Arbeitslos selbstständig machen: Chancen, Förderungen & Gründungszuschuss

Arbeitslos selbstständig machen – So gelingt der Schritt in die eigene Existenz

Arbeitslosigkeit kann für viele eine Herausforderung sein, aber sie bietet auch die Chance, neue Wege zu gehen – zum Beispiel in die Selbstständigkeit. Sich arbeitslos selbstständig machen bedeutet, die eigene Zukunft aktiv zu gestalten und finanziell unabhängig zu werden. Doch dieser Schritt erfordert eine gute Planung, ein tragfähiges Konzept und die richtige finanzielle Unterstützung.

Die gute Nachricht: Es gibt Förderprogramme wie den Gründungszuschuss oder das AVGS-Coaching, die den Einstieg erleichtern können. Mit diesen Hilfen kannst du dein Geschäft professionell aufbauen und finanzielle Engpässe in der Anfangszeit überbrücken.

In diesem Artikel erfährst du, welche Schritte notwendig sind, um sich arbeitslos selbstständig machen zu können, welche Fördermittel es gibt und wie du deine Gründung erfolgreich umsetzt.

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Arbeitslos aber Gründerwillen?

1. Kann man sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, sich arbeitslos selbstständig machen zu können. Viele Menschen nutzen die Zeit der Arbeitslosigkeit, um eine Geschäftsidee zu entwickeln und den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Doch es gibt einige wichtige Punkte zu beachten, insbesondere in Bezug auf das Arbeitslosengeld (ALG I) oder das Bürgergeld (ALG II).

Haupt- oder Nebenerwerb?

Wer sich arbeitslos selbstständig machen will, muss entscheiden, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.

  • Nebenerwerb: Wenn du weiterhin Arbeitslosengeld beziehst, darf die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden bleiben. Andernfalls gilt die Tätigkeit als hauptberuflich, und dein Anspruch auf ALG I entfällt.
  • Haupterwerb: Wenn du deine gesamte Zeit in die Selbstständigkeit investieren möchtest, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen den Gründungszuschuss beantragen

Auswirkungen auf Arbeitslosengeld I (ALG I)

  • Während du ALG I beziehst, musst du jede selbstständige Tätigkeit der Agentur für Arbeit melden.
  • Einnahmen aus deiner Selbstständigkeit werden auf dein Arbeitslosengeld angerechnet.
  • Sobald du die 15-Stunden-Grenze überschreitest, gilt deine Selbstständigkeit als hauptberuflich, und dein ALG I entfällt.

Auswirkungen auf Bürgergeld (ALG II)

  • Wer Bürgergeld bezieht, darf eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Allerdings werden Einnahmen aus der Selbstständigkeit mit dem Bürgergeld verrechnet, wobei ein Freibetrag von bis zu 30 % des Gewinns (je nach Einkommenshöhe) bestehen bleibt.
  • Für Bürgergeld-Empfänger gibt es oft spezielle Förderprogramme zur Unterstützung der Selbstständigkeit.

Sich arbeitslos selbstständig machen ist möglich, aber es gibt klare Regeln, die du einhalten musst. Im nächsten Abschnitt schauen wir uns an, welche Vorteile und Herausforderungen mit der Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit verbunden sind.

2. Vorteile und Herausforderungen der Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit

Der Schritt, sich arbeitslos selbstständig machen zu wollen, bringt viele Chancen, aber auch einige Herausforderungen mit sich. Wer gut vorbereitet ist und die richtigen Förderungen nutzt, kann seine Existenzgründung erfolgreich umsetzen.

arbeitslos selbststaendig machen Herausforderungen

Vorteile der Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit

Finanzielle Unterstützung durch Förderprogramme
Durch den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld erhalten viele Gründer in der Anfangsphase finanzielle Hilfe. Außerdem kann ein AVGS-Coaching gefördert werden, um professionell in die Selbstständigkeit zu starten.

