Gründungsstipendium NRW: Alles, was du wissen musst
Du hast eine innovative Geschäftsidee und möchtest in Nordrhein-Westfalen gründen? Das Gründungsstipendium NRWbietet dir die perfekte Starthilfe. Mit einer monatlichen Unterstützung von bis zu 1.200 Euro und professionellem Coaching ermöglicht es dir, dich voll und ganz auf deine Gründung zu konzentrieren. Egal, ob du gerade erst eine Idee entwickelst oder schon die ersten Schritte zur Gründung gegangen bist – das Gründungsstipendium gibt dir den nötigen Freiraum, um deine Vision umzusetzen.
Das Stipendium richtet sich an Gründer:innen mit zukunftsweisenden Geschäftsideen, die technologische Innovationen oder innovative Dienstleistungen und Geschäftsmodelle realisieren möchten. Neben finanzieller Unterstützung erhältst du Zugang zu einem Netzwerk aus erfahrenen Coaches und Berater:innen, die dich auf deinem Weg begleiten.
Warum ist das Gründungsstipendium NRW so interessant? Es bietet dir nicht nur die Möglichkeit, deine Existenzgründung sicher zu starten, sondern auch eine Orientierung und Absicherung in der entscheidenden Anfangsphase. Von der Erstellung eines Businessplans bis hin zur Markterschließung wirst du umfassend begleitet.
In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige: Wer gefördert werden kann, wie der Antrag funktioniert und welche Vorteile dich erwarten. Zusätzlich bieten wir dir praxisnahe Tipps und zeigen, wie die Existenzgründer-Helfer dich unterstützen können – von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Beantragung.
Warum ist das Gründungsstipendium NRW so wertvoll?
Das Gründungsstipendium NRW ist mehr als nur finanzielle Unterstützung – es ist dein Fundament für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Besonders für Gründer:innen, die sich auf innovative Geschäftsideen konzentrieren, bietet es viele Vorteile, die weit über den reinen Zuschuss hinausgehen.
Vorteile des Gründungsstipendiums
- Finanzielle Sicherheit: Mit monatlich bis zu 1.200 Euro kannst du dich in der Gründungsphase voll auf deine Geschäftsidee konzentrieren, ohne dir Sorgen um deinen Lebensunterhalt machen zu müssen.
- Professionelles Coaching: Du erhältst Zugang zu erfahrenen Coaches, die dich bei der Erstellung deines Businessplans, der Markterschließung und der Weiterentwicklung deiner Idee unterstützen.
- Netzwerkzugang: Durch die Zusammenarbeit mit akkreditierten Gründungsnetzwerken bekommst du wertvolle Kontakte zu Investoren, Branchenexperten und anderen Gründer:innen.
Ein Beispiel für deinen Nutzen
Stell dir vor, du hast eine innovative Idee für eine App, die den Alltag erleichtert. Mit dem Gründungsstipendium kannst du dich voll und ganz auf die Entwicklung und Vermarktung konzentrieren. Der finanzielle Druck ist geringer, und ein erfahrener Coach hilft dir, Fallstricke zu vermeiden und deine Idee marktfähig zu machen.
Warum jetzt?
Die Förderung richtet sich nicht nur an Menschen, die gerade gründen, sondern auch an diejenigen, die kurz davor stehen. Besonders wichtig: Sie unterstützt auch innovative Teams mit bis zu drei Personen – eine großartige Chance für gemeinsame Projekte!
Wer wird durch das Gründungsstipendium NRW gefördert?
Das Gründungsstipendium NRW richtet sich an motivierte Einzelpersonen und Teams, die mit innovativen Geschäftsideen den Markt erobern möchten. Doch wer genau kann davon profitieren, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zielgruppe des Stipendiums
Gefördert werden:
- Einzelpersonen: Du bist mindestens 18 Jahre alt, hast deinen Wohnsitz in NRW und möchtest mit einer innovativen Idee gründen.
- Teams: Bis zu drei Personen, die ihre Kompetenzen bündeln, können gemeinsam gefördert werden, wenn sie in einem innovativen Unternehmen aktiv mitwirken.
- Bereits gegründete Kleinstunternehmen: Dein Unternehmen darf nicht älter als 12 Monate sein und muss als innovatives Kleinstunternehmen eingestuft werden. Gewinne dürfen bisher nicht ausgeschüttet oder entnommen worden sein.
Wichtige Kriterien
- Innovation im Fokus: Deine Geschäftsidee muss entweder ein neuartiges Produkt oder eine innovative Dienstleistung beinhalten.
