Meistergründungsprämie NRW: Alle Neuerungen ab 2025 auf einen Blick

Meistergründungsprämie NRW 2025 – Jetzt bis zu 16.000 € Förderung sichern

Die Meistergründungsprämie NRW wurde zum 1. Januar 2025 umfassend überarbeitet – und das zugunsten aller, die im Handwerk den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen. Statt wie bisher maximal 10.500 Euro, können Handwerksmeisterinnen und -meister nun bis zu 16.000 Euro Förderung erhalten – je nach Vorhaben und persönlichen Voraussetzungen.

Ziel der Prämie bleibt es, qualifizierte Fachkräfte bei der Gründung, Übernahme oder Beteiligung an einem Handwerksbetrieb in Nordrhein-Westfalen gezielt zu unterstützen. Besonders Frauen, Familien und Personen mit im Ausland erworbenem Meisterabschluss sollen durch zusätzliche Förderbausteine verstärkt profitieren.

Was sich 2025 genau geändert hat, welche Beträge möglich sind und wie der Antrag funktioniert – all das erfahren Sie hier im kompakten Überblick. Zusätzlich zeigen wir, wie Sie sich bei der Antragstellung durch die Existenzgründer-Helfer begleiten lassen können – mit individueller Beratung und Unterstützung bei Businessplan & Förderung.

Die Existenzgründer-Helfer:

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Hast Du Fragen zur Existenzgründung?

1. Wer kann die Meistergründungsprämie NRW beantragen?

Die Meistergründungsprämie NRW richtet sich an Personen, die über einen Meisterabschluss in einem zulassungspflichtigen Handwerksberuf (Anlage A zur Handwerksordnung) verfügen und sich in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen möchten – sei es durch eine Neugründung, die Übernahme eines bestehenden Betriebs oder eine wesentliche Beteiligung.

Antragsberechtigt sind:

  • Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die

    • ein Unternehmen neu gründen,

    • sich wesentlich an einem bestehenden Betrieb beteiligen oder

    • einen bestehenden Betrieb übernehmen

  • Die Selbstständigkeit muss in hauptberuflicher Form ausgeübt werden

  • Die Betriebsstätte muss in NRW liegen

  • Der Antrag muss vor der Gründung bzw. dem Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden

Auch Gründerinnen und Gründer mit im Ausland erworbenem Meisterabschluss können seit 2025 gefördert werden – sofern die Handwerkskammer in NRW die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss bestätigt.

💡 Wichtig: Auch Beteiligungen in einer Personengesellschaft (z. B. GbR) sind möglich, wenn der oder die Antragstellende dort unternehmerisch aktiv und mit Entscheidungsbefugnis eingebunden ist.

2. Was wird ab 2025 gefördert?

Die Meistergründungsprämie NRW 2025 deckt eine Vielzahl an Maßnahmen ab, die in der Startphase einer Selbstständigkeit im Handwerk anfallen. Sie ist bewusst praxisnah ausgerichtet und soll helfen, die wirtschaftlichen Hürden bei einer Gründung, Übernahme oder Beteiligung zu reduzieren.

Gefördert werden:

Meistergruendungspraemie NRW Geld geben
  • Investitionen, die unmittelbar für den Geschäftsbetrieb notwendig sind
    z. B. Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Einrichtung, IT, Ausstattung
  • Betriebsmittel zur anfänglichen Deckung von laufenden Kosten

  • Kosten im Zusammenhang mit der Übernahme eines bestehenden Betriebs
    z. B. Rechtsberatung, Bewertungen, Übernahmekosten

  • Beratungskosten, etwa für Gründungsvorbereitung oder strategische Planung

  • Marketingmaßnahmen zur Geschäftseröffnung oder Kundenakquise

  • Gründungskonzepte, sofern diese Teil des Antragsverfahrens sind und alle Voraussetzungen erfüllen

Die Förderung gilt für reale, belegbare Ausgaben, die nach Antragstellung und Erhalt der Bewilligung entstehen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

💬 Wichtig: Die geplanten Maßnahmen müssen im Gründungskonzept plausibel begründet und im zeitlichen Zusammenhang mit der Gründung bzw. Übernahme stehen.

