Selbstständig machen in der Elternzeit: Regeln, Chancen & finanzielle Aspekte

Selbstständig in Elternzeit – So gelingt der erfolgreiche Einstieg

Die Elternzeit bietet eine einzigartige Gelegenheit, sich beruflich neu zu orientieren – viele nutzen diese Phase, um sich selbstständig zu machen. Die Kombination aus flexibler Zeiteinteilung, finanzieller Unterstützung durch das Elterngeld und der Möglichkeit, das eigene Business langsam aufzubauen, macht die Selbstständigkeit während der Elternzeit für viele attraktiv.

Allerdings gibt es einige rechtliche, finanzielle und organisatorische Aspekte, die beachtet werden müssen. Wie wirkt sich ein zusätzliches Einkommen auf das Elterngeld aus? Muss der Arbeitgeber zustimmen? Welche Geschäftsideen eignen sich für eine Selbstständigkeit mit Kind?

Dieser Artikel erklärt, was bei einer Selbstständigkeit in der Elternzeit erlaubt ist, welche Fördermöglichkeiten es gibt und wie eine Gründung trotz Familienalltag erfolgreich umgesetzt werden kann.

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Selbstständig in Elternzeit – Hast Du Fragen?

1. Selbstständigkeit in der Elternzeit – Was ist erlaubt?

Grundsätzlich ist es möglich, sich während der Elternzeit selbstständig zu machen, allerdings gibt es einige rechtliche Vorgaben. Wer sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus selbstständig machen möchte, benötigt die Zustimmung des Arbeitgebers. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Gewerbe handelt.

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Welche Regeln gelten?

  • Die selbstständige Tätigkeit darf maximal 30 Stunden pro Woche umfassen.
  • Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber schriftlich über die geplante Selbstständigkeit informieren.
  • Ein Widerspruch ist nur möglich, wenn betriebliche Interessen beeinträchtigt werden.
  • Wer in der Elternzeit einen Minijob oder eine Festanstellung aufnimmt, muss ebenfalls die 30-Stunden-Grenze beachten.

Freiberuflich oder Gewerbe?

  • Freiberufliche Tätigkeiten (z. B. als Texter, Berater oder Designer) benötigen keine Gewerbeanmeldung, sondern nur eine steuerliche Erfassung beim Finanzamt.
  • Gewerbetreibende (z. B. Online-Shop-Betreiber, Handwerker oder Fotografen) müssen ihr Geschäft beim Gewerbeamt anmelden und ggf. Gewerbesteuer zahlen.

2. Auswirkungen auf Elterngeld & Steuern

Wer sich während der Elternzeit selbstständig macht, sollte wissen, dass zusätzliche Einkünfte das Elterngeld beeinflussen können. Das Elterngeld wird anhand des Einkommens vor der Geburt berechnet – jede während der Elternzeit erzielte Einnahme wird darauf angerechnet.

Die Regelung ist dabei wie folgt: Das Elterngeld wird nicht gestrichen, sondern anteilig gekürzt, da es als Einkommensersatz gedacht ist. Wer also während der Elternzeit selbstständig arbeitet, muss damit rechnen, dass das erhaltene Elterngeld sinkt.

Ein weiteres Thema sind die steuerlichen Auswirkungen. Selbstständige müssen ihre Einkünfte beim Finanzamt angeben und Steuern darauf zahlen. Die Höhe der Steuerlast hängt davon ab, wie viel Gewinn erwirtschaftet wird und ob weiterhin steuerfreie Elterngeldzahlungen bestehen.

ThemaRegelung während der Elternzeit
Elterngeld & EinkommenEinnahmen aus Selbstständigkeit werden angerechnet, das Elterngeld reduziert sich entsprechend.
SteuernGewinne aus Selbstständigkeit sind einkommensteuerpflichtig.
GewerbesteuerGewerbetreibende zahlen ab einem Gewinn von 24.500 € Gewerbesteuer.
KleinunternehmerregelungWer unter 25.000 € Umsatz bleibt (ab 2025), muss keine Umsatzsteuer ausweisen.