- Hauptberufliche Gründung: Du musst deine Tätigkeit als Hauptberuf ausüben. Nebenjobs sind bis maximal 14,99 Stunden pro Woche erlaubt.
- Kein Doppelbezug von Fördermitteln: Eine gleichzeitige Förderung durch andere Stipendien, den Gründungszuschuss oder Arbeitslosengeld ist ausgeschlossen.
Besondere Voraussetzungen
Für Teams gilt: Mindestens eine Person muss maßgeblich an der Entwicklung der Geschäftsidee beteiligt sein. Alle Teammitglieder sollten unterschiedliche Fachkompetenzen einbringen, die sich ideal ergänzen.
Wie hoch ist die Förderung und was wird finanziert?
Das Gründungsstipendium NRW bietet dir eine solide finanzielle Grundlage, damit du dich voll und ganz auf deine Gründung konzentrieren kannst. Aber wie viel Unterstützung kannst du erwarten, und was darf mit dem Geld finanziert werden?
Förderhöhe und Laufzeit
- Monatlicher Zuschuss: 1.200 € pro Person.
- Laufzeit: Bis zu 12 Monate.
- Maximale Förderung im Team: Teams können bis zu drei Mitglieder fördern lassen, was einem Gesamtförderbetrag von 43.200 € entspricht.
- Verlängerung bei Elternzeit: Bei Geburt eines Kindes während der Förderung kann die Laufzeit einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden.
Förderkomponente | Betrag | Laufzeit |
---|---|---|
Monatlicher Zuschuss pro Person | 1.200€ | Bis zu 12 Monate |
Max. Förderung im Team | 43.200€ | Bis zu 12 Monate |
Verlängerung bei Elternzeit | 1.200€ pro Monat zusätzlich | Bis zu 3 Monate |
Was darf finanziert werden?
Das Stipendium dient in erster Linie der Deckung deines privaten Lebensunterhalts, sodass du dich ohne finanzielle Sorgen auf deine Geschäftsidee konzentrieren kannst.
Kein Gehalt, sondern Zuschuss
Da das Stipendium nicht als Gehalt gilt, bist du selbst verantwortlich für:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Steuerliche Abgaben
Das Geld kann auch in deine Geschäftsidee fließen, z. B. in:
- Die Entwicklung deines Produkts oder deiner Dienstleistung.
- Erste Marketingmaßnahmen.
- Eventuelle Anschaffung von Arbeitsmaterialien.
Warum diese Unterstützung entscheidend ist
Mit dem Gründungsstipendium NRW kannst du dir Zeit und Raum schaffen, um dein Vorhaben gezielt voranzutreiben, ohne dich direkt um Gewinne kümmern zu müssen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Antragstellung?
Bevor du das Gründungsstipendium NRW beantragen kannst, musst du bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass die Förderung denjenigen zugutekommt, die ernsthaft an innovativen und zukunftsträchtigen Geschäftsideen arbeiten.

Persönliche Voraussetzungen
- Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen: Du musst in NRW gemeldet sein und deinen Lebensmittelpunkt dort haben.
- Alter: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
- Hauptberufliche Gründung: Dein Gründungsvorhaben muss dein Haupterwerb sein, Nebenerwerbsgründungen sind ausgeschlossen.
- Keine anderweitige Förderung: Zeitgleiche Bezüge von Arbeitslosengeld, Gründungszuschuss oder anderen Förderprogrammen sind nicht zulässig.
Unternehmensbezogene Voraussetzungen
- Innovativer Ansatz: Deine Geschäftsidee muss neuartig sein oder bestehende Lösungen deutlich verbessern, z. B. durch neue Technologien oder Dienstleistungen.
- Neugründung oder kürzlich gegründet:
- Gründungen dürfen nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
- Es dürfen keine Gewinne entnommen oder ausgeschüttet worden sein.
- Rechtsform und Größe:
- Es muss sich um ein nicht börsennotiertes Kleinstunternehmen handeln (max. 10 Mitarbeitende und 2 Mio. € Umsatz).
- Freiberufliche Tätigkeiten, landwirtschaftliche Betriebe oder Fusionen sind ausgeschlossen.
Teamgründungen
Wenn du im Team gründest:
- Maximal drei Teammitglieder können gefördert werden.
- Die Kompetenzen der Teammitglieder sollten sich ergänzen (z. B. Marketing, Technik, Finanzen).
- Alle Mitglieder müssen hauptberuflich am Projekt arbeiten.
Besonderheiten bei bereits gegründeten Unternehmen
- Gewerbe- oder Handelsregistereintrag dürfen nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
- Unternehmensübernahmen, Fusionen oder Abspaltungen sind nicht förderfähig.
Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen
Falls du nicht aus der EU stammst, benötigst du eine gültige Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken.
Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Der Weg zum Gründungsstipendium NRW beginnt mit einer sorgfältigen Vorbereitung. Es ist wichtig, die einzelnen Schritte genau zu kennen und die Anforderungen zu erfüllen, um die Chance auf eine erfolgreiche Bewerbung zu maximieren.
1. Erste Orientierung und Ideenpapier erstellen
- Kontakt zum Gründungsnetzwerk: Wende dich an ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk in deiner Nähe. Dort erhältst du erste Informationen und Unterstützung.
- Erstellung des Ideenpapiers: Dies ist das Herzstück deiner Bewerbung. Es beschreibt deine Geschäftsidee, ihre Innovationskraft, den Kundennutzen und die Marktsituation.
2. Persönliche Präsentation vor der Jury
- Jurysitzung: In einer persönlichen Präsentation stellst du dein Vorhaben der Jury vor. Neben der Geschäftsidee werden auch deine Persönlichkeit und die Machbarkeit des Projekts bewertet.
- Bewertungskriterien:
- Innovationskraft deiner Idee
- Marktpotenzial und Wettbewerb
- Deine persönliche Kompetenz als Gründer:in
- Realisierbarkeit des Vorhabens
3. Juryempfehlung und Netzwerkempfehlung
Nach deiner Präsentation entscheidet die Jury, ob sie dein Projekt empfiehlt. Bei einem positiven Votum wird deine Bewerbung durch das Gründungsnetzwerk unterstützt und formal weitergeleitet.
4. Antragstellung beim Projektträger Jülich
- Einreichen des Antrags: Mit der Juryempfehlung kannst du deinen Antrag im Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) einreichen. Dazu benötigst du:
- Ideenpapier
- Juryempfehlung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Verpflichtungserklärung zur Nutzung der Mittel
- Bestätigung des Netzwerks
- Fristen: Dein Antrag muss spätestens 12 Monate nach der Gewerbeanmeldung oder dem Handelsregistereintrag eingereicht werden.
5. Prüfung und Bewilligung
- Bearbeitungszeit: Die Prüfung deines Antrags kann bis zu drei Monate dauern.
- Bescheid: Bei einer Bewilligung erhältst du einen Förderbescheid, der alle wichtigen Informationen zum Stipendium enthält.
6. Start der Förderung
Nach der Bewilligung beginnt die Förderung. Du erhältst 1.200 Euro monatlich, um dich vollständig auf deine Gründung zu konzentrieren. Gleichzeitig startet die Betreuung durch deinen Coach, der dir mit Rat und Tat zur Seite steht.
Erforderliche Unterlagen für den
Bevor du dein Gründungsstipendium NRW beantragen kannst, ist es wichtig, alle notwendigen Dokumente sorgfältig vorzubereiten. Diese Unterlagen helfen der Agentur, deine Geschäftsidee besser zu verstehen und die Förderfähigkeit deines Vorhabens zu prüfen. Nimm dir die Zeit, alle Punkte zu überprüfen, damit dein Antrag vollständig und professionell wirkt.
Dokument | Beschreibung |
---|---|
Antragsformular | Vom Projektträger bereitgestelltes Formular mit deinen persönlichen Angaben und dem Vorhaben. |
Aussagekräftiges Ideenpapier | Beschreibung der Geschäftsidee, inklusive Marktpotenzial und Kundennutzen. |
Lebenslauf | Tabellarischer Lebenslauf mit Fokus auf beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen. |
Netzwerk-Empfehlung | Schriftliche Empfehlung des Gründungsnetzwerks nach Jurybewertung. |
Erklärung zur Subventionsfähigkeit | Nachweis über die Einhaltung der Förderbedingungen. |
Businessplan (optional) | Falls vorhanden, erhöht ein professioneller Businessplan die Erfolgsaussichten erheblich. |
Wichtige Fristen
- Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach Gewerbeanmeldung oder Eintrag ins Handelsregister eingereicht werden.
- Nach der positiven Empfehlung durch die Jury sollte der Antrag innerhalb von vier Wochen gestellt werden.

Rückforderung und Widerruf: Was passiert bei Problemen während der Förderung?
Auch beim Gründungsstipendium NRW kann es zu Herausforderungen kommen, die den Verlauf der Förderung beeinflussen. Deshalb ist es wichtig, die Voraussetzungen genau einzuhalten und den Projektfortschritt transparent zu dokumentieren.
Gründe für Rückforderungen oder Widerrufe
Das Stipendium kann widerrufen werden, wenn:
- Mangelnder Projektfortschritt vorliegt, z. B. vereinbarte Meilensteine nicht erreicht werden.