3. Förderhöhe im Überblick: Bis zu 16.000 € möglich

Die überarbeitete Meistergründungsprämie NRW 2025 bietet deutlich attraktivere Förderkonditionen als bisher. Während die Grundprämie bislang bei maximal 10.500 € lag, ist nun eine gestaffelte Förderung von bis zu 16.000 € möglich – abhängig von der Art der Gründung, dem Geschlecht der Antragstellenden und dem gewählten Berufsfeld.

Die neue Struktur verfolgt das Ziel, nicht nur klassische Gründungsvorhaben zu unterstützen, sondern auch gezielt Betriebsübernahmen, Gründungen durch Frauen sowie familiäre Lebenssituationen stärker zu berücksichtigen.

Förderstufen im Überblick

FörderbausteinBetragBedingung
Grundförderung11.500€Für alle antragsberechtigten Meister*innen
Bonus Betriebsübernahme+2.000€Bei Übernahme eines bestehenden Betriebs
Bonus für Gründerinnen (in bestimmten Berufen)+2.500€Bei Gründung durch Frauen in unterrepräsentierten Gewerken
Maximal mögliche Gesamtförderung16.000€Bei Kombination aller Boni

Die zusätzliche Förderung für Handwerksmeisterinnen zielt auf Gewerke ab, in denen Frauen bisher stark unterrepräsentiert sind – etwa im Bau- und Ausbaugewerbe. Die Landesregierung möchte damit gezielt Chancengleichheit fördern und neue Perspektiven im Handwerk eröffnen.

Auch familienbezogene Verbesserungen wurden 2025 eingeführt: So können Fristen für den Mittelabruf verlängert werden, wenn z. B. die Geburt eines Kindes oder der Bezug von Elterngeld dazwischenfällt. In bestimmten Fällen wird der Zeitraum zur Umsetzung des Vorhabens um bis zu zwölf Monate verlängert.

Damit bietet das Förderprogramm nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch mehr Flexibilität und Planungssicherheit für angehende Unternehmerinnen und Unternehmer im Handwerk.

Meistergruendungspraemie NRW

4. Voraussetzungen und Antragsberechtigung

Nicht jeder, der sich im Handwerk selbstständig machen möchte, erfüllt automatisch die Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie NRW 2025. Damit der Antrag Aussicht auf Erfolg hat, müssen sowohl formale als auch inhaltliche Kriterien erfüllt werden – diese gelten unabhängig von der Höhe der beantragten Fördersumme.

Damit du direkt einschätzen kannst, ob du zu den Anspruchsberechtigten gehörst, findest du hier die wichtigsten Punkte in strukturierter Form:


🛠 Du brauchst …

  • einen gültigen Meisterbrief in einem zulassungspflichtigen Handwerksberuf (Anlage A HwO)

  • den Wohnsitz oder die geplante Betriebsstätte in NRW

  • die Absicht, eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufzunehmen

  • eine Gründung, Übernahme oder Beteiligung mit tragender Rolle

  • ein vollständiges Gründungskonzept, das alle Vorgaben erfüllt


📄 Dein Gründungskonzept muss beinhalten:

  • Lebenslauf

  • Beschreibung des Vorhabens

  • Investitions- und Betriebsmittelplan

  • Finanzierungs- und Liquiditätsplanung

  • Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre

  • Beurteilung der Tragfähigkeit


👩‍🔧 Besondere Regelungen gelten für …

  • Gründerinnen in unterrepräsentierten Handwerken

  • Eltern in Elternzeit (verlängerte Fristen bei Nachweis der Geburt)

  • Meisterabschlüsse aus dem Ausland, sofern die Handwerkskammer die Gleichwertigkeit bestätigt