Mehr Flexibilität und Selbstbestimmung
Als Selbstständiger kannst du deine Arbeitszeiten, dein Geschäftsmodell und deine Kunden frei wählen. Du bist nicht mehr von Arbeitgebern abhängig und kannst deine Zukunft eigenständig gestalten.

Nutzung der Arbeitslosigkeit als Chance
Die Zeit ohne festen Job kann ideal sein, um eine durchdachte Geschäftsidee zu entwickeln, den Markt zu analysieren und sich auf die Gründung vorzubereiten.

Unbegrenztes Einkommenspotenzial
Während ein Angestelltenverhältnis oft mit Gehaltsgrenzen verbunden ist, kannst du als Selbstständiger dein Einkommen selbst bestimmen – je nach Geschäftsmodell und Erfolg deiner Unternehmung.

Herausforderungen und Risiken

Kein festes Einkommen
In den ersten Monaten kann es dauern, bis dein Geschäft profitabel ist. Deshalb ist eine solide Finanzplanung entscheidend.

Hohe Eigenverantwortung
Du bist für alles selbst verantwortlich – von der Buchhaltung über die Kundengewinnung bis zur Steuererklärung. Ohne eine gute Struktur kann das schnell überfordern.

Fehlende Absicherung
Als Selbstständiger zahlst du nicht mehr automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Auch die Krankenversicherung musst du selbst organisieren.

Bürokratische Hürden
Anträge, Anmeldungen und Genehmigungen können den Einstieg erschweren. Ohne professionelle Unterstützung ist es leicht, Fehler zu machen, die später teuer werden können.


Trotz der Herausforderungen ist die Selbstständigkeit für viele der richtige Weg aus der Arbeitslosigkeit. Wer sich gut vorbereitet, kann durch Förderungen, ein solides Geschäftsmodell und professionelle Beratung erfolgreich durchstarten.

3. Welche Schritte sind nötig, um sich arbeitslos selbstständig zu machen?

Wer sich arbeitslos selbstständig machen möchte, sollte strukturiert vorgehen, um bürokratische Hürden zu vermeiden und die passenden Förderungen zu nutzen. Der Weg in die Selbstständigkeit gliedert sich in mehrere Phasen – von der Geschäftsidee bis zur tatsächlichen Anmeldung.

SchrittBeschreibung
1. Geschäftsidee entwickelnWelche Dienstleistung oder welches Produkt möchtest du anbieten? Analysiere den Markt und prüfe die Nachfrage.
2. Finanzierung klärenEin gut durchdachter Businessplan hilft bei der Planung und ist Voraussetzung für Förderungen wie den Gründungszuschuss.
3. Businessplan erstellenPrüfe, ob du Fördermittel wie den Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen kannst. Falls nötig, informiere dich über Kredite.
4. Anträge beim ArbeitsamtMelde dein Gründungsvorhaben der Agentur für Arbeit. Falls du Arbeitslosengeld beziehst, beachte die Regelungen zur Nebentätigkeit.
5. Rechtsform wählenEntscheide, ob du als Einzelunternehmer, Freiberufler oder mit einer GmbH starten möchtest.
6. Gewerbeanmeldung & FinanzamtJe nach Tätigkeit musst du dein Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden und dich steuerlich erfassen lassen.
7. Sozialversicherung regelnSelbstständige müssen sich selbst um ihre Kranken-, Renten- und Unfallversicherung kümmern.
8. Kundenakquise & MarketingErstelle eine Website, nutze Social Media und baue dir ein Netzwerk auf, um Kunden zu gewinnen.
9. Starten & erste Einnahmen erzielenNach der formalen Gründung beginnt die eigentliche Arbeit – jetzt geht es darum, dein Geschäft aufzubauen und Umsätze zu generieren.

Ein besonders wichtiger Punkt ist der Businessplan, da er nicht nur deine Gründung strukturiert, sondern auch für die Beantragung des Gründungszuschusses oder anderer Förderungen notwendig ist.

