Die Kürzung des Gründungszuschuss, für Existenzgründer die durch das Arbeitsamt gefördert werden, ist mit Wirkung zum 28.12.2011 umgesetzt worden.

Kürzung Gründungzuschuss – der neue Rahmen

  • Ermessensleistung statt Anspruch
    Der Arbeitsvermittler vor Ort entscheidet nun welcher Gründer mit welchem Konzept gefördert wird
  • Dauer der Phase I – 6 statt 9 Monate (Zahlung Baustein I = ALG I + Baustein II – Sozialpauschale)
    Die Anlaufphase darf maximal 6 Monate dauern und dann müssen ausreichende Einnahmen vorhanden sein
  • Dauer der Phase II – 9 statt 6 Monate (Zahlung Baustein II – Sozialpauschale)
    Die Zahlungsphase für die Sozialversicherung bleibt insgesamt genau gleich – da die erste Phase verkürzt wurde, bedeutet dies hier eine Verlängerung um 3 Monate
  • 150 Tage Restanspruch auf ALG I als Anspruchsgrundlage
    Die Entscheidungs- und Planungsphase wurde verkürzt und es bleibt weniger Entscheidungsspielraum

Bedeutung für Gründer

  • mehr Kommunikation mit und für den Arbeitsvermittler (Arbeitsamt)
  • sorgfältigere Planungen und Verkauf des eigenen Geschäftskonzept – Wie verkaufe ich erfolgreich meinen Businessplan ?
  • kürzere Planungszeiten durch externes know how ausgleichen – Vorgründungsberatungsprogramme der einzelnen Bundesländer nutzen
  • Entwicklung von alternativen Finanzierungsmodellen für Gründer – wie z.B. neuartige Beteiligungsmodelle über das Internet – Privatpersonen finanzieren Gründer
  • Ausgabenseite noch genauer prüfen – effizient und effektiv – Welche Ausgaben sichern den Erfolg ?
  • Einnahmenseite noch genauer prüfen – Wie lässt sich die Einnahmenseite schneller erhöhen, ggf. unter Verringerung der kurzfristigen Rentabilität, aber Sicherung der schnelleren Liquidität
  • Aktivierungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit nutzen – kostenloses Coaching vor der Gründung
  • Gründercoaching Deutschland – Förderprogramm der KfW Bank für Gründer innerhalb des ersten Jahres mit 90% Förderung zielorientiert nutzen

Fazit Existenzgründerhelfer zu Kürzung Gründungzuschuss

Gründern bleibt weniger Zeit zur Planung, dem Start der Gründung und ein geringerer finanzieller Spielraum. Alles Punkte die oftmals durch Politiker und sogar beim DIHK bemängelt wurden. Der neue Gründungszuschuss hat die Lage insgesamt verschärft – das die massiven Einsparungen nur zum Stopfen der Haushaltlöcher oder für die EU Krise genutzt werden, kann die betroffenen Gründer nur wenig trösten. Den Gründungszuschuss umzustellen war sinnvoll, wie es nun geschehen ist zeugt allerdings von viel Theorie- statt Praxiswissen.

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit im Orginal – Link