⛔️ Achtung – keine Förderung bei …

  • bereits gegründeten oder übernommenen Betrieben vor Antragstellung

  • unvollständigen Anträgen oder fehlender fachlicher Qualifikation

  • Gründung im Nebenerwerb ohne erkennbare Perspektive zur hauptberuflichen Tätigkeit

💬 Hinweis zur Antragstellung:
Gerade in diesem Abschnitt unterlaufen vielen Antragstellenden Fehler – etwa durch unvollständige Konzepte oder nicht nachvollziehbare Investitionsplanungen. Damit Ihre Förderung nicht an formalen Hürden scheitert, stehen Ihnen die Existenzgründer-Helfer mit Fachwissen, Erfahrung und persönlicher Beratung zur Seite – von der Prüfung Ihrer Förderfähigkeit bis zur Einreichung eines professionellen Antrags.

5. Antragstellung & Ablauf 2025

Die Antragstellung für die Meistergründungsprämie NRW 2025 erfolgt bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung– abhängig vom Standort der geplanten Betriebsstätte. Dabei gilt: Ohne vollständige Unterlagen und durchdachtes Konzept wird kein Antrag bewilligt.

Wer gefördert werden möchte, sollte deshalb mit einer guten Vorbereitung und realistischer Zeitplanung an den Prozess herangehen. Wichtig ist: Investitionen dürfen erst nach Bewilligung erfolgen – rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen.

So läuft die Antragstellung ab:

  1. Informationsphase & Beratung
    Frühzeitig informieren, Fördervoraussetzungen prüfen, Konzept entwickeln

  2. Erstellung des Gründungskonzepts
    Entspricht den Anforderungen der Förderrichtlinie (siehe Abschnitt 4)

  3. Einreichung des Antrags
    Schriftlich bei der zuständigen Bezirksregierung in NRW

  4. Wartezeit & Prüfung
    Bearbeitungszeit: i. d. R. mehrere Wochen – Nachfragen sind üblich

  5. Zuwendungsbescheid erhalten
    Erst jetzt dürfen Investitionen erfolgen

  6. Durchführung & Nachweise
    Belege, Rechnungen und Verwendungsnachweise fristgerecht einreichen

  7. Nachhaltigkeitszuschlag & Bonuszahlungen
    Nach zwei Jahren können ggf. Zusatzbeträge beantragt werden

6. Förderkombinationen & wie die Existenzgründer-Helfer helfen

Die Meistergründungsprämie NRW ist nicht die einzige Fördermöglichkeit für angehende Handwerksunternehmerinnen und -unternehmer. Gerade wer aus der Arbeitslosigkeit gründet oder Unterstützung beim Geschäftsaufbau braucht, kann zusätzliche Programme nutzen – zum Beispiel den Gründungszuschuss oder ein AVGS-Coaching.

🔄 Welche Förderprogramme lassen sich kombinieren?

FörderungWas wird unterstützt?Kombinierbar mit der Meistergründungsprämie?
GründungszuschussLebensunterhalt + Sozialversicherung in der Anfangsphase✅ Ja – mit getrennten Förderzielen
AVGS-CoachingIndividuelle Gründungsberatung zu 100 % durch die Agentur finanziert✅ Ja, häufig im Vorfeld sinnvoll
KfW-GründerkrediteFinanzierung größerer Investitionen (ergänzend zur Prämie)✅ Ja – je nach Planung

Viele Gründer unterschätzen den Aufwand, den ein überzeugender Antrag mitsamt Gründungskonzept mit sich bringt. Genau hier setzen die Existenzgründer-Helfer an:

Wir bieten Unterstützung bei der Entwicklung tragfähiger Geschäftsmodelle, der erforderlichen Finanz- und Rentabilitätsplanung, der formalen Antragstellung und – falls gewünscht – beim Aufbau der Selbstständigkeit im Rahmen eines AVGS-Coachings.