Eine gute Planung hilft, finanzielle Einbußen zu minimieren und das Beste aus der Elternzeit-Selbstständigkeit herauszuholen.

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3. Geschäftliche & persönliche Vorbereitung

Eine Selbstständigkeit während der Elternzeit erfordert eine klare Planung, da der Spagat zwischen Business und Familie gut organisiert sein muss. Neben der Wahl einer passenden Geschäftsidee sind auch realistische Zeitmanagement- und Finanzierungsstrategien entscheidend.

Wichtige Überlegungen vor dem Start

  • Welche Geschäftsidee passt zur Elternzeit? Tätigkeiten mit flexiblen Arbeitszeiten sind vorteilhaft, z. B. Online-Dienstleistungen, Coaching oder kreative Arbeiten.
  • Wie viel Zeit kann investiert werden? Die selbstständige Tätigkeit darf maximal 30 Stunden pro Woche umfassen.
  • Braucht es eine Gewerbeanmeldung oder reicht eine freiberufliche Tätigkeit? Je nach Art der Selbstständigkeit kann eine Anmeldung beim Gewerbeamt oder Finanzamt notwendig sein.
  • Wie erfolgt die Finanzierung? Neben Eigenkapital gibt es Fördermöglichkeiten wie den Gründungszuschuss, wenn vor der Elternzeit Arbeitslosengeld I bezogen wurde.
  • Wie wird die Kinderbetreuung organisiert? Ein klares Zeitmanagement zwischen Arbeitszeiten und Familie ist essenziell für den langfristigen Erfolg.

Eine strukturierte Planung hilft, stressfrei und mit realistischen Erwartungen in die Selbstständigkeit zu starten. Wer bereits vor der Elternzeit eine Geschäftsidee entwickelt und erste Kunden gewinnt, hat es nach der Geburt oft leichter.


4. Krankenversicherung & Sozialabgaben nicht vergessen

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Wer sich während der Elternzeit selbstständig macht, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Krankenversicherung und Sozialabgaben auseinandersetzen. Je nach Einkommenshöhe und Versicherungsart können sich die Beiträge ändern – und das kann sich finanziell spürbar auswirken.

Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat?

In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung: gesetzlich (GKV) oder privat (PKV). Die Wahl hängt von der individuellen Situation ab.

  • Gesetzlich versicherte Eltern: Wer in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt, zahlt grundsätzlich einkommensabhängige Beiträge. Während des Elterngeldbezugs bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen, doch Einkünfte aus einer Selbstständigkeit können zu zusätzlichen Beiträgen führen.
  • Privatversicherte Eltern: Die private Krankenversicherung (PKV) bietet in der Regel keine vergünstigten Tarife für Eltern in Elternzeit. Die Beiträge bleiben unverändert, da sie unabhängig vom Einkommen berechnet werden. Das kann teuer werden, wenn keine hohen Einnahmen aus der Selbstständigkeit generiert werden.

Wichtige Unterschiede zwischen GKV und PKV für selbstständige Eltern:

ThemaGesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
BeitragshöheEinkommensabhängigFeste Beiträge, unabhängig vom Einkommen
FamilienversicherungMöglich, falls der Partner in der GKV ist und das Einkommen gering bleibtNicht möglich, jedes Familienmitglied muss einzeln versichert werden
Beiträge während ElterngeldbezugMeist beitragsfrei, aber Zusatzeinkommen kann angerechnet werdenKeine Vergünstigung, voller Beitrag muss gezahlt werden
FlexibilitätMöglichkeit zur Rückkehr in die PKV bei höherem Einkommen
Wechsel in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Was passiert mit der Familienversicherung in der GKV?

