anspruch, Voraussetzungen und Höhe deutlich.

Gerade in der Vorbereitungsphase sind Unsicherheit und Informationslücken groß. Viele Gründer wissen nicht, welche Unterstützung ihnen überhaupt zusteht – oder wie sie die richtige Förderung beantragen. Dabei kann die Entscheidung über den weiteren Verlauf deiner Gründung mitbestimmen.

In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, worin sich Einstiegsgeld und Gründungszuschuss unterscheiden, wer was beantragen kann, welche Leistungen du erwarten darfst – und wie du dich optimal vorbereitest, um nicht an der Bürokratie zu scheitern. Egal ob ALG I oder Bürgergeld: Mit der richtigen Strategie und Unterstützung kannst du deine Selbstständigkeit planvoll und gefördert starten.

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Unsicher, ob Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss?

Was ist der Gründungszuschuss? – Überblick für ALG I-Empfänger

Der Gründungszuschuss ist eine Förderleistung der Agentur für Arbeit. Er richtet sich an Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen und sich hauptberuflich selbstständig machen möchten. Ziel ist es, den Übergang in die Selbstständigkeit finanziell abzusichern – insbesondere in der Anfangsphase, in der noch keine stabilen Einnahmen vorhanden sind.

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Du beziehst ALG I

  • Du hast bei Antragstellung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld

  • Deine Selbstständigkeit wird hauptberuflich ausgeübt

  • Du legst einen fundierten Businessplan vor

  • Eine fachkundige Stelle (Existenzgründer-Helfer)  bestätigt die Tragfähigkeit deiner Gründungsidee

📌 Das bekommst du mit dem Gründungszuschuss:

  1. Phase 1 – Grundförderung (6 Monate):
    Du erhältst weiterhin dein reguläres Arbeitslosengeld + 300 € monatlich zur sozialen Absicherung.

  2. Phase 2 – Anschlussförderung (weitere 9 Monate, Ermessenssache):
    Es können weitere 300 € monatlich gewährt werden – ohne Arbeitslosengeld. Dafür musst du zeigen, dass du dein Geschäft weiter ernsthaft betreibst.

Der Antrag erfolgt direkt bei deinem zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit. Wichtig: Du hast keinen Anspruch, sondern es handelt sich um eine Ermessensleistung – Vorbereitung und Argumentation sind entscheidend.

Was ist das Einstiegsgeld? – Förderung für Bürgergeld-Empfänger

Das Einstiegsgeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die Bürgergeld beziehen und eine neue berufliche Perspektive entwickeln wollen – entweder durch eine sozialversicherungspflichtige Anstellung oder durch den Schritt in die Selbstständigkeit.

In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Förderung im Rahmen der Existenzgründung, da dies unser Schwerpunkt ist und genau hier viele Gründerinnen und Gründer Unterstützung suchen.

Das Einstiegsgeld wird vom Jobcenter als Ermessensleistung vergeben. Das bedeutet: Es besteht kein Rechtsanspruch – aber gute Chancen, wenn du ein tragfähiges Konzept und eine überzeugende Motivation vorlegst.

📌 Das bekommst du mit dem Einstiegsgeld:

  • Förderhöhe:
    Bis zu 75 % des Regelbedarfs – abhängig von deiner persönlichen Ausgangslage

  • Förderdauer:
    Maximal 24 Monate, meist in mehreren Abschnitten (z. B. 6 + 6 oder 12 + 12 Monate)

  • Zusätzliche Förderung möglich:
    Zuschüsse für Anschaffungen (z. B. Laptop, Werkzeug, Software) im Rahmen der Einstiegshilfe

Ein strukturierter Businessplan und ein professioneller Auftritt beim Jobcenter erhöhen deine Chancen deutlich.

Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss – die wichtigsten Unterschiede

Beide Förderungen sollen dich auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen – aber sie richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und unterscheiden sich deutlich in Bezug auf Anspruch, Höhe und Laufzeit. Wenn du unsicher bist, ob für dich Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss infrage kommt, hilft dir die folgende Übersicht:

einstiegsgeld oder gruendungszuschuss zwei Pfeile

🔍 Vergleich auf einen Blick:

Kriterium Gründungszuschuss (ALG I) Einstiegsgeld (Bürgergeld)
Zuständig Agentur für Arbeit Jobcenter
Voraussetzung ALG I + mind. 150 Tage Restanspruch Bürgergeldbezug
Förderhöhe (Basis) ALG I + 300€/Monat Bis zu 75% des Regelbedarfs
Förderdauer 6 Monate + 9 Monate (Ermessenssache) Bis zu 24 Monate (in Abschnitten)
Zusatzleistungen Nein Ja, z.B. Sachkostenhilfen für Arbeitsmittel
Businessplan erforderlich? Ja Ja
Fachkundige Stellungnahme? Ja Meist nicht zwingend, aber hilfreich
Rechtsanspruch? Nein (Ermessensleistung) Nein (Ermessensleistung)

Kurz gesagt:
Wenn du ALG I beziehst, ist der Gründungszuschuss dein Weg in die geförderte Selbstständigkeit. Wenn du Bürgergeld erhältst, kommt das Einstiegsgeld für dich infrage – oft sogar mit längerer Laufzeit und zusätzlichen Sachzuschüssen.

