Kleinunternehmerregelung 2025 – die aktuellen Regeln für Gründer
Viele Gründer stehen zu Beginn vor der gleichen Frage: Muss ich Umsatzsteuer ausweisen – oder kann ich die Kleinunternehmerregelung nutzen? Die Antwort hängt seit dem 1. Januar 2025 von neuen, deutlich angehobenen Umsatzgrenzen ab. Damit wird die Regelung für viele Neugründer attraktiver – birgt aber nach wie vor Risiken, wenn man sie falsch anwendet.
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was die Kleinunternehmerregelung 2025 auszeichnet, für wen sie infrage kommt, welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringt – und worauf Sie bei der Entscheidung besonders achten sollten. Damit vermeiden Sie teure Fehler bei der Rechnungsstellung und starten rechtssicher in Ihre Selbstständigkeit.
2. Was ist die Kleinunternehmerregelung überhaupt?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Sonderregelung im deutschen Umsatzsteuerrecht. Sie soll Existenzgründer und kleinere Unternehmen entlasten, indem sie von der Pflicht zur Umsatzsteuerbefreiung profitieren können – vorausgesetzt, bestimmte Umsatzgrenzen werden eingehalten.
Rechtsgrundlage ist § 19 UStG, der besagt: Wer nur geringe Umsätze erzielt, kann sich von der Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer befreien lassen. Das bedeutet konkret:

Sie stellen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus
Sie führen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab
Sie sind von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit
Sie dürfen jedoch keine Vorsteuer geltend machen
Damit eignet sich die Regelung insbesondere für Gründer mit wenig Ausgaben, die vor allem an Privatkunden verkaufen oder Dienstleistungen anbieten. Doch Achtung: Wer die Voraussetzungen falsch einschätzt oder vergisst, den korrekten Hinweis auf der Rechnung zu vermerken, riskiert steuerliche Nachzahlungen.
3. Neue Umsatzgrenzen ab 2025 – das gilt jetzt
Seit dem 1. Januar 2025 gelten für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung neue, deutlich höhere Umsatzgrenzen. Ziel der Änderung war es, kleinen Unternehmen mehr Luft zu verschaffen und die bürokratische Belastung zu senken. Für Gründer ist das eine gute Nachricht – allerdings nur, wenn die Voraussetzungen im Blick behalten werden.
Die Umsatzgrenzen entscheiden darüber, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen dürfen oder automatisch zur Regelbesteuerung verpflichtet sind. Dabei wird immer rückblickend und vorausschauend geprüft.
Gegenüberstellung: Umsatzgrenzen alt vs. neu
Gültig bis 31.12.2024 | Gültig ab 01.01.2025 |
---|---|
Max. 22.000 € Umsatz im Vorjahr | Max. 25.000 € Umsatz im Vorjahr |
Max. 50.000 € Umsatz im laufenden Jahr | Max. 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr |
Das bedeutet: Wenn Ihr Umsatz im vergangenen Jahr 25.000 € nicht überschritten hat und Sie im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € umsetzen, dürfen Sie weiterhin als Kleinunternehmer arbeiten – ohne Umsatzsteuer auf der Rechnung.
4. Wer kann die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Die Kleinunternehmerregelung steht grundsätzlich allen Unternehmern offen – egal ob Gewerbetreibende, Freiberufler oder Soloselbstständige. Entscheidend ist allein, ob die Umsatzgrenzen eingehalten werden und ob es sich um eine nachhaltige, selbstständige Tätigkeit mit Einnahmeerzielung handelt (§ 2 UStG).
Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Wer ins EU-Ausland liefert oder Leistungen bezieht, muss unter Umständen zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen und kann in bestimmten Fällen nicht mehr als Kleinunternehmer gelten, vor allem wenn innergemeinschaftliche Leistungen oder Reihengeschäfte involviert sind.
Auch wer sich bei der Gründung bewusst gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidet, ist für fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden – ein Wechsel zurück ist in dieser Zeit ausgeschlossen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, aber trotzdem regelmäßig in Ausgaben investieren oder mit Geschäftskunden arbeiten, lohnt es sich, die Regelbesteuerung als Alternative zu prüfen. Dazu mehr im übernächsten Abschnitt.