4. Gründungszuschuss: Bis zu 25.000 € Förderung für Existenzgründer

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Wenn du dich arbeitslos selbstständig machen möchtest, kann der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit eine wertvolle finanzielle Unterstützung sein. Er hilft dir, die ersten Monate deiner Selbstständigkeit finanziell zu überbrücken und dein Geschäft professionell aufzubauen.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen ausgezahlt:

1️⃣ Grundförderung (6 Monate):
Du erhältst die Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus eine monatliche Pauschale von 300 € zur Deckung deiner Sozialversicherungsbeiträge.

2️⃣ Verlängerung (weitere 9 Monate):
Nach den ersten sechs Monaten kannst du für weitere neun Monate die monatlichen 300 € erhalten – allerdings nur, wenn du nachweisen kannst, dass dein Geschäft tragfähig ist.

Insgesamt kannst du also bis zu 25.000 € Förderung erhalten – eine erhebliche finanzielle Erleichterung für deinen Start in die Selbstständigkeit.

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?

✅ Du beziehst aktuell Arbeitslosengeld I (ALG I).
✅ Dein Restanspruch auf ALG I beträgt noch mindestens 150 Tage.
✅ Du legst einen Businessplan vor, der die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee nachweist.
✅ Eine fachkundige Stelle, wie die Existenzgründer-Helfer, bestätigt dein Konzept.

Achtung: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit deinen Antrag individuell prüft – eine sorgfältige Vorbereitung ist daher entscheidend.

Wir von den Existenzgründer-Helfern unterstützen dich dabei, den Antrag erfolgreich zu stellen. Als fachkundige Stelle prüfen wir deinen Businessplan, optimieren dein Konzept und helfen dir, alle Unterlagen so aufzubereiten, dass dein Antrag die besten Erfolgschancen hat.

Mehr Informationen zur Antragstellung und Tipps für eine erfolgreiche Bewilligung findest du in unserem ausführlichen Blogartikel zum Gründungszuschuss. Dort erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du deine Chancen maximierst.

5. AVGS-Coaching: Wie ein Gründercoaching dir helfen kann

Wenn du dich arbeitslos selbstständig machen möchtest, kann ein AVGS-Coaching (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) eine wertvolle Unterstützung sein. Dieses kostenlose Gründercoaching wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert und hilft dir dabei, deine Geschäftsidee professionell umzusetzen.

Was ist ein AVGS-Coaching?

Das AVGS-Coaching ist eine individuelle Beratung für Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten. Es bietet dir:
✔ Unterstützung bei der Entwicklung und Verfeinerung deiner Geschäftsidee.
✔ Hilfe bei der Erstellung eines Businessplans für den Gründungszuschuss.
✔ Informationen zu Rechtsform, Steuern und Versicherungen.
✔ Strategien für Kundenakquise und Marketing.

Wer kann ein AVGS-Coaching beantragen?

✅ Du bist arbeitslos und beziehst Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld.
✅ Dein Ziel ist es, dich arbeitslos selbstständig machen zu können.
✅ Dein Vermittler bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bewilligt den Gutschein.

So funktioniert die Beantragung des AVGS

1️⃣ Antrag bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter stellen – Begründe, warum das Coaching dir bei der Gründung hilft.
2️⃣ Passenden Bildungsträger auswählen – Die Existenzgründer-Helfer bieten zertifizierte AVGS-Coachings an.
3️⃣ Coaching starten – Gemeinsam mit einem Experten erarbeitest du dein Gründungskonzept und bereitest alle notwendigen Anträge vor.

Ein AVGS-Coaching kann den Unterschied machen, wenn du erfolgreich gründen willst. Es hilft dir, Fehler zu vermeiden, dein Geschäftsmodell zu optimieren und deine Erfolgschancen zu maximieren.

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6. Finanzierungsmöglichkeiten neben Gründungszuschuss & AVGS

Nicht jeder, der sich arbeitslos selbstständig machen will, kann den Gründungszuschuss oder ein AVGS-Coaching nutzen. Doch auch ohne diese Förderungen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die eigene Gründung finanziell abzusichern.