Wann du welches Förderinstrument nutzen solltest

Die Entscheidung zwischen Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss ist in erster Linie an deinen aktuellen Status im Sozialversicherungssystem geknüpft – sprich: Beziehst du Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld?

Aber auch darüber hinaus gibt es Unterschiede, die du kennen solltest, um die für dich passende Förderung zu wählen.

👤 Fall 1: Du bist frisch arbeitslos nach Kündigung (ALG I)

→ Du solltest den Gründungszuschuss ins Auge fassen. Er sichert dir 6 Monate lang dein ALG I + 300 € zur sozialen Absicherung und kann um weitere 9 Monate verlängert werden. Wichtig: Du brauchst noch mindestens 150 Tage ALG-I-Anspruch bei Antragstellung.

👤 Fall 2: Du beziehst bereits Bürgergeld und willst raus aus der Grundsicherung

→ Hier ist das Einstiegsgeld dein Weg. Es ist flexibler, wird oft länger gezahlt (bis zu 24 Monate) und kann durch Sachzuschüsse ergänzt werden – z. B. für Ausstattung oder Software.

👤 Fall 3: Du bist (noch) in ALG I, drohst aber ins Bürgergeld zu rutschen

→ In diesem Fall solltest du versuchen, rechtzeitig den Gründungszuschuss zu beantragen – solange du noch ALG-I-Empfänger bist. Ein späterer Antrag aus dem Bürgergeld heraus führt dich automatisch ins Einstiegsgeld.

Tipp: Du kannst in beiden Fällen ein AVGS-Coaching zur Vorbereitung nutzen. Damit wirst du professionell begleitet, erstellst gemeinsam deinen Businessplan – und erhöhst deine Chancen auf die Bewilligung deutlich.

einstiegsgeld oder gruendungszuschuss schritt bei schritt

Wie beantrage ich Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss richtig?

Ob Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss – in beiden Fällen kommt es auf eine gute Vorbereitung an. Denn obwohl es sich um Ermessensleistungen handelt, steigen deine Chancen deutlich, wenn du dein Vorhaben professionell präsentierst.

📝 Schritt-für-Schritt beim Gründungszuschuss (ALG I)

  1. Frühzeitig mit der Agentur für Arbeit sprechen
    → Teile deinem Sachbearbeiter mit, dass du gründen möchtest.

  2. AVGS-Coaching beantragen (empfohlen!)
    → Über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kannst du ein kostenfreies Einzelcoaching absolvieren.
    Wichtig: Das Coaching muss vor Antragstellung abgeschlossen sein – samt Businessplan und fachkundiger Stellungnahme.
    → Ob die verbleibende Zeit reicht, entscheidet die Agentur – ohne Rechtsanspruch. Daher: frühzeitig klären!

  3. Businessplan + Finanzplan erstellen
    → Realistisch, schlüssig und auf mindestens 12 Monate ausgerichtet.

  4. Fachkundige Stellungnahme einholen
    → Die stellen wir dir im Rahmen unseres Coachings aus.

  5. Gründungszuschuss formell beantragen
    → Mit allen Unterlagen beim zuständigen Ansprechpartner einreichen.

  6. Warten auf Bewilligung
    → Die Entscheidung erfolgt durch die Agentur im Ermessensrahmen.

📝 Schritt-für-Schritt beim Einstiegsgeld (Bürgergeld)

  1. Termin beim Jobcenter vereinbaren
    → Melde dein Vorhaben offen an – idealerweise mit vorbereiteten Unterlagen.

  2. Businessplan und Finanzplan vorlegen
    → Du musst zeigen, dass dein Vorhaben tragfähig ist.

  3. Evtl. zusätzliches AVGS-Coaching beantragen
    → Auch hier kann dich ein kostenfreies Coaching bei der Vorbereitung unterstützen.

