Mit Behinderung selbstständig – so klappt die Gründung 2025

Mit Behinderung selbstständig – eine echte Perspektive

Der Wunsch, beruflich unabhängig zu sein, besteht bei vielen Menschen – ganz gleich, ob mit oder ohne Behinderung. Doch gerade für Menschen mit Einschränkungen stellt sich oft die Frage: Kann ich mit meiner Behinderung überhaupt selbstständig sein? Die Antwort ist ein klares Ja – mit Behinderung selbstständig zu sein, ist nicht nur rechtlich erlaubt, sondern wird unter bestimmten Voraussetzungen sogar gezielt gefördert.

In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Unterstützungsmöglichkeiten es 2025 gibt, welche Anlaufstellen dich auf dem Weg begleiten können – und wie du mit einem passenden Konzept Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit starten kannst. Ob du bereits eine Idee hast oder einfach nur wissen willst, welche Optionen dir offenstehen: Hier findest du fundierte Informationen, die speziell auf Menschen mit Behinderung zugeschnitten sind, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten.

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Mit Behinderung selbstständig – hast Du Fragen?

Darf man mit Behinderung selbstständig sein? – Der rechtliche Rahmen

Die gute Nachricht vorweg: Auch mit Behinderung kannst du selbstständig sein – rechtlich steht dem nichts im Wege. Weder das Sozialgesetzbuch noch das Gewerberecht schließen Menschen mit Behinderung von einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit aus. Im Gegenteil: Selbstständigkeit kann ein Weg sein, eigene Fähigkeiten in einem selbstbestimmten Umfeld einzusetzen – unabhängig von klassischen Arbeitsverhältnissen.

mit Behinderung selbststaendig Rollstuhlfahrer

Was gilt bei der Anmeldung?

Wenn du ein Gewerbe anmeldest oder dich als Freiberufler:in beim Finanzamt registrierst, musst du keine Angaben zur Behinderung machen. Es gibt keine gesonderten Meldepflichten. Entscheidend ist, dass du deine Tätigkeit wirtschaftlich betreibst – also mit Gewinnerzielungsabsicht. Der Grad der Behinderung (GdB) spielt hierbei keine Rolle.

Gibt es Sonderregelungen?

In bestimmten Bereichen – z. B. bei handwerklichen Tätigkeiten – kann die Eintragungspflicht bei der Handwerkskammer bestehen. Hier kann es je nach gesundheitlicher Einschränkung sinnvoll sein, frühzeitig Kontakt zur Kammer oder zum Integrationsfachdienst aufzunehmen. In Einzelfällen sind auch Ausnahmegenehmigungen möglich, wenn bestimmte Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen nicht erfüllt werden können.

Kurz gesagt: Du darfst mit Behinderung selbstständig tätig sein – ohne Einschränkungen. Im nächsten Abschnitt schauen wir uns an, welche Förderungen dir bei der Gründung zur Verfügung stehen. Möchtest du fortfahren?

Welche Förderungen gibt es für Menschen mit Behinderung?

Wer mit Behinderung selbstständig werden möchte, kann auf verschiedene finanzielle Unterstützungen zurückgreifen – sowohl bei der Vorbereitung als auch beim Start in die Selbstständigkeit. Dabei kommt es vor allem darauf an, ob du Arbeitslosengeld I, Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehst und wie dein Vorhaben aufgebaut ist.

Fördermöglichkeiten im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt dir, welche Förderarten es gibt und was sie leisten können:

FörderungZielgruppeLeistungBeantragung über
EinstiegsgeldBürgergeldempfängerZuschuss bis 24 MonateJobcenter
GründungszuschussALG I-EmpfängerFörderung in 2 Phasen (6+9 Monate)Agentur für Arbeit
AVGS-CoachingArbeitssuchendeKostenlose GründungsberatungJobcenter/Agentur für Arbeit
TeilhabeleistungenMenschen mit anerkannter BehinderungZuschüsse für behindertengerechte AusstattungRentenversicherung/Integrationsamt
Mikrokredite/ZuschüsseGründer mit wenig EigenkapitalZinsgünstige Darlehen oder regionale ZuschüsseKfW/Landesbanken/Kammern

Wichtig zu wissen

  • Einstiegsgeld und AVGS-Coaching sind sogenannte Ermessensleistungen – sie müssen begründet beantragt werden.

  • Menschen mit Schwerbehinderung können zusätzlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten – z. B. für technische Hilfen oder eine persönliche Assistenz.

  • In einigen Fällen sind auch kombinierte Förderungen möglich – zum Beispiel AVGS-Coaching zur Vorbereitung + Einstiegsgeld für die Startphase.

Im nächsten Abschnitt erfährst du, wo du dich kostenlos beraten lassen kannst und welche Stellen sich auf Gründungen mit Behinderung spezialisiert haben.