💬 Unser Angebot:
✔ Kostenloser Fördermittel-Check
✔ Unterstützung bei der Antragsvorbereitung
✔ Businessplan-Erstellung durch erfahrene Gründungsberater
✔ AVGS-Coachings speziell für Gründer im Handwerk

So stellen wir sicher, dass dein Vorhaben nicht an Formalitäten scheitert, sondern auf einer soliden Grundlage startet – mit voller Ausnutzung der verfügbaren Fördermittel.

Fazit: Die Meistergründungsprämie NRW 2025 gezielt nutzen

Mit der überarbeiteten Meistergründungsprämie NRW 2025 setzt das Land ein deutliches Zeichen für die Förderung von Selbstständigkeit im Handwerk. Besonders die erhöhten Zuschüsse, die Zielgruppenboni für Frauen und Übernahmen sowie die flexibleren Rahmenbedingungen machen die Prämie so attraktiv wie nie zuvor.

Wer die Voraussetzungen erfüllt und ein tragfähiges Konzept vorlegen kann, hat die Chance auf bis zu 16.000 € nicht rückzahlbare Förderung – ein wichtiger Anschub für langfristigen Erfolg.

Da die Antragstellung jedoch detaillierte Anforderungen mit sich bringt und Fehler schnell zur Ablehnung führen können, empfehlen wir: Lassen Sie sich unterstützen. Die Existenzgründer-Helfer begleiten Sie mit Fachkompetenz durch den gesamten Prozess – von der Idee über das Konzept bis zur erfolgreichen Antragstellung.

5 Fragen und Antworten – zur Meistergründungsprämie NRW

Die Grundförderung beträgt 11.500 €. Je nach Vorhaben können bis zu 4.500 € an Bonuszahlungen hinzukommen – etwa bei einer Betriebsübernahme oder einer Gründung durch Frauen in unterrepräsentierten Handwerksberufen. Die maximale Förderung liegt somit bei 16.000 €.

Ja, sofern die zuständige Handwerkskammer in NRW die Gleichwertigkeit deines ausländischen Abschlusses mit einem deutschen Meistertitel bestätigt. Erst dann ist ein Antrag möglich.Ja, sofern die zuständige Handwerkskammer in NRW die Gleichwertigkeit deines ausländischen Abschlusses mit einem deutschen Meistertitel bestätigt. Erst dann ist ein Antrag möglich.

Die Förderung wird nicht gewährt, wenn vor dem offiziellen Bewilligungsbescheid bereits Investitionen getätigt oder Verträge abgeschlossen wurden. Deshalb ist es zwingend erforderlich, den Antrag rechtzeitig vor der Gründung oder Übernahme zu stellen.

Nein – die Meistergründungsprämie NRW ist ein nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss, solange alle Voraussetzungen eingehalten werden. Wird das Unternehmen jedoch nicht wie geplant umgesetzt oder vorzeitig aufgegeben, kann die Auszahlung ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Ja, das ist möglich – und in vielen Fällen sogar sinnvoll. Ein AVGS-Coaching unterstützt dich bei der Erstellung eines tragfähigen Konzepts und bereitet dich gezielt auf die Gründung vor. Wir prüfen für dich, ob du einen Anspruch hast und helfen bei der Beantragung.

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Über den Autor:

Hey, ich bin Klaus Schaumberger! Seit 2008 unterstütze ich Existenzgründer und Unternehmer in ganz Deutschland dabei, ihre Träume zu verwirklichen. Mit meiner Expertise in Existenzgründung, Strategieentwicklung und Onlinemarketing stehe ich dir zur Seite. Ob du eine Idee hast oder ein wachsendes Unternehmen führst, gemeinsam machen wir daraus Erfolg. Auf dieser Seite findest du nicht nur topaktuelle Infos und nützliche Tools, sondern auch persönliche Unterstützung genau nach deinem Bedarf. Packen wir's an!

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