5. Vorteile und Nachteile im Überblick

Die Kleinunternehmerregelung kann besonders in der Anfangsphase Ihrer Selbstständigkeit eine deutliche Erleichterung bringen. Kein Umsatzsteuerausweis, keine monatliche Voranmeldung – das spart Zeit, Geld und Nerven. Doch nicht in jedem Fall ist sie die beste Wahl.
Ob die Regelung zu Ihrer Gründung passt, hängt stark davon ab, wie Ihre Zielgruppe aussieht, ob Sie größere Investitionen planen und wie schnell Sie wachsen möchten. Hier die Übersicht:
✅ Vorteile und ❌ Nachteile der Kleinunternehmerregelung 2025
Vorteile | Nachteile |
---|---|
✅ Kein Ausweis von Umsatzsteuer auf Rechnungen | ❌ Kein Vorsteuerabzug möglich |
✅ Weniger Bürokratie (keine USt-Voranmeldung) | ❌ Weniger professioneller Eindruck bei Geschäftskunden |
✅ Einfacher Einstieg für kleine Vorhaben | ❌ Umsatzgrenze muss jährlich im Blick behalten werden |
✅ Erhöhte Grenzwerte ab 2025 schaffen mehr Spielraum | ❌ Bindung an Netto-Umsätze bei der Kalkulation |
✅ Gute Lösung für private Kundschaft | ❌ Kein freiwilliger Wechsel möglich während des Jahres |
Tipp zur Entscheidung: Arbeiten Sie überwiegend mit Privatkunden und haben nur geringe Ausgaben? Dann kann die Kleinunternehmerregelung eine sinnvolle Wahl sein. Planen Sie hingegen größere Investitionen oder arbeiten mit Geschäftskunden, sollten Sie die Regelbesteuerung zumindest in Betracht ziehen.
6. Was passiert, wenn die Umsatzgrenze überschritten wird?
Die Kleinunternehmerregelung ist an klare Umsatzgrenzen gebunden – und deren Überschreitung hat direkte Konsequenzen. Wer im laufenden Kalenderjahr mehr als 100.000 € Umsatz erzielt, verliert rückwirkend zum Jahresbeginn den Kleinunternehmerstatus. Auch wenn diese Schwelle erst im November überschritten wird, gilt ab dem 1. Januar die Regelbesteuerung – und damit auch die Pflicht, Umsatzsteuer abzuführen.
Viele Gründer übersehen dabei: Es geht nicht um den Gewinn, sondern um den reinen Umsatz – also alle Einnahmen ohne Abzug von Kosten. Das kann vor allem bei saisonalen Schwankungen schnell problematisch werden.
✅ Checkliste: Umsatzgrenze überschritten – was jetzt?
📌 Umsatz im laufenden Jahr liegt über 100.000 €?
🔁 Rückwirkender Wechsel zur Regelbesteuerung ab 01.01.2025
🧾 Bereits ausgestellte Rechnungen müssen korrigiert werden (mit USt)
💶 Umsatzsteuer auf Einnahmen nachträglich abzuführen
📝 Ab sofort gelten alle Pflichten wie Voranmeldung & Vorsteuerabzug
📥 Rücksprache mit Steuerberater oder Gründer-Coach empfohlen
Gerade bei einem spontanen Umsatzsprung – z. B. durch einen Großauftrag – kann der Verwaltungsaufwand hoch werden. Eine vorausschauende Planung hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.
7. Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung – was ist besser für Gründer?
Die Entscheidung zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung ist keine reine Formsache – sie beeinflusst Ihre Preisgestaltung, Ihre Buchhaltung und auch die Wahrnehmung durch Kunden. Es gibt kein „richtig“ oder „falsch“, sondern nur die Frage: Was passt besser zu Ihrem Geschäftsmodell?
Wenn Sie vor allem Privatkunden ansprechen, profitieren Sie davon, keine Umsatzsteuer ausweisen zu müssen. Ihr Angebot wirkt günstiger, und Sie haben weniger Verwaltungsaufwand. Bei Geschäftskunden sieht das anders aus: Sie erwarten in der Regel eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer – um diese als Vorsteuer geltend machen zu können
Auch die Investitionsplanung spielt eine Rolle: Wer etwa als Gründer viel Equipment anschaffen will, kann über die Regelbesteuerung Vorsteuer ziehen und so effektiv Geld sparen. Die Kleinunternehmerregelung erlaubt das nicht.