Beratungsangebote und Anlaufstellen vor der Gründung

Gerade wenn du mit Behinderung selbstständig werden möchtest, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Denn je besser dein Konzept durchdacht ist, desto höher ist die Chance auf Fördermittel, passende Unterstützung – und einen erfolgreichen Start.

Zum Glück gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die dich dabei nicht nur rechtlich und finanziell, sondern auch strukturell begleiten.

Wo du Hilfe bekommst:

Ein wichtiger erster Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, je nachdem, ob du Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehst. Hier kannst du nicht nur Einstiegsgeld oder den Gründungszuschuss beantragen, sondern dir auch einen AVGS-Gutschein ausstellen lassen. Damit erhältst du ein kostenfreies Einzelcoaching – individuell auf dein Vorhaben und deine persönliche Situation zugeschnitten.

Darüber hinaus gibt es Integrationsfachdienste (IFD), die sich speziell an Menschen mit Schwerbehinderung wenden. Sie unterstützen beim Übergang in die Selbstständigkeit, vermitteln bei Bedarf weitere Ansprechpartner und helfen bei der Beantragung von Hilfsmitteln oder Teilhabeleistungen.

Auch die Rentenversicherungsträger sind relevant, wenn deine Behinderung im Zusammenhang mit einem vorherigen Erwerbsleben steht – z. B. nach längerer Krankheit oder Reha. Dort kannst du unter Umständen Leistungen zur beruflichen Rehabilitation erhalten, inklusive einer Existenzgründungshilfe.

mit Behinderung selbststaendig tipp

Selbstständig mit Bürgergeld – was ist zu beachten?

Wenn du aktuell Bürgergeld beziehst, ist eine Selbstständigkeit grundsätzlich möglich – sie muss allerdings vorab mit dem Jobcenter abgestimmt werden. Denn dein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit wird auf deinen Bürgergeldanspruch angerechnet. Trotzdem lohnt sich dieser Weg, insbesondere mit Behinderung selbstständig zu werden, wenn die Tätigkeit langfristig zu finanzieller Unabhängigkeit führen kann.

Was bedeutet das konkret?

Das Jobcenter prüft, ob deine Selbstständigkeit tragfähig ist. Dafür musst du ein nachvollziehbares Konzept vorlegen – idealerweise unterstützt durch ein AVGS-Coaching oder eine fachkundige Stellungnahme. Wird dein Vorhaben positiv bewertet, kannst du das Einstiegsgeld erhalten. Dieses soll dir in den ersten Monaten den Übergang erleichtern.

Außerdem gelten bestimmte Freibeträge für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 11b SGB II), die nicht auf dein Bürgergeld angerechnet werden. Das bedeutet: Ein Teil deines Gewinns bleibt dir zusätzlich zum Bürgergeld erhalten.

Weitere Hinweise:

  • Wenn du Hilfsmittel oder technische Unterstützung benötigst, prüft das Jobcenter zusätzliche Bedarfe oder verweist an das Integrationsamt.

  • Auch mit einem kleinen Umfang – etwa als Nebenerwerb – kannst du erste Schritte in die Selbstständigkeit gehen, ohne sofort aus dem Leistungsbezug zu fallen.

AVGS-Coaching als Starthilfe in die Selbstständigkeit

Gerade wenn du mit Behinderung selbstständig durchstarten willst, ist ein persönliches Gründungscoaching oft der entscheidende Unterschied. Mit dem sogenannten AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) bekommst du die Möglichkeit, dich professionell auf deine Selbstständigkeit vorzubereiten – komplett kostenfrei für dich.

Was bringt dir ein AVGS-Coaching?

Ein AVGS-Coaching vermittelt dir nicht nur wichtiges Wissen zu Gründung, Finanzierung und Behördenkontakt – es wird auch individuell auf deine persönlichen Voraussetzungen und Einschränkungen abgestimmt. Im Coaching werden z. B. folgende Themen behandelt:

  • Entwicklung oder Optimierung deiner Geschäftsidee

  • Finanzplanung und Fördermittelberatung

  • Vorbereitung auf Gespräche mit dem Jobcenter

  • Erstellung deines Businessplans

  • Einbindung möglicher Teilhabeleistungen oder Hilfsmittel

Wichtig: rechtzeitig starten

Wenn du zusätzlich den Gründungszuschuss beantragen möchtest, muss das AVGS-Coaching vorher abgeschlossen sein. Die Zeitplanung ist deshalb entscheidend – denn der Gründungszuschuss kann nur gewährt werden, wenn das Coaching rechtzeitig vor Aufnahme der Selbstständigkeit beendet ist. Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, empfiehlt sich: so früh wie möglich Kontakt aufnehmen.

👉 Wir Existenzgründer-Helfer bieten AVGS-Coachings an, die speziell auf Gründer mit gesundheitlichen Einschränkungen zugeschnitten sind – inkl. fachkundiger Stellungnahme für deinen Förderantrag. Vereinbare gern ein unverbindliches Erstgespräch.