Eine Option sind Mikrokredite, die speziell für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige angeboten werden. Sie sind oft leichter zugänglich als klassische Bankdarlehen und ermöglichen den Aufbau eines Geschäfts mit geringem Startkapital. Besonders für Gründer, die wenig Eigenkapital mitbringen, kann dies eine sinnvolle Lösung sein.

Alternativ gibt es staatliche Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene, die je nach Branche und Geschäftsmodell Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen bereitstellen. Einige Bundesländer unterstützen Existenzgründer mit speziellen Fördermitteln oder Bürgschaften, um den Zugang zu Krediten zu erleichtern.

Für digitale oder innovative Geschäftsmodelle kann auch Crowdfunding eine Möglichkeit sein, um Kapital zu generieren. Plattformen wie Startnext oder Kickstarter bieten die Chance, bereits vor der eigentlichen Geschäftseröffnung erste Kunden zu gewinnen und finanzielle Mittel zu sichern.

Welche Finanzierungsmöglichkeit am besten passt, hängt von der individuellen Situation ab. Eine gute Planung und eine frühzeitige Recherche helfen dabei, die beste Lösung zu finden und finanzielle Engpässe zu vermeiden.

7. Welche Rechtsform eignet sich für deine Selbstständigkeit?

Wer sich arbeitslos selbstständig machen möchte, muss sich frühzeitig für eine passende Rechtsform entscheiden. Diese beeinflusst nicht nur die steuerlichen Pflichten, sondern auch die Haftung und den administrativen Aufwand.

Welche Rechtsform passt zu deiner Gründung?

Einzelunternehmen: Einfachste und schnellste Möglichkeit, besonders für Solo-Selbstständige. Gewerbeanmeldung erforderlich, außer bei Freiberuflern.
Freiberufler: Falls du in einem freien Beruf tätig bist (z. B. Berater, Kreative, Dozenten), genügt eine Anmeldung beim Finanzamt. Keine Gewerbesteuerpflicht.
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Geeignet für zwei oder mehr Gründer. Einfach zu gründen, aber persönliche Haftung aller Gesellschafter.
UG (haftungsbeschränkt): Günstige Alternative zur GmbH, bereits ab 1 € Stammkapital möglich. Privatvermögen ist geschützt, aber Buchhaltungspflichten sind umfangreicher.
GmbH: Bietet eine klare Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen, jedoch mit höherem Gründungsaufwand und Mindestkapital von 25.000 € (davon 12.500 € sofort einzahlbar).

Checkliste: So findest du die passende Rechtsform

  • Willst du allein oder im Team gründen?

  • Ist dir Haftungsbegrenzung wichtig?

  • Soll die Buchhaltung möglichst einfach sein?

  • Brauchst du eine Rechtsform, die für Investoren interessant ist?

  • Möchtest du als Freiberufler arbeiten oder musst du ein Gewerbe anmelden?

Die Wahl der richtigen Rechtsform beeinflusst viele Aspekte deiner Selbstständigkeit – von der Steuerlast bis zur persönlichen Haftung. Falls du unsicher bist, welche Variante die beste ist, kann ein Gründercoaching oder eine Beratung bei den Existenzgründer-Helfern dir weiterhelfen.

8. Sozialversicherung und Steuerpflicht nach der Gründung

Sich arbeitslos selbstständig machen bedeutet, sich selbst um Versicherungen und steuerliche Pflichten zu kümmern. Anders als Angestellte gibt es keine automatische Absicherung – du bist selbst verantwortlich für Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuern.

Sozialversicherungen für Selbstständige

  • Krankenversicherung: Privat oder freiwillig gesetzlich. Mit dem Gründungszuschuss kannst du die monatlichen 300 € für Beiträge nutzen.
  • Rentenversicherung: Für einige Berufe Pflicht (z. B. Handwerker, Lehrer). Andernfalls ist private Vorsorge ratsam.
  • Unfallversicherung: In bestimmten Branchen verpflichtend, für andere empfehlenswert.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Schützt vor finanziellen Einbußen bei gesundheitlich bedingter Arbeitsunfähigkeit.