Wer verheiratet ist und selbstständig in der Elternzeit arbeitet, sollte prüfen, ob die kostenlose Familienversicherungweiterhin besteht. Diese bleibt nur erhalten, wenn das Einkommen aus der Selbstständigkeit 450 € monatlich (bei geringfügiger Tätigkeit) oder 485 € (bei selbstständiger Tätigkeit) nicht überschreitet. Liegt das Einkommen darüber, wird eine eigene Krankenversicherungspflicht fällig.

Rentenversicherung: Pflicht oder freiwillig?

Je nach Art der Selbstständigkeit kann eine Rentenversicherungspflicht bestehen. Das betrifft vor allem folgende Berufsgruppen:

  • Erzieher, Lehrer und Dozenten
  • Handwerker mit Meisterpflicht
  • Pflegekräfte und Hebammen

Für alle anderen Selbstständigen besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherungabzusichern. Alternativ kann eine private Altersvorsorge in Betracht gezogen werden.

Unfallversicherung & Berufshaftpflicht nicht vergessen

Auch wenn die Selbstständigkeit während der Elternzeit oft nebenberuflich ausgeübt wird, kann eine Unfallversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll sein – besonders für Tätigkeiten mit Kundenkontakt oder körperlicher Arbeit.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Angestellten. Selbstständige müssen sich eigenständig absichern.
Berufshaftpflichtversicherungen schützen vor Schadenersatzansprüchen, wenn z. B. Kunden durch eine Dienstleistung geschädigt werden.
Gewerbetreibende mit Angestellten sind verpflichtet, eine Unfallversicherung für ihr Team abzuschließen.

Checkliste: Krankenversicherung & Sozialabgaben für Selbstständige in Elternzeit

  • Ist mein Einkommen niedrig genug, um in der Familienversicherung zu bleiben?

  • Falls privat versichert: Kann ich mir die Beiträge während der Elternzeit leisten?

  • Brauche ich eine Rentenversicherung oder gibt es eine Pflicht für meinen Beruf?

  • Sind Unfallversicherung oder Berufshaftpflicht für meine Tätigkeit sinnvoll?

  • Sind Steuern und Sozialabgaben in meiner finanziellen Planung berücksichtigt?

Wer sich während der Elternzeit selbstständig macht, sollte frühzeitig prüfen, welche Krankenversicherungsbeiträge, Sozialabgaben und Steuern anfallen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Eine professionelle Beratung der Existenzgründer-Helfer kann dabei helfen, die beste Lösung für die eigene Situation zu finden.

5. Fördermöglichkeiten & Unterstützung durch die Existenzgründer-Helfer

Wer sich während der Elternzeit selbstständig machen möchte, sollte sich frühzeitig über staatliche Förderungen informieren. Gerade in der Anfangsphase kann finanzielle Unterstützung helfen, den Übergang in die Selbstständigkeit zu erleichtern und Risiken zu minimieren. Doch nicht jeder kennt die passenden Fördermittel – genau hier setzen die Existenzgründer-Helfer an und begleiten angehende Gründer durch den gesamten Prozess.

Welche Förderungen gibt es für Eltern in der Selbstständigkeit?

  • Gründungszuschuss: Wer vor der Elternzeit Arbeitslosengeld I bezogen hat, kann diesen Zuschuss beantragen. Er besteht aus dem bisherigen Arbeitslosengeld plus 300 € monatlich für die soziale Absicherung – bis zu 25.000 € Förderung sind möglich.
  • AVGS-Coaching: Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen will, kann mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ein gefördertes Coaching in Anspruch nehmen. Dabei helfen Experten bei der Businessplan-Erstellung, Finanzierungsstrategie und Marktanalyse.
  • Kleinunternehmerregelung: Eltern, die sich nebenberuflich selbstständig machen und unter 25.000 € Jahresumsatz (ab 2025) bleiben, können von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden und so steuerliche Vorteile nutzen.
  • Steuerliche Vergünstigungen: Selbstständige können viele betrieblich bedingte Ausgaben steuerlich absetzen, z. B. Büroausstattung, Software oder Fortbildungen.