Barrieren abbauen: Technische und finanzielle Hilfe für deinen Start

Nicht jedes Hindernis ist sichtbar – aber viele lassen sich beseitigen. Wenn du mit Behinderung selbstständig wirst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen beantragen, um Barrieren abzubauen – sei es am Arbeitsplatz, in der Mobilität oder bei der technischen Ausstattung.

Typische Herausforderungen – und mögliche Lösungen 💡

HerausforderungMögliche UnterstützungZuständige Stelle
Arbeitsplatz nicht barrierefreiZuschüsse zu Umbauten oder MöbelnIntegrationsamt, Rentenversicherung
Eingeschränkte MobilitätFörderung von Fahrzeugumbauten oder FahrdienstenIntegrationsamt
Bedarf an Spezialsoftware oder GerätenZuschuss für Technik, z.B. SpracherkennungssoftwareAgentur für Arbeit, Rentenversicherung
KommunikationsbarrierenFinanzierung von Assistenz oder GebärdensprachdolmetschernJe nach Bundesland
Erschwerte Strukturierung des AlltagsCoaching-Elemente zur ArbeitsorganisationAVGS-Coaching + ergänzende Angebote

Praxis-Tipp:

Viele dieser Leistungen sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) – sie werden meist nur auf Antrag und bei bestehender medizinischer Notwendigkeit gewährt. Deshalb ist es wichtig, deinen Bedarf gut zu dokumentieren und frühzeitig mit den jeweiligen Stellen zu sprechen.

Fazit: Mit Behinderung selbstständig – möglich, förderbar und sinnvoll

Die Entscheidung, mit Behinderung selbstständig zu werden, braucht Mut – aber auch Information, Unterstützung und ein gutes Konzept. Genau dafür gibt es in Deutschland eine Vielzahl an Förderprogrammen, Beratungsangeboten und Anlaufstellen, die speziell auf deine Situation zugeschnitten sind. Du musst diesen Weg nicht allein gehen.

Von Einstiegsgeld über AVGS-Coaching bis hin zu Leistungen zur Teilhabe: Wer sich frühzeitig informiert und gezielt Unterstützung nutzt, kann realistische, langfristige Perspektiven aufbauen – und selbstbestimmt arbeiten.

Wir helfen dir dabei. Wenn du wissen möchtest, ob dein Vorhaben gefördert werden kann oder wie du den Antrag richtig stellst, dann buch gern ein unverbindliches Gespräch mit den Existenzgründer-Helfern. Gemeinsam prüfen wir deine Möglichkeiten – Schritt für Schritt.

7 Fragen und Antworten – Mit Behinderung selbstständig machen

Ja. Eine Schwerbehinderung schließt eine Selbstständigkeit nicht aus. Im Gegenteil: Viele Förderinstrumente sind speziell für Menschen mit GdB (Grad der Behinderung) vorgesehen und sollen den Einstieg erleichtern.

Du kannst Einstiegsgeld (bei Bürgergeld), den Gründungszuschuss (bei ALG I), AVGS-Coachings sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen. Auch technische Hilfen oder Umbauten können gefördert werden.

Nein. Bei der Anmeldung eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit spielt dein Grad der Behinderung keine Rolle. Es gelten dieselben Meldewege und Anforderungen wie für alle Gründer:innen.

Ja, das ist erlaubt. Du musst dein Vorhaben mit dem Jobcenter abstimmen, Einnahmen melden und ggf. einen Antrag auf Einstiegsgeld stellen. Teile deines Einkommens bleiben anrechnungsfrei.

Ein AVGS-Coaching ist ein gefördertes Einzelcoaching, das dir hilft, deine Selbstständigkeit strukturiert aufzubauen – inklusive Businessplan, Finanzplanung und Antragshilfen. Für Gründer mit Behinderung wird es oft individuell angepasst.

Die Existenzgründer-Helfer begleiten dich durch den gesamten Prozess – von der Ideenentwicklung über die Antragstellung bis hin zur fachkundigen Stellungnahme. Vereinbare gern ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Ja. Neben unseren AVGS-Coachings kannst du dich auch an Integrationsfachdienste oder Reha-Berater:innen der Agentur für Arbeit wenden. Diese Stellen kennen sich mit Förderungen für Menschen mit Behinderung besonders gut aus.

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Über den Autor:

Hey, ich bin Klaus Schaumberger! Seit 2008 unterstütze ich Existenzgründer und Unternehmer in ganz Deutschland dabei, ihre Träume zu verwirklichen. Mit meiner Expertise in Existenzgründung, Strategieentwicklung und Onlinemarketing stehe ich dir zur Seite. Ob du eine Idee hast oder ein wachsendes Unternehmen führst, gemeinsam machen wir daraus Erfolg. Auf dieser Seite findest du nicht nur topaktuelle Infos und nützliche Tools, sondern auch persönliche Unterstützung genau nach deinem Bedarf. Packen wir's an!

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