Wenn Sie sich bei der Gründung für die Regelbesteuerung entscheiden, sind Sie für mindestens fünf Jahre daran gebunden. Ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ist in dieser Zeit nicht möglich – daher sollte die Entscheidung wohlüberlegt sein.

Wenn Sie sich bei der Gründung für die Regelbesteuerung entscheiden, sind Sie für mindestens fünf Jahre daran gebunden. Ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ist in dieser Zeit nicht möglich – daher sollte die Entscheidung wohlüberlegt sein.
Wer sich unsicher ist, sollte sich professionelle Hilfe holen – etwa über ein AVGS-Coaching. Die Existenzgründer-Helfer unterstützen Sie bei der steuerlichen Einordnung und allen damit verbundenen Themen.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden:
Fehler | Auswirkung | Lösung |
---|---|---|
Umsatzsteuer auf der Rechnung angegeben | Automatische Umsatzsteuerpflicht (§ 14c UStG) | Hinweis auf § 19 UStG nicht vergessen |
Umsatzgrenze unbewusst überschritten | Rückwirkende Regelbesteuerung | Umsatz regelmäßig prüfen |
Kleinunternehmerregelung bei EU-Leistungen angewendet | Probleme mit innergemeinschaftlicher Besteuerung | USt-IdNr. beantragen oder Beratung einholen |
Freiwilliger Wechsel – dann doch bereuen | Fünf Jahre an die Wahl gebunden | Entscheidung gut abwägen |
Wer mit dem Finanzamt auf Augenhöhe kommunizieren will, sollte diese Grundregeln kennen – oder sich gezielt Hilfe holen. Im nächsten Abschnitt zeigen wir Ihnen, wie die Existenzgründer-Helfer bei der Entscheidung unterstützen können.
9. Wie die Existenzgründer-Helfer Sie bei der Wahl unterstützen können
Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung wirkt oft nebensächlich – hat aber langfristige Auswirkungen auf Ihren geschäftlichen Erfolg. Gerade in der Gründungsphase sind viele Unsicherheiten ganz normal: Was ist steuerlich erlaubt? Was bedeutet das für meine Preisgestaltung? Und was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Genau hier setzen die Existenzgründer-Helfer an. Mit einem individuellen AVGS-Coaching begleiten wir Gründer Schritt für Schritt durch die Vorbereitungsphase – von der Geschäftsidee bis zum Businessplan. Dabei sprechen wir auch über die strategischen Auswirkungen Ihrer Wahl im Umsatzsteuerrecht.
Wichtig: Wir bieten keine steuerliche Beratung im rechtlichen Sinne an. Wenn es um detaillierte steuerliche Fragestellungen geht, empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Unser Coaching ersetzt diese Beratung nicht – sondern bereitet Sie gezielt darauf vor, die richtigen Fragen zu stellen und wichtige Entscheidungen fundiert zu treffen.
Ein AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) kann Ihnen den Zugang zu diesem Coaching kostenfrei ermöglichen. Ob Sie anspruchsberechtigt sind, prüfen wir gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch.
10. Fazit: Die Kleinunternehmerregelung 2025 klar verstehen – richtig entscheiden
Die Kleinunternehmerregelung 2025 bringt durch die neuen Umsatzgrenzen spürbare Erleichterungen für Gründer: Mehr Spielraum, weniger Bürokratie – und eine gute Option für alle, die ihre Selbstständigkeit zunächst im kleineren Rahmen starten möchten.
Doch gerade weil die Regelung so unkompliziert erscheint, wird sie häufig unterschätzt. Fehler bei der Rechnung, falsche Einschätzung der Umsätze oder unklare Kommunikation mit dem Finanzamt können unangenehme Folgen haben – bis hin zur rückwirkenden Steuerpflicht.
Darum gilt: Wer die Regelung nutzt, sollte sie in ihrer Tiefe verstehen – oder sich rechtzeitig professionelle Unterstützung holen. Die Existenzgründer-Helfer bieten Ihnen mit einem AVGS-Coaching genau diesen strukturierten Einstieg – und begleiten Sie auf dem Weg zur richtigen Entscheidung.
5 Fragen und Antworten – Kleinunternehmerregelung 2025
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