Steuerliche Pflichten für Gründer

  • Gewerbesteuer: Ab 24.500 € Gewinn (Freiberufler sind befreit).
  • Einkommensteuer: Höhe abhängig vom Gewinn – je mehr, desto höher der Steuersatz.
  • Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung (ab 2025: 25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr) oder reguläre Umsatzsteuerpflicht.
  • Buchhaltung: Regelmäßige Aufzeichnungen sind Pflicht – Software oder Steuerberatung empfehlenswert.

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Fazit: Selbstständig aus der Arbeitslosigkeit – Ein Schritt in die Unabhängigkeit

Sich arbeitslos selbstständig machen kann eine große Chance sein – aber nur, wenn die Gründung gut durchdacht ist. Viele unterschätzen die bürokratischen Hürden, die finanzielle Unsicherheit in der Anfangsphase und die hohen Anforderungen an einen überzeugenden Businessplan.

Der Gründungszuschuss bietet eine wertvolle finanzielle Starthilfe, doch er wird nicht automatisch gewährt. Fehlerhafte oder unzureichende Anträge führen oft zu einer Ablehnung – mit weitreichenden Konsequenzen. Ein solides Konzept und eine strategische Planung sind essenziell, um die Förderung zu erhalten und langfristig erfolgreich zu sein.

Auch das AVGS-Coaching kann eine entscheidende Rolle spielen, um typische Stolperfallen zu vermeiden. Wer sich ohne professionelle Unterstützung selbstständig macht, riskiert hohe Steuer-Nachzahlungen, eine fehlerhafte Sozialversicherung oder Schwierigkeiten bei der Kundengewinnung.

Die Existenzgründer-Helfer stehen dir in jeder Phase deines Gründungsprozesses zur Seite. Vom Businessplan über die Fördermittelbeantragung bis hin zur strategischen Planung – wir helfen dir, alle Voraussetzungen zu erfüllen und mit einem klaren Plan in deine Selbstständigkeit zu starten.

Starte jetzt mit einer kostenlosen Erstberatung und sichere dir alle Fördermöglichkeiten, bevor es zu spät ist. Deine Zukunft als selbstständiger Unternehmer beginnt heute – lass uns diesen Weg gemeinsam gehen!

5 häufige Fragen – arbeitslos selbstständig machen

Ja, aber mit Einschränkungen. Solange du weniger als 15 Stunden pro Woche in dein Geschäft investierst, kannst du weiterhin ALG I beziehen. Überschreitest du diese Grenze, entfällt dein Anspruch, es sei denn, du erhältst den Gründungszuschuss.

Nein, der Gründungszuschuss ist nur für Bezieher von ALG I. Bürgergeld-Empfänger können aber das Einstiegsgeld beantragen, das eine ähnliche finanzielle Unterstützung für die Selbstständigkeit bietet.

Die Bearbeitungszeit variiert, liegt aber meist zwischen 3 und 6 Wochen. Es ist wichtig, den Antrag vollständig und fehlerfrei einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Ein schlecht ausgearbeiteter Businessplan kann zu einer Ablehnung führen.

Ja! Ein AVGS-Coaching ist genau dafür da, um dich bei der Entwicklung einer tragfähigen Geschäftsidee zu unterstützen. Es hilft dir außerdem bei der Erstellung eines Businessplans und der Vorbereitung auf die Antragstellung für Förderungen.

Neben dem Gründungszuschuss gibt es verschiedene Programme, darunter Mikrokredite, regionale Fördermittel und staatliche Zuschüsse. Welche Optionen für dich infrage kommen, hängt von deiner Branche und deinem Geschäftsmodell ab.

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Von |Februar 14th, 2025|Gründernews|0 Kommentare

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