  4. Einstiegsgeld formlos beantragen
    → Inklusive kurzer Begründung und aller Anlagen.

  5. Rückmeldung abwarten
    → Je nach Jobcenter variiert die Bearbeitungszeit.

Fazit an dieser Stelle:
Mit dem richtigen Coaching an deiner Seite bist du nicht nur besser vorbereitet – du kommst auch schneller ans Ziel. Vor allem beim Gründungszuschuss ist das Timing entscheidend: Früh starten lohnt sich.

Unterstützung sichern – mit professionellem Coaching

Egal ob Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss: Wer sich gut vorbereitet, erhöht seine Chancen erheblich. Genau hier setzt das AVGS-Coaching an – ein gefördertes Einzelcoaching, das von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen wird.

Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kannst du dich kostenlos von einem professionellen Gründungscoach begleiten lassen. Und das zahlt sich aus: Du sparst nicht nur Zeit, sondern vermeidest auch typische Fehler bei Businessplan, Finanzplanung oder Antragsformulierung.

✅ Das bekommst du im Coaching mit den Existenzgründer-Helfern:

  • Gründungsplanung Schritt für Schritt

  • Erstellung deines Businessplans + Finanzplanung

  • Vorbereitung auf Gespräche mit Amt oder Bank

  • Klärung, ob Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss für dich geeignet ist

  • Fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss – ausgestellt durch uns

❗ Wichtig beim Gründungszuschuss:

Das Coaching muss vor der Antragstellung abgeschlossen sein, da du die vollständigen Unterlagen bei Abgabe einreichen musst – inklusive fachkundiger Stellungnahme. Ob dafür noch genug Zeit ist, hängt vom jeweiligen Restanspruch auf ALG I ab – eine Garantie gibt es nicht, es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der Agentur.

Unser Tipp: Wenn du noch nicht sicher bist, ob du Anspruch auf Förderung hast oder wie du starten sollst – sichere dir frühzeitig ein unverbindliches Erstgespräch. So prüfen wir gemeinsam deine Ausgangssituation und zeigen dir, was möglich ist.

Fazit: Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss – beide können dein Startschuss sein

Ob Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss – beide Förderungen können dir helfen, deine Selbstständigkeit strukturiert und finanziell abgesichert anzugehen. Entscheidend ist, dass du die Unterschiede kennst und die richtige Wahl für deine Situation triffst.

Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, ist der Gründungszuschuss dein Weg. Wenn du Bürgergeld erhältst, bietet dir das Einstiegsgeld eine langfristige Starthilfe – oft kombiniert mit zusätzlichen Zuschüssen. In beiden Fällen gilt: Vorbereitung ist alles.

Mit einem AVGS-Coaching unterstützen wir dich bei jedem Schritt – von der Klärung deiner Fördermöglichkeiten bis zur Erstellung eines tragfähigen Businessplans. Die fachkundige Stellungnahme erhältst du ebenfalls direkt über uns.

Du bist dir unsicher, welche Förderung für dich in Frage kommt – oder ob die Zeit für ein Coaching noch reicht? Dann vereinbare gern ein unverbindliches Erstgespräch mit uns. Gemeinsam finden wir den richtigen Weg in deine Selbstständigkeit.

7 Fragen und Antworten – Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss

DeDer Gründungszuschuss richtet sich an ALG-I-Empfänger und wird von der Agentur für Arbeit gewährt. Das Einstiegsgeld ist eine Förderung für Bürgergeldempfänger und wird vom Jobcenter vergeben. Beide unterstützen den Weg in die Selbstständigkeit – aber mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen.

Nein. Sowohl Einstiegsgeld als auch Gründungszuschuss sind Ermessensleistungen. Eine gute Vorbereitung, ein realistischer Businessplan und ein professioneller Auftritt erhöhen aber die Chancen deutlich.

Ja, auch beim Einstiegsgeld ist ein schlüssiger Businessplan wichtig. In manchen Jobcentern genügt eine vereinfachte Version, aber ohne Plan wird die Förderung selten bewilligt.

Der Gründungszuschuss läuft in zwei Phasen (6 Monate + 9 Monate Verlängerung), das Einstiegsgeld kann bis zu 24 Monate bewilligt werden – meist in mehreren Abschnitten.

Ja, unbedingt. Gerade beim Gründungszuschuss sollte das Coaching vor Antragstellung abgeschlossen sein. Auch beim Einstiegsgeld lohnt sich die Vorbereitung über ein AVGS-Coaching, z. B. für den Businessplan.

Dann entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Es gibt keinen Anspruch auf Verlängerung. Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden, ob ein Coaching noch rechtzeitig abgeschlossen werden kann.

Ja. Im Rahmen unseres AVGS-Coachings stellen wir dir die fachkundige Stellungnahme für den Gründungszuschuss aus – rechtssicher und anerkannt.

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Über den Autor:

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