- Coaching-Termine unentschuldigt versäumt wurden.
- Die Jury bei einer Nachpräsentation einen negativen Entscheid trifft.
- Die Fördervoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden (z. B. Umzug ins Ausland oder nicht hauptberufliche Tätigkeit).

Ablauf bei Rückforderung
Sollte eine Rückforderung notwendig werden, so gelten folgende Schritte:
- Benachrichtigung: Der Projektträger Jülich informiert dich schriftlich.
- Rückzahlung: Bereits ausgezahlte Beträge müssen zurückerstattet werden, ggf. mit Zinsen.
- Unterstützung: Suche rechtzeitig den Kontakt zu deinem Gründungsnetzwerk oder Coach, um Probleme zu klären.
Wie lassen sich Rückforderungen vermeiden?
- Halte alle Termine mit deinem Coach ein.
- Dokumentiere deinen Fortschritt gewissenhaft.
- Melde rechtzeitig Änderungen deiner persönlichen Situation, die die Förderung betreffen könnten.
Evaluierung und nachhaltiger Erfolg: Was wird überprüft?
Das Gründungsstipendium NRW ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern auch Teil eines umfassenden Förderprogramms. Damit dieses Programm nachhaltig gestaltet und verbessert werden kann, ist eine begleitende Evaluierung unerlässlich.
Warum eine Evaluierung?
Die Evaluation soll die Wirksamkeit des Förderprogramms bewerten. Sie hilft zu verstehen:
- Welche Ziele erreicht wurden.
- Wie erfolgreich die geförderten Gründungen langfristig sind.
- Welche Anpassungen nötig sind, um zukünftigen Gründer:innen noch besser zu helfen.
Pflichten der Stipendiat:innen
Du bist als Teilnehmende:r verpflichtet, die Evaluierung zu unterstützen, indem du:
- Daten und Auskünfte bereitstellst.
- Mit den beauftragten Stellen zusammenarbeitest.
- Deinen Projektfortschritt dokumentierst und bereitstellst.
Die erhobenen Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für die Evaluierung genutzt.
Nutze die Unterstützung der Existenzgründer-Helfer
Die Antragstellung für das Gründungsstipendium NRW kann komplex sein. Vom Ausfüllen der Unterlagen bis hin zur Präsentation vor der Jury gibt es viele Hürden. Aber keine Sorge – die Existenzgründer-Helfer stehen dir zur Seite!
Warum unsere Unterstützung entscheidend ist:
- Kostenloser Gründungsstipendium-Check: Wir prüfen deine Voraussetzungen und geben dir eine erste Einschätzung.
- Professioneller Businessplan: Ein gut durchdachter Businessplan ist entscheidend für die Beantragung. Unsere Experten erstellen diesen nach Maß – passend zu deinen Anforderungen und den Richtlinien der Jury.
- Individuelle Beratung: Von der Idee bis zur Umsetzung begleiten wir dich und sorgen dafür, dass du optimal vorbereitet bist.
Jetzt den ersten Schritt machen:
- Sichere dir deinen kostenlosen Gründungsstipendium-Check!
- Lass uns gemeinsam deine Idee zum Erfolg führen.
Fazit: Dein Weg zum Gründungsstipendium NRW
Das Gründungsstipendium NRW bietet dir die Chance, deine innovative Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen. Mit monatlich 1.200 Euro pro Person und einer professionellen Gründungsbegleitung hast du die nötigen Ressourcen und Unterstützung, um dich voll auf dein Vorhaben zu konzentrieren. Dabei hilft dir das Stipendium nicht nur finanziell, sondern vernetzt dich auch mit erfahrenen Coaches und der regionalen Gründungsszene.
Entscheidend für deinen Erfolg sind eine sorgfältige Planung und eine professionelle Vorbereitung. Ein tragfähiger Businessplan, ein gut durchdachtes Ideenpapier und die klare Darstellung deiner Innovation sind Schlüssel, um die Jury zu überzeugen. Vergiss nicht, dich rechtzeitig um alle erforderlichen Unterlagen zu kümmern und die Fristen einzuhalten.
Wenn du den Prozess nicht alleine durchlaufen möchtest, stehen dir die Existenzgründer-Helfer mit Rat und Tat zur Seite. Wir bieten dir einen kostenlosen Check, maßgeschneiderte Businesspläne und professionelle Unterstützung – damit du mit Sicherheit den besten Start hast.
Nutze diese einmalige Gelegenheit und bring deine innovative Geschäftsidee auf den Weg. Dein Erfolg beginnt mit dem ersten Schritt!
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