Wie die Existenzgründer-Helfer bei der Gründung unterstützen

Die Existenzgründer-Helfer bieten maßgeschneiderte Unterstützung für Gründer, die ihre Selbstständigkeit professionell aufbauen möchten. Neben der klassischen Gründungsberatung helfen sie auch bei der Antragstellung für den Gründungszuschuss und AVGS-Coachings.

Individuelle Beratung zur Geschäftsstrategie – Welche Geschäftsidee eignet sich für Eltern in der Selbstständigkeit?
Businessplan-Erstellung & Finanzplanung – Besonders wichtig für Fördermittel wie den Gründungszuschuss.
Rechtliche & steuerliche Grundlagen klären – Gewerbeanmeldung, Versicherungen, Steuerpflichten.
Kostenloser Erstcheck für Fördermöglichkeiten – Schnell herausfinden, ob Zuschüsse oder ein AVGS-Coaching möglich sind.

Tipp: Viele Gründer unterschätzen die Bedeutung eines soliden Businessplans – besonders, wenn sie Fördermittel beantragen wollen. Die Existenzgründer-Helfer unterstützen dabei, den Businessplan fachgerecht zu erstellen und alle formalen Anforderungen zu erfüllen.

Wer sich unsicher ist, ob ein Gründungszuschuss oder eine Förderung durch ein AVGS-Coaching in Frage kommt, kann einen kostenlosen Erstcheck bei den Existenzgründer-Helfern machen und sich individuell beraten lassen.

6. Fazit – Lohnt sich die Selbstständigkeit in der Elternzeit?

Die Elternzeit bietet eine besondere Gelegenheit, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Durch die finanzielle Absicherung durch das Elterngeld ist es möglich, das eigene Business mit weniger finanziellem Druck aufzubauen. Flexibilität, Unabhängigkeit und die Möglichkeit, Familie und Beruf besser zu vereinen, sind große Vorteile.

Allerdings gibt es auch Herausforderungen: Elterngeldkürzungen, Krankenversicherungspflichten und steuerliche Verpflichtungen sollten im Vorfeld genau geprüft werden. Eine gute Planung ist entscheidend, um langfristig erfolgreich zu sein. Wer sich unsicher ist, kann sich professionelle Unterstützung holen – sei es durch ein AVGS-Coaching, eine Gründungsberatung oder einen kostenlosen Erstcheck für Fördermöglichkeiten.

Ob sich die Selbstständigkeit in der Elternzeit lohnt, hängt von der individuellen Situation ab. Wer eine klare Strategie verfolgt, sich gut informiert und die richtige Geschäftsidee wählt, kann diese Phase optimal nutzen, um sich eine solide Existenz aufzubauen.

5 5 Fragen und Antworten – Selbstständig machen in der Elternzeit

Ja, es ist grundsätzlich erlaubt, sich während der Elternzeit selbstständig zu machen. Falls du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst, benötigst du jedoch die Zustimmung deines Arbeitgebers. Zudem darf die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreiten.

Einnahmen aus der Selbstständigkeit werden auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, dass höhere Einkünfte während der Elternzeit die Höhe des Elterngelds reduzieren. Eine kluge Finanzplanung ist daher wichtig, um finanzielle Einbußen zu minimieren.

Ja, wenn du während der Elternzeit noch in einem Angestelltenverhältnis bist, musst du deinen Arbeitgeber informieren. Er kann die Zustimmung nur verweigern, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Ja, es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten. Wer vor der Elternzeit arbeitslos war, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Gründungszuschuss beantragen. Zudem kann ein AVGS-Coaching helfen, die Selbstständigkeit professionell zu planen.

Berufe mit flexiblen Arbeitszeiten sind ideal, z. B. Texter, Berater, Virtuelle Assistenz, Online-Shop-Betreiber oder Fotograf. Auch kreative oder digitale Dienstleistungen können gut in der Elternzeit aufgebaut werden.

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Über den Autor:

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